Abmahnradar Februar 2018

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Übersicht der Abmahngründe

 

Im Februar zählten der IDO (27 %), die Kanzlei Sandhage (18 %) und der VDAK (14 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Wie die Monate zuvor betraf der Großteil der Verstöße erneut die Verletzung von Informationspflichten und des Widerrufsrechts. Diesen Monat waren wieder besonders eBay-Händler (59 %) von Abmahnungen betroffen.

Informationspflichten

Diesen Monat stand die Verletzung von Informationspflichten wieder an erster Stelle. Am häufigsten wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Zusätzliche Verwirrung herrschte Anfang des Monats zudem um den Link zur OS-Plattform. Auch wurden wieder häufig fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, besonders häufig bei Angeboten auf Verkaufsplattformen. Auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay oder DaWanda müssen diese Pflichten erfüllt werden. Oft fehlte auch der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Widerrufsrecht

Auf Platz zwei standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Hier betrafen die Verstöße nicht nur die Verwendung einer veralteten Belehrung oder das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars, sondern auch das Fehlen einer Telefonnummer oder der Zwischenüberschriften in der Belehrung.

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Produktkennzeichnung

Auf Platz drei liegen diesen Monat Fehler bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmitteln scheint noch immer große Probleme zu bereiten, denn die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht. Hier ging es besonders um die Pflichtangaben nach der LMIV. Es wurden aber auch Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung oder die Verpackungsverordnung abgemahnt.

Garantien

Mit dem Angebot von Garantien kann man sich im Wettbewerb Vorteile verschaffen, deshalb betrafen etliche Abmahnungen diesen Monat Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden.

Versand

In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen erneut irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen Markenrechtsverletzungen, unzulässige AGB-Klauseln und den Datenschutz. Hier wurde nicht nur das Fehlen einer Datenschutzerklärung bemängelt, sondern z.B. auch die unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten.

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Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

28.02.18