Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im August mahnte die Kanzlei Sandhage am häufigsten ab (18,8 %). Besonders betroffen waren eBay-Händler (44 %). Im Fokus standen vor allem Verstöße gegen Informationspflichten und Fehler bei der Kennzeichnung spezieller Produkte.
An erster Stelle stand die Verletzung von Informationspflichten. Besonders häufig wurden erneut fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Zudem muss der Link klickbar sein. Diese Angaben müssen ebenfalls bei einem Angebot auf Verkaufsplattformen erfolgen.
Auf Platz zwei lagen im August Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen wegen einer fehlenden oder falschen Textilkennzeichnung. Wie Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden müssen, regelt die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Danach müssen Angaben zur Faserzusammensetzung erfolgen. Die Verordnung regelt genau, welche Bezeichnungen hierfür verwendet werden dürfen. Diese Kennzeichnung muss „leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar“ erfolgen. Oft fehlten auch die Pflichtangaben nach der LMIV.
An dritter Stelle standen letzten Monat unwirksame AGB-Klauseln. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.
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Die Verstöße im Bereich Widerrufsrecht betrafen hauptsächlich die Verwendung einer veralteten Belehrung. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
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Sonstige Verstöße betrafen insbesondere Urheberrechtsverletzungen, fehlerhafte Rabattwerbung und Garantiewerbung, ohne vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren.
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