Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten sind Mitglied einer Industrie- und Handelskammer, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind. Eine Folge daraus ist die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen, die von den einzelnen Kammern im Rahmen ihrer Selbstverwaltung festgelegt werden. Diese Beiträge werden nach verschiedenen Kriterien gestaffelt. In einem Urteil des VG Hannover ging es um die Rechtmäßigkeit einer solchen Staffelung.
Lesen Sie mehr zu der Entscheidung.
Vor dem VG Hannover (Urt. v. 7.5.2013, 11 A 2436/11) begehrte die klagende Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Herabsetzung des von der IHK festgesetzten Beitrages i.H.v. 140 Euro auf 30 Euro.
Sie machte geltend, dass der festgesetzte Beitrag i.H.v. 140 Euro im Verhältnis zu ihrem Gewinn unangemessen hoch sei. Die beklagte IHK habe ihre Beiträge nicht den rechtlichen Änderungen zur Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) angepasst. Damit sollte die Gründung von Firmen mit wenig Kapital erleichtert werden.
Dagegen wendete die beklagte IHK ein, dass die Klägerin beitragspflichtig sei, weil sie schon wegen ihrer Rechtsform Gewerbesteuern zahlen müsse und auch eine Betriebsstätte im Kammerbezirk unterhalte.
Die berechnete Höhe des Beitrages sei nicht zu beanstanden. Die Klägerin sei nur zum Grundbeitrag herangezogen werden. Die Höhe des Gewinns spielte bei der Berechnung keine Rolle, da im Handelsregister eingetragene Unternehmen nach dem Willen des Gesetzgebers sogar dann beitragspflichtig wären, wenn sie keinen Gewinn erzielen würden.
Die Klägerin habe sich bewusst für diese Rechtsform entschieden und müsse daher auch mit den dadurch verbundenen Nachteilen leben.
Beitragsstaffelung der IHK
Die IHK sah in ihrer Beitragsordnung und der Festlegung der Beiträge verschiedene Staffelungen vor. Die für den Fall wesentlichen Staffeln regelten den Beitrag wie folgt:
- Nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragene IHK-Zugehörige, deren Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt
- IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 5.200 Euro bis 7.500 Euro
bei Teilnahme am Lastschrifteinzug 20 Euro
bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug 30 Euro- IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 7.500 Euro
bei Teilnahme am Lastschrifteinzug 130 Euro
bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug 140 Euro
Eine Beitragsbefreiung für IHK-Zugehörige, die im Handelsregister eingetragen sind, war nicht vorgesehen.
Klägerin ist IHK-Mitglied
Zunächst bestätigte das Gericht, dass die Klägerin Mitglied der beklagten IHK sei. Unstreitig war, dass die Klägerin im Kammerbezirk eine Betriebsstätte unterhielt.
Als UG (haftungsbeschränkt) ist die Klägerin auch kraft Gesetzes gewerbesteuerpflichtig und damit auch beitragspflichtig.
Höhe des Beitrages
Die Höhe des festgesetzten Beitrages sei auch nicht zu beanstanden, so das Gericht weiter, da der Grundbeitrag in dieser Höhe in der Beitragsordnung und im festgelegten Erfolgsplan enthalten ist.
Bei der Erhebung der Beiträge sollen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 IHKG Art und Umfang und Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden berücksichtigt werden.
“Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BeitrO können dabei der Gewerbeertrag, die Handelsregistereintragung und das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes berücksichtigt werden.”
Die IHK-Vollversammlung hat bei der Beitragsfestlegung zwischen im Handelsregister eingetragenen und nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen unterschieden.
“Nach Ziffer II. 3. der Anlage zum Erfolgsplan beträgt der Grundbeitrag bei IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind, mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 7.500 Euro bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzug 140 Euro…”
Diese Art der Staffelung ist rechtlich zulässig, so das Gericht weiter.
Durch eine Änderung des IHKG im Jahr 1998 wurde es möglich, auch nach “Art und Umfang” eine Staffelung vorzunehmen. Zuvor war ausschließlich die “Leistungskraft” des Gewerbetreibenden als Kriterium im Gesetz enthalten.
Eine Beitragsfreiheit sieht § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG ausschließlich für nicht ins Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften vor, die weniger als 5.200 Euro Gewinn machen.
“Eine von der Eintragung im Handelsregister abhängige Differenzierung der Beitragshöhe kann demnach als geeignetes Kriterium angesehen werden.”
Großer Ermessensspielraum
Die Staffelung, wie sie von der IHK beschlossen wurde, sei Ausdruck des großen Ermessenspielraumes der Kammern als Selbstverwaltungskörperschaft und damit weitgehend der gerichtlichen Überprüfung entzogen.
Den gesetzlichen und den Vorgaben der Beschlüsse der Vollversammlung folgend, hat die Kammer die Klägerin zum Grundbeitrag von 140 Euro herangezogen.
Es besteht keine Verpflichtung der IHK, bei der Gruppe der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen eine beitragsfreie Untergrenze zu bestimmen, so das Gericht.
Auch müsse die Kammer die Beiträge nicht prozentual am Gewinn der Unternehmen staffeln.
“Die Beklagte hat bei den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vielmehr in Kauf genommen, dass sie auch beitragspflichtig sind, wenn sie keinen Gewinn oder sogar einen Verlust erzielen.
Es ist gerichtlich bestätigt, dass eine Haushaltssatzung nicht deshalb rechtswidrig ist, weil sie keinen speziellen Grundbeitrag für Kammerzugehörige enthält, die keinen Gewinn erzielen.
Darüber hinaus verlangt das Gleichbehandlungsgebot nicht, dass jeder Besonderheit Rechnung getragen wird, sondern lässt aus Gründen der Praktikabilität dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entsprechende Pauschalierungen zu.”
Besonderheiten der UG (haftungsbeschränkt)
Das Gericht entschied weiter, dass die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) nicht als Modell für finanzschwache Kleingewerbetreibende geschaffen wurde. Ziel einer UG sei es vielmehr, den Einstieg in die GmbH zu schaffen.
So schreibt das Gesetz die Bildung von Rücklagen vor, um das vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH i.H.v. 25.000 Euro zu erreichen, damit im Laufe der Zeit durch erfolgreiches Wachstum aus einer UG (haftungsbeschränkt) eine “normale” GmbH werde.
“Im Übrigen gelten für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH dieselben Rechte und Pflichten wie bei der herkömmlichen GmbH.
Der Gesetzgeber wollte damit die UG nicht auch von allen anderen Belastungen freistellen.
So hat er weder auf die kostenpflichtige Eintragung in das Handelsregister noch auf die aufwändige Anmeldung über einen Notar verzichtet.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist darüber hinaus voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig und muss ihre Jahresabschlüsse nach §§ 325, 326 HGB jedes Jahr kostenpflichtig über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Mithin ist auch keine Ausrichtung der Gebührenstaffelung an den für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen geltenden Maßstäben geboten.”
