Für über die Hälfte der Online-Händler (66 Prozent) stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Studie „Abmahnungen im Online-Handel”, die Trusted Shops bereits in der 7. Auflage durchgeführt hat.
Die Studie deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.
Die Ergebnisse der Abmahnstudie von Trusted Shops liegen nun das siebte Mal in Folge vor. Das Meinungs- und Stimmungsbild unter den Online-Händlern hat sich in den letzten zwölf Monaten nochmals dramatisch verschlechtert. Grund hierfür ist die Flut der Abmahnungsfälle: 42% aller Teilnehmer (1.346 Online-Händler) wurden abgemahnt, 767 traf es in den vergangenen zwölf Monaten.
Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.384 Euro fällig: Dies sind 6% mehr als im Vorjahr. Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen – vom Ärger ganz abgesehen.
Bereits 2017 fiel der IDO Verband durch einen Anteil von 22 % aller ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im aktuellen Erhebungszeitraum stieg dieser Anteil auf mehr als die Hälfte, nämlich 55 %.
Die gängige Praxis einiger Abmahnvereine dient weniger dem fairen Wettbewerb als vielmehr wirtschaftlichen Eigeninteressen.
Den abgemahnten Online-Händlern fehlt meist jeglicher Vorsatz. Es werden bewusst einfachste Fehler abgemahnt, die für den Wettbewerb nicht relevant sind, aber im Tagesgeschäft immer wieder passieren können. Es geht ganz klar darum, mit Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen Geld zu verdienen. Die große Spreizung der Anteile unter den Abmahnern zeigt eindrucksvoll, dass das Instrument der Abmahnung insgesamt nicht infrage gestellt werden muss, sondern dass es einzelne Akteure zunehmend in Verruf bringen und eine gänzliche Ablehnung des Instruments unter Unternehmern verursachen.
Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach einfacheren Gesetzen, damit es nicht zu unbeabsichtigten Verstößen kommt. Auf Platz 2 landete die Forderung nach Vertragsstrafen, die nicht an den Abmahner, sondern an den Staat oder gemeinnützige Organisationen gehen sollen. Gefolgt von der Forderung, dass Abmahnvereine vorab vom Bundesamt für Justiz zugelassen und regelmäßig kontrolliert werden müssen.
Abmahnungen stellen für Online-Händler leider nach wie vor eine akute Existenzbedrohung dar – das belegt die diesjährige Studie noch viel deutlicher als in den Vorjahren. Dabei würden weniger und einfacher zu erfüllende Pflichten den Händlern schon helfen.
Mittlerweile hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfreulicherweise einen Gesetzentwurf erstellt, der das Abmahnunwesen erheblich eindämmen könnte, wenn der Entwurf denn geltendes Recht wird (die Arbeitsversion befindet sich derzeit noch in der Ressort-Abstimmung)
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