Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Mai ging fast ein Viertel aller Abmahnungen, die uns erreichten, vom IDO aus (23 %). Besonders betroffen waren erneut eBay- (54 %) und Amazon-Händler (15 %).
Auch im Mai stand erneut die Verletzung von Informationspflichten an erster Stelle. Am häufigsten wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform abgemahnt. Online-Händler sind seit Januar 2016 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Zudem muss der Link klickbar sein. Diese Angaben müssen ebenfalls bei einem Angebot auf Verkaufsplattformen erfolgen. Dicht gefolgt wurde dieser Verstoß von fehlenden Angaben zur Vertragstextspeicherung, besonders häufig ebenfalls auf Verkaufsplattformen. Auch bei einem Angebot eBay oder Amazon muss diese Pflicht erfüllt werden. Oft fehlte auch der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Auf Platz zwei standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Seit Inkrafttreten des neuen Rechts sind fast vier Jahre vergangen und noch immer werden veraltete Widerrufsbelehrungen verwendet. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
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Auf Platz drei lagen im Mai fehlerhafte Versandangaben. In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen erneut irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Auslandsversandkosten auf Anfrage spielten jedoch auch eine große Rolle.
In diesem Bereich wurde besonders häufig das Fehlen einer Datenschutzerklärung bemängelt, aber auch die unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten.
Und denken Sie daran – seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier finden Sie zudem eine Übersicht über die Änderungen und Informationen dazu, wie Sie sich schützen können. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich mit unserem kostenlosen Rechtstexter Ihre Datenschutzerklärung schnell und einfach DSGVO-konform zu erstellen.
Im Mai ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Hier ging es besonders um die Pflichtangaben nach der LMIV. Besonders häufig fehlten Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer und Nährwertdeklarationen. Zahlreich abgemahnt wurden auch Verstöße gegen die Textilkennzeichnung.
Sonstige Verstöße betrafen insbesondere Garantiewerbung, ohne vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren, fehlende Grundpreisangaben, unzulässige AGB-Klauseln und Marken- und Urheberrechtsverletzungen.
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