Der Bescheid der IHK war damit also nicht rechtswidrig und die Klägerin zur Zahlung des IHK-Beitrages verpflichtet.
Fazit
Die verschiedenen IHK sind in ihrer Beitragsgestaltung relativ frei. Bei der Gründung eines Unternehmens sollte man auch diese jährlichen Beiträge bedenken. Als Einzelunternehmer mit einem Jahresgewinn von unter 5.200 Euro wäre man vom Beitrag befreit, als UG (haftungsbeschränkt) ist man dies nicht. Schauen Sie für die zu zahlenden Beiträge in die öffentlich abrufbaren Beschlüsse der Hauptversammlung der für Sie zuständigen IHK, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist anders als eine englische Limited nicht darauf angelegt, auf lange Dauer zu existieren. Hintergrund der Schaffung der UG (haftungsbeschränkt) war, dass mit dieser Unternehmensform das notwenige Stammkapital von 25.000 Euro für eine GmbH langsam erwirtschaftet werden kann und nicht “sofort auf den Tisch gelegt werden muss”.
Wesentlich mehr Kosten als bei IHK-Beiträgen entstehen Händlern aber durch Abmahnungen. Aber auch dagegen kann man sich wirksam schützen, zum Beispiel mit den Trusted Shops Abmahnschutzpaketen. (mr)
Grundsätzlich wurde die UG nicht als Einstieg in die GmbH geschaffen, sondern vielmehr um die Abwanderung solcher Unternehmen ins Ausland zu verhindern und um hier eine Gleichstellung mit zum Beispiel England zu schaffen. Das hat der Richter nicht berücksichtigt, sondern ist einfach von seinem Glauben ausgegangen.
Das Dinosaurier-Denken der IHK ist aber verständlich, müssten Sie doch um ihre Existenz fürchten, wenn Sie ihre Leistungen verkaufen müssten.
Fazit: Auf nach England.
Die IHK ist ein Mafiamoloch wie GEMA, GEZ, VG Wort und andere unseriöse dubiose Einrichtungen. Es wird die Hand aufgehalten ohne Leistung zu erbringen. Der Gesetzgeber hat hier Umfelder geschaffen die das sprichwörtliche “Geld drucken” ermöglichen. Aber da Gruppierungen der Politik genug Geld zuschieben wird sich da auch nichts ändern. Die “Elite” schafft sich seinen eigenen Arbeitsmarkt.
Aus der Zusammenarbeit mit sehr vielen IHK und auch dem DIHK weiß ich, dass die Kammern viel Arbeit leisten und auch sehr gute.
Das mag sein, aber dann soll sich die IHK und ihre Leistungen am Markt beweisen – genau wie wir als Unternehmer es machen. Für mich und mein Unternehmen leistet die IHK garnichts und ich schätze die Zwangsabgabe an die IHK als genauso seriös ein, wie diverse Registereinträge, für die man zahlen soll, oder die GEZ-Gebühren, für die die Mitarbeiter am Arbeitsplatz das Programangebot der ÖR geniesen KÖNNTEN. Ein Relikt aus vergangen Zeiten …
Von dieser Arbeit habe ich als geschäftsführender Gesellschaft einer GmbH noch nichts gespürt. Den Mitgliedsbeitrag den ich bezahlen “muss” ist absolut für die Katz.
Für eventuelle Kurse, die von der IHK angeboten werden, zahle ich den selben Beitrag wie ein Nichtmitglied.
Die Arroganz der IHK ist beispiellos.
Bei Veranstaltungen, wie z.B. Neujahresempfang ect. werden nur Personen großer Firmen eingeladen und auf meine Kosten verköstigt.
Die IHK sollte mal genauso wie Firmen der freien Wirtschaft auf Erfolgsbasis arbeiten.
Zwangsmitgliedschaft hin oder her. Es ist und bleibt ein Verbrechen und ein verstoß gegen das Grundgesetz. Zu Zahlen habe ich nur wenn ich durch meine Unterschrift einen Vertrag
abschließe und mit meiner Unterschrift die Geschäftsbedingungen anerkenne, was ich nicht getan habe. Somit ist es eine Bereicherung am fremden Eigentum. Es wird langsam Zeit das die Menschen erkennen das wir der Steuerzahler sind und zu Bestimmen haben . Ich werde damit
vor den Europäischen Gerichtshof gehen und meine Zahlungen ergehen nur unter den Vorbehalt der Rückforderung. Also “Handwerker,Selbstständige macht mit.
Tut mir leid, aber das ist völlig falsch. Wenn Sie geblitzt werden, haben Sie auch nichts unterschrieben und müssen trotzdem zahlen. Die Mitgliedschaft in der Kammer ist gesetzlich geregelt. Und das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach festgestellt, dass dies gerade kein Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt.
Gerne können Sie uns den Ausgang Ihres Verfahrens vor dem EuGH hier mitteilen. Wir berichten dann darüber.
Sehr geehrter Herr Rätze,
ich musste mich selbstständig machen, um leben zu können, denn eine Rente von damals 640,€ und auch heute von 874-€ ist immer noch unter dem Extistenzminimum. Ich finde es gelinde gesagt, eine Frechheit, mich mit einer Zwangsabgabe zu belasten. Kann ich nicht mehr arbeiten, und das ist bald der Fall, da ich bereits 72 Jahre alt bin, dann hilft mir die IHK weiter? Die Aufstockung können Sie vergessen- zu viel um zu sterben und zu wenig um leben zu können. Trotzdem gelte ich als Gewerbetreibender- was für ein Land!
Ich bin seit 23 Jahren selbständig und für mich hat die IHK in noch keinster Weise irgendetwas getan, trotzdem ich jährlich nicht unerheblich zahle. Auf Nachfrage nach einer möglichen Leistung durch die IHK wurden mit zu zahlende Kosten in Aussicht gestellt. Nein Danke, diesen ” Verein braucht kein Mensch”
Ich bin gezwungen zu eine Mitgliedschaft in IHK. Als Schwedin, schon 9 Jahre in Deutschland, ist das für mich ein totales NO GO, eine unternehmen zwingen . Dazu bezahlen 🙁 In 8 Jahren hat IHK Koblenz nicht ein mal für mich etwas getan. Nichts, nada, zipp. Die sollen sich einfach schämen.
VG. Barbara Eriksson
Wahre Worte, kann nur zustimmen.
Das sehe ich ganz genauso. Die IHK erhält nur Geld von uns Unternehmern, auch von ganz kleinen, die anfangen und sich etwas aufbauen wollen und man bekommt keine Unterstützung, sondern nur zu zahlende Kurse oder zu zahlende Leistungen. Was soll das?? Absoluter Schwachsinn und einfach nur ach ganz grosser sch… einfach nur. Wirklich! Behördenwahnsinn…Regt mich so auf!!!!!
