Vor ein paar Tagen erst hat der EuGH SafeHarbor für ungültig erklärt. Im Dezember geht es vor einem deutschen Gericht ebenfalls um Facebook: Ist der Betrieb einer Fanpage durch einen deutschen Unternehmer rechtswidrig? Das Bundesverwaltungsgericht wird entscheiden.
Schon im August 2011 forderte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (kurz: ULD) medienwirksam die Abschaltung sämtlicher Facebook-Fanpages.
Grund war die sehr weitgehende Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage.
Im späteren gerichtlichen Verfahren stellte das VG Schleswig fest, dass der Betrieb von Fanpages für den jeweiligen Unternehmer nicht rechtswidrig sei. Diese Entscheidung wurde auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Damit ist die Sache aber noch nicht vorbei, am 17. Dezember 2015 wird sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz mit dieser Frage beschäftigen, kündigte das ULD jetzt an.
Die Pressemitteilung zur Revisionsverhandlung ist auf der Seite des ULD im Volltext veröffentlicht, genauso wie die Revisionsbegründung.
Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald eine Entscheidung des BVerwG vorliegt.
Wir hoffen natürlich, dass der Betrieb einer Fanpage vom Gericht als zulässig angesehen wird, da gerade die sozialen Medien wirksame Werbekanäle für Unternehmer und damit auch für Online-Händler sein können. (mr)
Na hoffentlich sind sie rechtswidrig. Wenn Gerichte in anderen europäischen Ländern zu ähnlichen Ergebnissen kommen, dann überarbeitet vielleicht Facebook mal die Art und Weise wie Daten genutzt und verarbeitet werden.
Sobald es an den Geldbeutel geht kann man gar nicht schnell genug schauen wie plötzlich Dinge umgesetzt werden die vorher angeblich unmöglich waren.
@Ilamaj: Sollten diese Seiten rechtswidrig sein, was ich nicht glaube, der Gedanke resultiert nämlich daraus, das man hierzulande und anderswo scheinbar mal wieder nichts besseres zu tun hat, dann trifft es nicht Facebook, sondern jeden auch nochso kleinen Händler, einerseits mit teuren Abmahnungen, andererseits mit den Wegfall eines wichtigen Werbekanals. Und überhaupt, es ist doch der Nutzer, der sich freiwillig auf Facebook registriert, der Händler zwingt niemanden, seine Like-Seite zu besuchen, er ist dort einfach nur präsent und daran kann einfach nichts rechtswidrig sein!
@Dunkelwelt Gothicshop
Völlig korrekt. Sicherlich ist es zu begrüßen, wenn Datenschutzrichtlinien bei FB verbessert werden. Aber es ist eben der einzelne, der entscheidet, was er in sozialen Medien von sich preisgibt, was er verbreitet, teilt, etc. Wenn Like-Seiten rechtswidrig sind, müsste man konsequenterweise gleich Facebook komplett verbieten…
Sehe ich genauso wie Dunkelwelt Gothicshop.
Dann können grade kleine Onlinehändler einpacken. Viele müssten ihre Shops schließen weil sie grade über Facebook viele ihrer Kunden bekommen.
Es wäre ein Supergau an den ich gar nicht denken möchte.
Lächerlich. Dann müsste Facebook sämtliche im Januar getroffenen Regelungen zur Speicherung der Kundendaten nicht nur über die Shops laufen. Komisch da regt sich keiner darüber auf. Da sind alle Fans von Facebook. Da steckt doch sicher mal wieder die Lobby der Konzerne dahinter damit die kleinen Shops nicht an kostengünstige Werbung kommen!
So wie ich mich erinnere, ist es doch bereits verabschiedet, dass FB und co Daten zukünftig nicht mehr in Amerika speichern werden, wenn es um deutsche Daten geht. Dann ist auch diese Diskussion hier obsolete.
Ich bin der Meinung, da sollte Facebook zur Rechenschaft gezogen werden, denn die geben ja die Daten weiter, nicht der Betreiber der Fanpage. Facebook und Co. muss einfach untersagt werden, unter drastischen Strafen, die Daten seiner Nutzer in irgendeiner Weise weiterzugeben.
Ihr wisst doch alle das letzendlich immer der Händler der gelackmeierte ist.
Man muss ja nur weiter denken. Wenn Fanpages bei Facebook rechtswidrig werden, dann gilt das ja eigentlich auch für Twitter, Instagram, Youtube und wie all die anderen sozialen Netzwerke aus den USA heißen. Soweit irgendwelche Daten übertragen werden.
Das würde ja neben den unzähligen kleinen und großen Onlineshops auch die Kreativbranche betreffen, sprich viele Werbeagenturen könnten dann einpacken.
Und ich will ja nicht hoffen, dass uns das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zumutet, dass viele Arbeitsplätze und Existenzen kosten wird.
Naja, falls das Gericht doch negativ entscheidet, dann beginnen wir wieder in der Vorzeit der sozialen Netzwerke.