Das Jahr ist fast vorbei, das Weihnachtsgeschäft noch in vollem Gange. Aber so langsam sollte man schon mal mit einem Auge ins nächste Jahr schielen. Denn es kommen große Änderungen auf den Online-Handel zu. Der Gesetzgeber war fleißig und wir warten auf wichtige EuGH-Entscheidungen.
Direkt zum 1. Januar tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren in Kraft. Darin wird das kaufrechtliche Mängelhaftungsrecht, also des Gewährleistungsrecht scheinbar geändert.
Allerdings wurde lediglich die Rechtsprechung von EuGH und BGH in das BGB eingearbeitet. Faktisch ändert sich also nicht wirklich etwas.
Im Gesetz steht dann, dass der Händler die Ausbaukosten für ein defektes Gerät und die Einbaukosten für das neugelieferte Gerät zu tragen hat. Das gilt aber heute auch schon so. Außerdem wird in dem Zuge ein Rückgriffsrecht des Händlers im Gesetz verankert. Er kann sich diese Kosten also in seiner Lieferkette zurückholen. Außerdem werden ein paar Paragrafen verschoben, das hat aber keine Auswirkungen auf den Händler in der Praxis.
Ab dem 13. Januar 2018 gilt ein weiteres wichtiges Gesetz: Ab diesem Tag (übrigens: Ein Samstag) dürfen keine Gebühren mehr für Zahlungen per SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschriftverfahren und normale Kreditkarte erhoben werden.
Das wird auch Zahlungen per PayPal oder sofortüberweisung betreffen, weil diese letztlich ebenfalls nur Bezahlung per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte darstellen.
Die wohl wichtigste Änderung kommt am 25. Mai 2018. Ab diesem Tag gilt die Datenschutzgrundverordnung, also ein komplett neues Datenschutzrecht. Darauf müssen sich Händler schon jetzt intensiv vorbereiten, um den Stichtag nicht zu verpassen.
Schon mal ein kurzer Blick über 2018 hinaus: Ab 1. September 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Dieses wird die bestehende Verpackungsverordnung vollständig ablösen.
Bis zum 1. September 2019 ist allerdings noch so viel Zeit. Wir werden im Laufe des Jahres 2018 im Detail über das neue Gesetz informieren, sodass Sie dann noch ausreichend Zeit haben, sich vorzubereiten.
Neben diesen bereits feststehenden neuen Regelungen, dürften weitere neue Gesetze - insbesondere durch die EU - auf Händler zukommen. Geplant ist etwa das Verbot von ungerechtfertigtem Geo-Blocking, neue Regelungen für Online-Zahlungen, ein neues EU-weit geltendes Kaufrecht, schrittweise Einführung neuer Mehrwertsteuerregeln beim grenzüberschreitenden Verkauf.
Neben diesen Gesetzen liegen eine Reihe von Verfahren beim EuGH. Die Verfahrensdauer beim EuGH ist mittlerweile recht kurz, daher wollen wir einmal aufzählen, was derzeit so alles noch entschieden werden muss.
Wir gehen davon aus, dass diese Fragen im Jahr 2018 geklärt werden, aber absolute Sicherheit gibt es hier noch nicht:
Auch das Jahr 2018 wird wieder einige Änderungen für Online-Händler bereit halten. Wir werden Sie in gewohnter Weise selbstverständlich über alle Änderungen zeitnah und detailliert informieren und Ihnen Lösungs- und Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.
Interessieren Sie noch weitere Themen aus dem Bereich E-Commerce-Recht? Dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar und wir nehmen die Themen gerne auf und informieren dann alle Leser in separaten Beiträgen. (mr)
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