Martin Rätze. Was ist das für ein Verglich???? “Wenn Sie geblitzt werden, haben Sie auch nichts unterschrieben und müssen trotzdem zahlen”. In diesem Fall kann ICH entscheiden ob ich die Ordnungswidrigkeit begehe oder nichts. Das ist bei Zwangsabgaben nicht der Fall !!!
Welche Leistungen?. Ich habe bezüglich IHK noch nie irgendwelche Leistungen erhalten die ich verwerten könnte. Erhalte ich Leistungen wenn ich mal nicht zu tun habe um die Durststrecke zu meistern? Rentenzahlung? Kriege ich Leistungen wenn ich Krank bin? sonstige Leistung? Beschaft die IHK für mich Arbeit wenn ich nichts finde? Welche Leistungen? Ist nichts anderes als Zusätzliche Steuereinnahmen die der Staat von den kleinen Selbständigen/Freiberuflern abzwackt. Den großen macht dies nichts aus, aber wir kleineren einzelkämpfer tragen wieder die Last. Die Politiker lachen sich ins fäusthen.
Wir haben uns Geld geliehen, um eine Firma aufzubauen, die erste Rechnung, die wir bekommen haben, war von der IHK. Eine Leistung der IHK haben wir dafür allerdings nicht erhalten, bei Nichtzahlung dafür die Zwangsvollstreckung angedroht bekommen.
Wenn dieser Zwang wirklich rechtens sein sollte, dann sollten die IHKs erstmal ihre Zeitung einstellen, ich habe noch niemanden gesehen, oder von jemanden gehört, der dieses “IHK-Magazin” wirklich liest. Die Produktionskosten sind sicherlich nicht von der “Anzeigenkunden” getragen und ich bezweifele, dass dieses “Magazin” sich wirtschaftlich trägt. Ausserdem sollte man das “Magazin” schon aus Umweltschutzgründen einstellen. Bei uns geht das “IHK Magazin” direkt vom Briefkasten in die grüne Tonne.
Eigentlich ist es traurig, dass es solche Zwangsstrukturen in einem freien Deutschland überhaupt noch gibt.
Sprechen Sie einfach die für Sie zuständige IHK an, wofür die Rechnung ist, wenn Ihrer Meinung nach noch keine Leistung erbracht wurde. Ich denke, das sollte man im Gespräch klären. Wenn Sie schreiben, dass Sie ein sehr kleines Unternehmen haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich um Mitgliedsbeiträge handelt, da die besonders kleinen Unternehmen in aller Regel von Mitgliedsbeiträgen zur IHK befreit sind. Fragen Sie auch danach.
Die IHK erbringen eine Vielzahl von Leistungen für den Handel und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. So gibt es z.B. regelmäßige (kostenlose) Fortbildungsveranstaltungen auf den verschiedenen Gebieten (seien es steuer-, arbeits- oder eCommerce-rechtliche Themen, Gründerseminare, Haftung von Geschäftsführern, im Bereich IT/Multimedia, Datenschutz etc. pp.). Schauen Sie mal auf der Website der für Sie zuständigen IHK, welche Veranstaltungen angeboten werden. Es gibt auch außerhalb dieser Veranstaltungen die Gelegenheiten, sich bei der IHK Informationen abzuholen, z.B. auch, wenn man Probleme mit einem Kunden im Falle des Widerrufs hat. Darüber hinaus ist die IHK und der DIHK eine wirksame Interessensvertretung für Industrie und Handel in der Politik. Und sie ist zuständig für die Ausbildung einer Vielzahl von Berufen.
Sehr geehrter Herr Rätze,
solche Kommentare können nur aus der Feder eines Günstling der IHK
kommen.
Die Informationen die wir als Selbständiger einholen sollen, sollten
doch wohl von der anderen Seite kommen.
Bei mir hat sich noch kein Mensch der IHK gemeldet und seine ach so
großzügigen Hilfen in der unterschiedlichsten Bereichen angeboten.
Die Herrschaften sind überlastet mit Rechnungen schreiben und Informationen von den Finanzämtern einzuholen, wie man die
Kleinunternehmen noch schneller melken kann.
Ich finde es schon höchst merkwürdig die Arbeit der IHK so
über den Klee zu loben.
Die Kleinunternehmer sollten sich zusammen tun und dann mit aller
Macht gegen diese ungerechte Zwangs-Vermitgliedschaftung vorzugehen.
Außerdem werde ich eine Anfrage an den Bund der Steuerzahler
richten.
Sehr geehrter Herr Rätze,
soviel Unsinn wie Sie hier von sich geben, habe ich schon seit langem nicht mehr gelesen.
Keine der von Ihnen genannten Fortbildungskurse sind kostenlos angeboten. Anscheinend sind Ihre Behauptungen bewußt falsch dargestellt. Sie sollten sich z.B. mal die Fortbildungskurse der IHK Weingarten anschauen, dann sehen Sie, was für die einzelnen Kurse verlangt wird.
Eine Intressenvertretung für kleine Unternehmen findet nicht statt, dies sieht man doch schon allein daran, wie die verschiedene Kremien der IHK zusammen gesetzt sind.
Anscheinend sind Sie ein Vertreter der IHK.
99% der Vorträge, die ich bei einer Kammer halte, sind für die Teilnehmer kostenlos. Das entscheidet natürlich jede einzelne Kammer für sich. Es gibt auch kostenpflichtige Kurse, korrekt. Die Preise liegen aber weit unter denen, die Sie bei einem privaten Institut zahlen müssten. Sprechen Sie Ihre Kammer doch einmal aktiv darauf an. Das wäre dann der richtige Adressat.
Ich arbeite jeden Monat rund 220 Std. um solche unnötigen Beiträge bezahlen zu können!
Und Sie argumentieren mit solch sinnlosen (kostenlosen) Kursen…!
Soviele Vorteile D auch bieten mag,… die Nachteile ziehen nach. Traurig für den “kleinen Mann”!
Lieber Herr Rätze, Sie argumentieren wie ein Jurist. Das ist eine eigene Welt, die oft nichts mit den anderen Welten zu tun hat. Das muss vielleicht so sein, um überhaupt zu Entscheidungen zu kommen, aber im Fall der IHKs tun sie niemand einen Gefallen. Die IHKs leisten noch nicht einmal annähernd das, was sie für die Beiträge leisten müssten. Prüfungen abnehmen, können andere auch und vielleicht sogar besser, zumal die IHKs ja die Prüfer bestellen und nicht stellen.
Fortbildungsveranstaltungen grenzen an Betrug. Sie werden von unserer IHK groß angekündigt und dann abgesagt. Das ist bei vielen Veranstaltungen nicht nachvollziehbar, denn dieselbe Veranstaltung, die auch derselbe Veranstalter für die IHK gemacht hätte, ist beim Veranstalter ausgebucht. Hochwertige Veranstaltungen kosten im übrigen dasselbe, wie beim Veranstalter selbst. “Kostenlose” Veranstaltungen sind dagegen meistens Werbeveranstaltungen und oft eine eklatante Zeitverschwendung der Mitglieder.
