Es klingt, als wäre noch viel Zeit bis zum 25. Mai 2018. Ab dann gilt die Datenschutzgrundverordnung. Wer sich bis jetzt noch nicht damit beschäftigt hat, ist schon fast zu spät. Verschiedene Datenschutzbehörden haben jetzt reagiert und Fragenkataloge als Hilfestellung für Unternehmer veröffentlicht.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen will insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO im Unternehmen unterstützen.
Die Regelungen sind vielschichtig und teilweise sehr kompliziert. Es gibt zahlreiche Neuerungen im Vergleich zum aktuellen Datenschutz. Daher sollten Unternehmer besser früh als spät damit anfangen, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen.
Aus diesem Grund hat die Behörde einen Fragenkatalog zusammengestellt, der Unternehmen dabei unterstützen soll, Bereiche im Betrieb zu identifizieren, in denen man bereits sehr gut aufgestellt ist, was das neue Datenschutzrecht betrifft, sowie Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf besteht.
So können Unternehmer Aufgaben und Prozesse priorisieren und sich zielgerichtet weiter informieren und beraten lassen, welche konkreten Handlungen noch erforderlich sind.
Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Fragenkatalog erarbeitet und stellt diesen als PDF kostenlos zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung dieses Fragenkataloges wollten die Datenschützer in Bayern ihre Prüfpraxis ab Mai 2018 offenlegen.
Die Fragenkataloge der Datenschützer sind sicherlich gut dafür geeignet, um Unternehmern aufzuzeigen, welche Themen in Zukunft eine Rolle spielen. Die Fragezeichen, die bei dem einen oder anderem im Kopf entstehen, klären die Kataloge aber nicht, weil sie keine Antworten bieten.
Wir haben ein kleines Quiz für Sie entwickelt, bei dem Ihnen ebenfalls wichtige Bereiche des neuen Datenschutzrechtes aufgezeigt werden sollen. Dabei ist auch nicht jede Antwortmöglichkeit ganz ernst gemeint.
Nach Durchlaufen des Quiz haben Sie dann die Möglichkeit, sich ein PDF kostenlos herunterzuladen. In diesem finden Sie nicht nur die korrekten Antworten auf die jeweiligen Fragen, sondern zusätzlich auch jeweils eine Erklärung. Einfach auf die Grafik klicken und schon startet unser kleines Quiz.
Wichtig ist, dass Sie nicht mehr warten sollten mit den Vorbereitungen auf das neue Datenschutzrecht. "Mai 2028" klingt noch nach einer langen Zeit, ist es aber nicht. Denn die Aufgaben, die auf Sie und Ihr Unternehmen zukommen, sind vielschichtig und komplex.
Viele Informationen finden Sie bereits in unserer Beitragsreihe zum neuen Datenschutzrecht.
Starten Sie daher JETZT mit den Vorbereitungen auf die DSGVO, damit Sie zum 25. Mai 2018 bestens gerüstet sind.
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