Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Auch im Februar zählten der IDO (30 %) und die Kanzlei Sandhage (19 %) zu den häufigsten Abmahnern.
Der Großteil der Verstöße betraf erneut Verletzungen des Widerrufsrechts und von Informationspflichten. Diesen Monat waren wieder besonders eBay-Händler (56 %) von Abmahnungen betroffen.
An erster Stelle standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Vor allem wurde das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars abgemahnt. Andere Verstöße betrafen die Verwendung einer veralteten Belehrung oder sonstige Fehler.
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Auf Platz zwei liegen diesen Monat fehlerhafte Preisangaben. Besonders häufig wurden fehlende Grundpreisangaben bei Google Shopping abgemahnt. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.
An dritter Stelle stand die Verletzung von Informationspflichten. Am häufigsten wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Auch wurden wieder häufig fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfüllt werden müssen, ebenso wie der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
An vierter Stelle standen Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in folgendem Beitrag für Sie zusammengefasst.
An fünfter Stelle lag diesen Monat fehlerhafte Garantiewerbung. Mit dem Angebot von Garantien kann man sich im Wettbewerb Vorteile verschaffen, deshalb betrafen etliche Abmahnungen diesen Monat Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden.
Sonstige Verstöße betrafen die Kennzeichnung spezieller Produkte, insbesondere nach der Textilkennzeichnungsverordnung und der Health-Claims-Verordnung, das Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ohne Registrierung, Auslandsversandkosten auf Anfrage und das Fehlen einer Datenschutzerklärung.
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