Wer wirklich ein Problem hat, findet keine Ansprechpartner bei der IHK. Entweder wird einem erklärt, dass das Problem bereits erkannt wurde und es bald Ergebnisse geben wird (auf die ich bis heute warte), oder man fühlt sich nicht zuständig.
Die Liste kann lange fortgeführt werden. Tatsache ist, dass die Struktur der IHKs nicht dafür sorgt, dass leistungs- und zielorientiert gearbeitet wird. Deshalb müssen die IHKs dringend überdacht und reformiert und im Zweifelsfall abgeschafft werden.
Es mag sein, dass juristisch alles im grünen Bereich ist, aber Sie tun niemand einen Gefallen, wenn Sie nur aufgrund dieser Tatsache ein System stützen, das die Mitglieder belastet und sie nicht wirklich unterstützt. Jede Firma muss in regelmäßigen Abständen ihre Strukturen und ihre Strategien auf den Prüfstand stellen, um zu überleben. Das ist für die IHKs jetzt auch (über)fällig.
Die Veranstaltungen (übrigens: alle kostenlos), auf denen ich Referent für die Kammern bin, sehen die Teilnehmer nicht als Zeitverschwendung an. Das zeigen die Bewertungsbögen. Das sind auch keine Werbeveranstaltungen. Ich sage eingangs lediglich, dass ich schon fast 10 Jahre bei Trusted Shops arbeite und was ich hier so den ganzen Tag mache. Mehr nicht. Wenn Teilnehmer fragen zu unseren Produkten oder Preisen habe, verweise ich immer auf unsere Kollegen und mache keine Werbung für unsere Produkte. Warum? Weil ich der Meinung bin, dass das auf solchen Info-Veranstaltungen nichts zu suchen hat. Und das wird auch von den Kammern sehr begrüßt.
Welche Kammer ist denn für Sie zuständig? Mal gucken, ob ich da schon mal war 🙂
Sehr geehrter Herr Rätze,
ich schließe mich den Ausführugnen von Herrn Bernd Gräwe ein und bin auf jeden Fall der Meinung, dass solche Ausführungen nur von einem Günstling der IHK kommen können. Nach meiner Meinung hängen Sie irgendwie am Topf, sonst würden Sie sich für solche Ausführungen nicht hergeben.
Wir sollten uns alle zusammenschließen und gegen diese Abzocke vorgehen.
Diese nutzlosen IHK-“Zeitungen” und Selbstbeweihräucherungen brauche ich auch nicht.
Herr Rätze, sorry aber Sie haben überhaupt keine Ahnung was es heißt Selbstständig zusein. Also bitte reden Sie nicht weiter so einen Mist.
Herr Märte, es ist wirklich unsäglich wie Sie argumentieren. Zwang ist Zwang, dabei bleibt es. Es ist eine Leistung der IHK die freiwillig bleiben muss. Nichtmal das Finanzamt agiert in dieser Art und Weise. Sie schreiben hier seitenlang Argumente die nach logischem Verstand nicht brauchbar sind. Fakt ist dass bei gleicher Umsatz Größe des Unternehmens Einzel GmbH versus Freiberufler einmal Beiträge anfallen einmal nicht. Ich beziehe mich hier auf den Fall des Gründers. Es ist ein Gesetz aus dem 1962 die Basis für heutiges IHK Handeln. Nehmen Sie das mal zur Kenntnis.
Das ist alles eine Zwangs-Vermitgliedschaftung auf Grundlage von Gesetzen anno dazumal! Kein Einheitliches Gesetz und Abgabenverordnung für die ganze Bundesrepublik! Kaum hat man ein Kleingewerbe eröffnet erhält man schon den Brief als MITGLIED mit der Aufforderung seine Gewerbe-Steuer-Nr. nennen, damit die IHK eigenmächtig die Ergebnisse beim den Finanzämtern sich rausgeben lassen kann. Eine Einverständniserklärung wird ganicht nicht angefodert! Eine Interessensvertretung für Industrie und Handel in der Politik? … Interessenvertretung um die eigenen Taschen zu füllen, bei teuer ausgerichteten Veranstaltungen zu glänzen und sich supertolle Büros zu bauen. Dem kleinen Mann hilft das recht wenig um einigermaßen zu überleben trotz 16 Stunden Tag!
Sehr geehrter Herr Rätze!
Ich kann leider ihren Ausführungen nichts abgewinnen. Ich bin seit 20 jahren als Einzelunternehmen selbständig udn zahle Jahr für Jahr Beiträge. NOCH NIE wurde irgendetwas für mich getan. Selbst bei Anrufen in der Kammer und Bitte um Auskunft zu einem Weg als Sachverständige geprüft zu werden offerierte man mir zu tragende Kosten von 8000 Euro, da ich noch einen Berater benötigen würde, der mir das beibringt,w as ich schon lange weiss, weil ich es tagtäglich praktiziere.
Alles was mir dort gesagt wurde, war absolut absurd und ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Schade um die Zeit!
Auch mir geht es so, ich arbeite auch jeden Tag 14 – 16 Stunden und davon ein Dreiviertel Jahr nur für ANDERE. Beginnend bei Krankenkasse, (780 Euro pro Monat OHNE Kranktagegeld, 250 Euro Steuerbüro, Bürokosten, Steuerzahlungen in schwindelerregenden Höhen, Auto, usw… in Summe bleiben mir zum Leben nicht mal ein Viertel des Erwirtschafteten, keine Gelegenheiten zur Rücklagenbildung für die Rente und ich gehe auf die 60 zu. Dann kommt der Zwangsverein noch mit Forderungen um die Ecke,….. für WAS bitte?
Worin besteht der Sinn und Zweck. Den kann ich leider nicht erkennen.
In Usebekistan ist man da schon viel weiter. Die IHK ist dort freiwillig Beitragszahler gebunden. Für die Unternehmen sorgt die IHK mit gezielten sinnvolle und gemeinsam vereinbarten Projekten dann auch in deren Interesse.
Das macht für mich Sinne…was hier in Deutschland die Zwangsmitgliedschaft angeht, gehört abgeschafft. Die IHK’s sticken sich ihre Logos in die Teppiche in den Eingangshallen und wenn die Herren und Damen ind er IHK schon lange Feierabend haben, Urlaub, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld…. dann können wir, die kleinen Selbständige noch lange von so etwas träumen.
Die angebotenen “Seninare ” machen z.B. auch in meinem Tätigkeitsbereich überhaupt keinen Sinn, dass ich meine Weiterbildungen über TÜV etc. teuer bezahlen muss und die Zeit dafür frei schaufeln muss.
