Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Januar zählten die Kanzlei Sandhage (20 %) und der IDO (16 %) zu den häufigsten Abmahnern.
Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten. eBay-Händler (60 %) waren diesen Monat wieder besonders betroffen.
Letzten Monat stand abermals die Verletzung von Informationspflichten an erster Stelle. Den Großteil machten hierbei fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform aus. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen. Andere Verstöße betrafen erneut fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung, zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss und zu technischen Mitteln gegen Eingabefehler.
Auf Platz zwei standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
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Gleichauf mit den Verstößen gegen das Widerrufsrecht standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, wegen falscher Textilkennzeichnung und wegen Verstößen bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims wurde durch die EU streng reglementiert. Abgemahnt wurden jedoch auch fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug.
An vierter Stelle standen letzten Monat unwirksame AGB-Klauseln. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.
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An fünfter Stelle standen Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in folgendem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Sonstige Verstöße betrafen fehlerhafte Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden.
Andere Verstöße betrafen und fehlerhafte Grundpreisangaben, Newsletterversand ohne Einwilligung und Versandangaben.
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