Sie scheinen sich mit ihrer Aufgabe auch wohl zu fühlen,d as sei Ihnen gegönnt, aber was die kleinen Selbständigen tagtäglich leisten “müssen”, davon haben Sie keine Ahnung!
Hallo Herr Rätze,
glauben Sie das was Sie schreiben auch wirklich. Diese Argumentationen finde ich schon sehr makaber. Der kleine Gewerbetreibende ist froh wenn ihm etwas Freizeit für sich und seine Familie bleibt. So sieht heute in Deutschland doch die Realität aus. Gerne bezahle ich für eine Leistung die von mir in Anspruch genommen wird ( Fortbildung in alle Richtungen ). Aber hier zahle ich für eine Leistung die ich nicht abgerufen habe. Im Gegenteil es kommt mir so vor als wäre das hier so eine Art Gemeinschaftsversicherung bei der ich mit meinem Beitrag, die Leistung die andere in Anspruch nehmen, mit zahle. Hier sitzen Menschen die im politischen Ablauf den Weg nicht geschafft haben und schanzen sich gegenseitig Posten zu. Wir in Deutschland brauchen keinen Zeigefinger zu heben. Wir sind innerhalb Europas mit die grösste Bananenrepublik und Menschen wie Sie Herr Rätze werden vorgeschickt um das zu verteidigen.
mit freundlichen Grüssen
Jürgen Schreier
Zunächst einmal schickt mich hier niemand vor. Und ja, ich glaube wirklich, was ich hier schreibe. Ich bin vom System der IHK überzeugt. Aber das ist natürlich eine Einstellungsfrage. Man kann sich hinsetzen, schmollen und über die Beiträge jammern oder man kann Angebote nutzen und mal gegenrechnen und dann feststellen, dass man da sehr günstig weg kommt. Und die wirklich kleinen Händler zahlen ohnehin keine Beiträge. Hier einmal beispielhaft der Beitragsplan der IHK zu Köln für das Jahr 2015: http://www.ihk-koeln.de/upload/Wirtschaftssatzung_2015_37644.pdf Dann sieht man mal ein paar zahlen.
“Aber hier zahle ich für eine Leistung die ich nicht abgerufen habe.” – Ich zahle auch Krankenkassenbeiträge, obwohl ich diese Leistung nicht abrufe. Deswegen finde ich es dennoch toll, dass es in Deutschland ein solidarisch finanziertes System der Gesundheitsversorung gibt.
Noch ein Aspekt an Leistung der IHK, der hier noch nicht angesprochen wurde: Die IHK bilden unsere Fachkräfte aus. Und allein das rechtfertigt schon ihre Existenz.
Lieber Herr Rätze,
es ist nicht mehr auszuhalten – was Sie hier schreiben. Sagen Sie doch mal, so ganz im Vertrauen, wieviel bekommen Sie denn von der IHK für diese PR-Arbeit. Es ist makaber, die IHK Zwangsgebühren mit einem solidarisch finanzierten Krankenkassebeitrag zu vergleichen. Für einen Kleinbetrieb oder Online-Shop tut die IHK rein gar nichts. Und hat man einmal in 10 Jahren eine Frage, dann wartet man Jahre auf eine Antwort – die allerdings nie kommen wird.
Schildern Sie doch einmal, was tut denn die IHK für den kleinen Betrieb? Ich kann da nix erkennen und bezahle diese “Money for Nothing” Zwangsgebühr jetzt schon über 28 Jahre. Für NULL-KOMMA-NULL Leistung. Und dass ein Richter über Dinge richtet, wovon er keine Ahnung hat, kommt in diesem unserem Lande halt auch viel zu häufig vor.
Und da hier auch die Limited herangezogen wird – hier ein kleines Beispiel:
Limited- Anschriften Änderung macht man online, Gebühr – keine. In unserem gelobten Land muss man zum Notar gehen, da kostet es gleich ca. 230 EUR, und der EIntrag vom Amt kommt dann nochmals auf 130 EUR. Also Mehrkosten von ca. 390 EUR.
Und was noch wirklich unmöglich ist: Die IHK kann einem sofort den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken – ein Unternehmer braucht dafür erstmal einen rechtskräftigten Titel.
Aber irgendwie müssen die Paschas und Ex-Politiker ja versorgt werden.
Ich habe über ein Urteil berichtet und mache keine PR. Ihre Erfahrungen, dass die IHK auf Anfragen nicht antwortet, kann ich nicht bestätigen. Was die IHK für Unternehmer tut? Ein Beispiel: Im Jahr 2014 war ich Referent bei insgesamt 28 IHK in Deutschland und habe so weit über 1.000 Online-Händler über die Änderungen in Bezug auf das Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie informiert. Diese Veranstaltungen waren für die Online-Händler kostenlos.
Und so gibt es weitere zahlreiche kostenlose Veranstaltungen, die die Kammern anbieten. Wenn man nicht hingehen oder das Informationsangebot nicht annehmen will, ist das jedem selbst überlassen. Aber zu behaupten, die Kammern täten nicht, ist schlicht falsch.
so, Herr Rätze,
was halten Sie von diesem Urteil ?
https://www.bffk.de/aktuelles/zu-viele-millionen-ihk-koeln-erneut-mit-niederlage-vor-gericht.html
Dass einzelne Bescheide rechtswidrig sein mögen, ändert nichts an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der Beitragszahlung.
Noch so ein Blödsinn “Die IHK bildet unsere Fachkräfte aus”. Die Fachkräfte werden von den Unternehmen unter hohen finanziellen Leistungen ausgebildet und erhalten hierfür auch eine Bezahlung.
Vor meinem Studium hatte ich einen Beruf gelernt, ausgebildet wurde ich von dem Unternehmen in deren Lehrwerkstatt, nicht bei der IHK. Die ausbildende Berufsschule wird vom Staat finanziert, d.h. von den Steuerzahler.
Nach meinem Studium habe ich mich selbständig gemacht. Ich weiß von was ich rede, meine Auszubildende wurden von meinem Unternehmen ausgebildet und nicht von der IHK.
Es ist für mich untragbar solche falsche Darstellungen von Ihnen ohne Kommentar zu erwidern.
Diese sogenannten Fachkräfte möchten doch bitte vom Staat oder eigenmächtig finanziert werden.
Außerdem macht die IHK ihren Job anscheinend nicht gut, sonst müssten wir uns nicht so viele Fachkräfte aus dem Ausland holen.
Hallo, Ihre rechten Parolen können Sie gerne woanders loswerden.
Alleine die Tatsache das Sie so zeitnah auf meine Kritik reagiert haben gibt mir schon zu denken. Die Soldidarleistung einer Krankenkasse ist doch nicht vergleichbar mit einer IHK. Das ist wie Äpfel und Kirschen ( noch nicht einmal Birnen ). Die IHK ist die Interessenvertretung einer Lobby, welche können Sie sich aussuchen, diesen Pfeil werde ich nicht setzten. Was die Ausbildung von Fachkräften in Deutschland anbetrifft ist unser System schon lange antiquiert da die Ausbildungszeiten unnötig in die Länge gezogen werden und die Qualität trotz dieser enorm langen Ausbildung nicht immer gegeben ist weil die Voraussetzungen viel zu unterschiedlich sind. Das ganze System dient nur noch der Statussicherung und unnötiger Geldverschwendung. Genügend Beispiele sind ja vorhanden. Ich weiss das ich mich gegen den Beitrag nicht wehren kann aber meinen Unmut darf ich schon ausdrücken obwohl die Mitgliedschaft in der IHK gegen geltendes Menschenrecht verstösst. Es heisst nämlich: Es darf niemand gezwungen werden gegen seinen Willen in einer Institution Mitglied sein.
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Unmut äußern! Da hat niemand etwas dagegen.
gehen die Argumente aus ?
Ich habe Ihnen meine Argumente dargelegt. Sie sind nicht überzeugt. Das ist auch OK für mich. Ich muss das Thema nicht tot diskutieren. Für mich sind die IHK eine wichtige Institution für die Wirtschaft in Deutschland, sowohl was Lobby-Fragen angeht als auch was Fragen der alltäglichen Arbeit der Unternehmer angeht. Wenn Sie das anderes sehen, kann ich das akzeptieren.
In Deutschland gibt es viel Bürokratie, die einem als Selbständigen den letzten Nerv rauben kann, weil man meint, man hat mit seiner Zeit und Geld besseres zu tun. Das die meisten bequem leben im Verhältnis zu anderen, das ist ja schon normal. In anderen Ländern ist das Luxus. Ich muss auch an die IHK zahlen, habe die als Selbständige noch nicht in Anspruch genommen, weil ich es noch nicht brauchte.
Aber zuvor als Angestellte in einem Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern waren mir die Mitarbeiter der IHK immer eine kompetente Hilfe, wenn es um bestimmte Abläufe bei Export/Import/Zoll usw. ging. Diese Beratung wurde durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Wer die Leistungen die angeboten werden nicht kennt, kann sie auch nicht nutzen. Und wenn man sich selbständig macht, sollte man die Konsequenzen vorher bedenken.
@Martin Rätze ; Also, auch auf Nachfrage bei der für mich zuständigen IHK-Vertretung, konnte mir die nette ältere Dame NICHT erklären, warum und wofür ich diesen Beitrag OHNE Gegenleistung bezahlen MUSS!!! Ich bekam nur die Info: “soviel sei es doch nicht”…das erinnert mich auch eher an Schutzgeld bzw. Mafia, nur halt LEGAL…
Mir ist es auch völlig Unverständlich, wofür ich als Einzelunternehmer OHNE Betriebsstätte und OHNE Angestellte, IHK-Beiträge bezahle und warum ich für die Fa. extra GEZ bezahlen muss !?! Vielleicht sollten alle Einzelunternehmer den IHK`s und GEZ`S auch einfach eine Rechnung stellen und dann mit den Schultern zucken aber die Vollstreckung schon mal androhen… mich erinnert das an die DDR!!!
Hallo Herr Rätze,
ich habe ein kleines Unternehmer, eine UG, ich muss bei der SIHK jedes Jahr 200 € bezahlen, nur weil ich eine UG habe, auch wenn mein Gewerbeertrag weit unter 5.200 € liegt. Alle für mich interessanten Veranstaltungen/Weiterbildung muss ich trotzt meiner IHK Beiträge separat bezahlen. Z.b. die Ausbilder Eignungsprüfung, für den Lehrgang möchte die SIHK 550 € haben, und für die Prüfung nochmal 320 €. Für die 200 € bekomme ich lediglich ein paar Mal im Jahr ein Heft, obwohl ich die IHK gebeten habe, mir dieses nicht mehr zu zuschicken, da für mich dort nichts Interessantes drin steht. Ich selber gehe gegen jeden Beitragsbescheid vor, wenn auch vergebens und schicke die Hefte jedes Mal zurück, da ich keine Leistung der IHK in Anspruch nehmen möchte. Mich ist die IHK ebenfalls wie die „Mafia“. Sie verstößt gegen geltendes Recht. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Das sind Mafia Methoden, und der IHK Beitrag ist Schutzgeld vor dem Vollstreckungsbeamten.
Viele Grüße
Manuel
P.S. Ich habe auf der SIHK Seite keinen einzigen kostenlosen Lehrgang gefunden.
LG
Manuel
Obwohl ich keine Gewerbesteuer als Freiberufler zu zahlen habe, wurde ich durch die IHK anders belehrt. Per Amtshilfeersuchen wurde das Ordnungsamt aufgefordert die Pflichtbeiträge beizutreiben. Im Dialog wurde mir erklärt es wäre meine Pflicht, die Informationen an die IHK zu geben.
Juristen mit Tunnelblick, die dieses Wirtschaft-Parasiten System der IHK vertreten, sollten sich über Wirtschaftsysteme anderer EU Staaten / und / z.B. dem englischen System besser auseinander setzen, und vor Mandatsannahme dem Kleinunternehmer ihre Position offenlegen.
Ichteile genau die selbe Meinung! Warum für etwas zahlen was man überhaupt nicht beansprucht bzw. braucht.
Da ja schon ein Gerichtsurteil gefallen ist, denke ich, dass es gar nicht mal so falsch wäre eine Sammelklage einzureichen.
Für mehr transparenz und Abschaffung der Pflichtbeiträge der IHK.
Ich habe gestern auch eine ‘Beitragsrechnung’ von der IHK erhalten und bin sehr wütend darüber.
Nach allem was ich bisher gelesen habe bin ich auch der Meinung, dass man eine Sammelklage einreichen sollte. Ich wäre bereit mich mit anderen Selbstständigen zusammen zu schließen um dies auf den Weg zu bringen. Übrigens auch mehrere Kollegen von mir. Ich würde mich gerne mit anderen Betroffenen kurzschließen bzw. die Initiative ergreifen. Würde mich über Kontaktierung freuen.
Hierzu vielleicht die Info, dass das Bundesverfassungsgericht sich schon mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt hat und das IHK-Gesetz immer wieder für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat.
Kann den Vorkommentatoren nur zustimmen. Man finanziert nur die fetten Bäuche der IHK mit ihrem Tross.
Ich würde lieber das Geld sinnvoll spenden.
Was das Magazin betrifft, ist jeder Kommentar überflüssig.
H.Zimmer
Hallo , ich kann den Vorrednern auch nur zustimmen .!!
Man wird hier zu etwas gezwungen ohne das man es will und braucht.
Heute habe ich eine Zwangsvollstreckung von der VG bekommen weil eine Zahlung der IHK Kosten von 2012 aussteht . Ich hatte ein Kleinunternehmen und soll 176,00 € zahlen .)
Nach Rückfrage bei der IHK wurde mir mitgeteilt das ich die Zahlung unverzüglich zu leisten hätte da ansonsten noch dieses Jahr eine Pfändung ( Konto , Lohn , bewegliche Sachen ) ansteht
Das ist eine bodenlose Frechheit ! Keine Gegenleistung aber abkassieren .
Wer ein Unternehmen führt ist dazu verpflichtet an die IHK zu zahlen .Egal wie!
Wo anders nennt man soetwas Schutzgeld einkassieren .
Man wird zu etwas gezwungen was man gar nicht will ( wie in Hitlers Zeiten und der Stasiezeit in der DDR ) Die oberste Riege hier in deutschland ist aber noch schlimmer wie beide zusammen .
Armes Deutschland !
Ich hab letztens vergessen, den Beitrag zu zahlen. Kommen Mahnungen? Nein, ohne weitere Kommunikation kommt ein Gerichtsvollzieher. Ist mein Schufa-Score jetzt im Arsch? Ich muss wohl bis Anfang April abwarten. IHK: keine Leistungen für Kleinunternehmer, dafür aber Sabotage. Vielen Dank.
Angesichts der Tatsache, dass es Beitragspflicht nur in Deutschland gibt (und offenbar auch Österreich, aber nicht in den anderen 190 UN-Mitgliedsstaaten) und dass diese Pflicht rechtlich gesehen extrem wacklig aussieht, könnte es vielleicht was bringen wenn alle auf einmal nicht mehr zahlen? Es gibt ja bei weitem nicht genug Gerichtsvollzieher um alle Beiträge einzusammeln. Wie wäre so was am besten zu organisieren?
unglaublich ich bin als Kleinunternehmer seit 2016 am Ende Dezember erste Rechnung vom IHK hier in Deutschland habe ich nicht gelernt keine Ausbildung verstehe ich wirklich nicht
Ich bin Kleinunternehmer und komme grad so über die Runden und die IHK hat nichts besseres zu tun mir die Rechunug für fünf Jahre rückwirkend zu schicken.
Bodenlose Frechheit zum einen für die Zwangsmitgliedschaft und dann noch für so lange rückwirkend.
wir müssen uns daran gewöhnen in einem sehr abzockernden Fleck Erde zu leben. Es sind versteckte Abgaben. Und es kommen noch mehr. Der
doofe Bürger kann sich ja nicht wehren. Er kann nur Hartz 4 anmelden.
Und dann wird auch gemoppt, provoziert … vom Amt.
deutschland war einmal
Gruß
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Pflichtmitgliedschaft wie auch die Beitragserhebung für verfassungsgemäß erklärt:
http://shopbetreiber-blog.de/2017/08/02/bundesverfassungsgericht-ihk/
Leider macht sich das BVG nun zum wiederholten Male zum Handlanger von mafilösen Abzockern , deren einziges interesse darauf gerichtet ist den Zwangsmitgliedern Gelder aus der Tasche zu ziehen, um davon dann selbst besser zu leben , als die , die man abzockte.
Die unverschämt hohen Geschäftsführergehälter der IHK Geschäftsführer sprechen Bände, die hohen Gehaltszahlungen der Angestelleten ebenfalls. Rückstellungen für hohe Rentenzahlungen usw. usw. – man könnte noch zahlreiche weitere Beispiel aufführen.
Alles den Zwangsmitgliedern abgepresst.
Die IHks selbst beweihräuchern sich dann gerne auf Empfängen und Ausstellungen – azahlen müssen das ja andere, und Geld ist genug vorhanden.
alles unter dem deckmäntelchen “Selbstverwaltung der Wirtschaft”, “Interessenvertretung”, “fachkundige Vertretung” – alles Unsinn und leere Phrasen. die Realität sieht anders aus.
Und zunehmend wehren sich mehr und mehr Unternehmer und auch Politiker gegen diese Abzockerei. Es sind noch wenige – werden aber mehr.
hans olaf Henkel ( damals noch AfD) “Wir begrüßen diese Klage. Als einzige Partei fordert die AfD in ihrem Europa-Programm die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Handels-, Handwerks und anderen Standeskammern. Diese ist ein Relikt aus dem Mittelalter und längst überfällig”.
Henkel wies darauf hin, dass die nur noch in Deutschland und Österreich übliche Zwangsmitgliedschaft in solchen Kammern ein eklatanter Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und ein Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sei. “Die Zwangsmitgliedschaft in diesen Kammern ist mittelstandsfeindlich. Oft ist das erste Schriftstück, welches Unternehmensgründer zugesandt bekommen, eine Beitragsrechnung der IHK”,
Die BVG hat damit nichts zu tun, die fährt in Berlin.
Die Gehälter der Führungsebene der IHK sind alles, aber garantiert nicht unverschämt hoch. Hier einmal Zahlen von 2015 https://www.ihk.de/wie-hoch-sind-die-gehalter-der-ihk-fuhrungsebene-
Wie oft waren Sie denn Vollversammlungsmitglied und haben für eine Absenkung der Gehälter und Senkung der Beiträge gestimmt?
Gott sei Dank gibt es noch Europäische Rechtssprechung.
Ohne Verfassung ein Bundesverfassungsgericht? Wie geht denn so etwas????
Im Osten hatte wir genug zum Essen und Trinken, Kleidung, eine sehr ausgeprägte Schulbildung.
Zwar hatten wir nicht immer Bananen, aber wenn, dann konnten wir diese bezahlen. Im Westen gab es keine Bananenplantagen, aber Arbeits-und Sozialämter, Betteldosen für Kinder und Kranke, Mord und Totschlag. Jetzt ist es hier, wie bei der Stasi, Einer verpfeifft den Anderen.
Ich werde nun mit den Mitschreitern gegen die IHK auch eine Geldbande gründen und meinen wie die Kirchenpfaffen, es sie wichtig. Die Kleinen Leuten (Handwerker usw.) gibt es mehr. Und von unseren Launen ist der fette Wanzt abhängig. Leipzig ist damals unblutig ausgegangen. Die Frust der Fleißigen wird immer mehr angeheizt, was glaubt Ihr IHK MINIONS, was Ihr für uns leisten könnt. Mann hört und sieht sich.
Viel Spaß dabei.
Guten Tag,
das Gesetz, auf welches sich die Industrie- und Handelskammern berufen ist von 1956 (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern).
Aus heutiger Sicht müsste es eine Überarbeitung geben, denn es hat sich doch einiges in der Welt (auch in Deutschland) getan seit der Nachkriegszeit. Vor allem die versteckte Zwangsabgabe, die dieses Gesetz protegiert ist heute nicht mehr tragbar. Wir leben im 21. Jahrhundert. Der Onlinehandel und digitale Dienstleistungsaustausch wird uns in den nächsten Jahren/Jahrzehnten völlig neue Denkweisen abverlangen , ob wir das wollen oder nicht. Da kommt man mit unflexiblen Modellen nicht mehr zum Stich.
Der Grundgedanke, dass die Wirtschaft sich selbst organisieren soll, ist ja grundsätzlich nicht falsch und dass sich der Staat nicht einmischt auch sehr gut und demokratisch. Man muss die Entstehung des Gesetzes auf Grundlage der Erfahrungen aus dem dritten Reich verstehen, wo sich der Staat an allem bedient hat und alles vorgeschrieben hat.
Ich finde jedoch, dass es keine Leistungen gibt, die eine Veranlagung wie sie die Handelskammern vornehmen, rechtfertigen. Ich fühle mich weder vertreten noch informiert (das monatliche Magazin ist uninteressant, altbacken und sebstgefällig, landet daher in der Papiertonne)
Aus meinen ehemaligen Erfahrungen aus Hamburg und jetzigen in Braunschweig, kann ich sagen, dass die Handelskammer Hamburg für Ihre Mitglieder etwas tut und sehr agil ist. Man kann da anrufen zu verschiedenen Themen und erhält kompetent Auskunft. Ich bekomme heute noch Post und werde zu Seminaren (meist kostenpflichtigen) eingeladen.
Das rechtfertigt jedoch nicht diese gesetzliche Zwangsmitgliedschaft.
In Braunschweig hingegen, ist der Beitrag um mind. 70 Euro höher, aber man hört rein garnichts von der IHK, ausser dem Beitragsbescheid. Aufgrund meiner Geschäftsform e.K. ist der Beitrag unangemessen hoch, trotzdem ich keine Mehreinkünfte durch diese Form erziele (gut, mein eigenes Problem). Allein, dass die Handelskammer einen Bescheid wie das Finanzamt ergehen lassen kann, klingt wie eine unzeitgemässe Ermächtigung.
Leider sehe ich jedoch keinen Vorteil in einer Handelskammermitgliedschaft als Einzeluntenehmer, der seine Kunden nur noch online aquiriert. Von den heutigen Abläufen im Internethandel und auch bei Dienstleistungen über Internetprotale haben die Kammern meines Erachtens keine Ahnung und reagieren darauf rein garnicht. Mir kommen deren Strukturen und Einschätzungen völlig bieder und veraltet vor. (Man muss sich mal Fotos von der ‘Krönung’ eines Präses anschauen. Männer in roten Roben mit Ketten behängt. Fast peinlich. Wie die Tuchhändler aus dem Mittelalter.)
Seit ich nur noch Kunden im Ausland online betreue und am ‘Unternehmensstandort’ keine Kunden mehr beliefere, finde ich es aberwitzig, dass die IHK von meinen geringen Gewinnen profitiert. Je mehr ich durch Glück, Intelligenz, Kreativität oder Fleiß verdiene, desto höher die Beiträge. Das ist sehr frustrierend. Mir verschafft niemand Umsatz, nur weil es da ein ‘Gesetz zur Regelung des Einkommens der Selbständigen’ von 1956 gibt. Schade eigentlich.
Würde es eine Möglichkeit geben, aus dieser gesetzliche legitimierten Zwangsvereinigung auszusteigen, wäre ich sofort draussen.
Mit freundlichen Grüßen.
Schulze
Das BGB ist von 1896, das HGB von 1897, das GmbHG sogar von 1892. Das bedeutet doch nichts. Das IHKG wurde z.B. im März 2017 das letzte Mal geändert. Es ist ja nicht so, dass die Gesetze über die Jahrzehnte unverändert geblieben sind.
Herr Rätze,
werden Sie mal Unternehmer, dann gucken wie es Ihnen gefällt wenn man Ihnen Geld für Nichts aus der Tasche zieht.
Deutschland ist ein sehr unternehmerfeindliches Land und die IHK ist ein Teil dieser Unternehmerfeindlichkeit.
Ich hoffe, dass dieser Verein baldmöglichst abgeschafft wird.
Als einfacher Angestellter (der es auch höchstwahrscheinlich auch bleiben wird), werden Sie das ehr nie richtig verstehen oder einsehen….
Solche Leute wie Sie sind daran schuld, dass Länder, die vor 100 Jahren noch primitiv waren uns bereits jetzt einfach überholen….
Bürokrat bleibt Bürokrat.
Ich habe einen ebayshop als Kleingewerbetreibende. Habe jetzt eine Mahnung von der IHK über 250€ bekommen. Bin Rentnerin mit einer kleinen Rente und verdiene mir nur ein bisschen dazu. Bin ich verpflichtet diesen Betrag zu bezahlen?
Dito, irgendwie wurde ich über das Thema IHK auch gar nicht im Bürgerhaus aufgeklärt. Dabei wurde ich über richtig viel aufgeklärt und informiert, aber das Thema überhaupt nicht. wollte auch nur als Kleingewerbe hier und da mal vielleicht 10EUR Taschengeld dazu verdienen und bums soll ich 50 EUR IHK zahlen. Dabei ist mein Gewerbe noch nicht mal angelaufen! Auch profitiere ich von 0,0-Leistung der IHK.
Ist das fair, Herr Rätze? Was soll das? Was für einen Sinn macht die IHK bei mir, wenn mein halber Jahresumsatz für IHK drauf geht?
Eine uralte Geschichte über kleine und große Fische. Wie immer “Große” findet kleine Diener welche vertretet Ihre eigene Interesse und nicht von unterdrückte Masse. Niemand beschwert sich wenn HWK entsprechende Leistung bringt aber…..
Die bekommen Geld für 0 Leistung. Besonders kleine Betriebe müssen jeden Euro zusammenhalten. Die IHK gehört abgeschafft.
Das ist Raubrittertum der Neuzeit. Rechnungen ohne irgendeine Gegenleistung zu erheben und das auch noch mit Hilfe des Staates, wo sind wir denn eigentlich ???
Als meine Firma (Einzelunternehmen) 2010 wegen Geschäftsschließungen und Konkurse gleich mehrerer Kunden, umstrukturiert werden musste, hätte ich Hilfe gebraucht (zu diesem Zeitpunkt war ich bereits 55). Bei einen Termin in der IHK, dort sollte mir ein “ausgedienter, ehemaliger Geschäftsführer”, im Rahmen von “Alt hilft jung” hilfreich unter die Arme greifen. Außer unbrauchbaren Vorschlägen, die auch nur rein theoretisch waren, nur ein lächerliches Gelaber, was keinen Cent wert war. Für diese “Service” muß ich auch noch, nach dem ich selbst aus dem Schlamassel befreit habe, zusätzlich bluten. Danke IHK für NICHTS und Danke für all die Rechnungen, ebenfalls für NICHTS. Bitte schafft diese unnötige Institution ab.
Herr Rätze hat unrecht ! Er ist in einer anderen Dimension
Gute Arbeit leisten viele Andere auch ,vermutlich auch viel Selbstständige
die allerdings keine Beiträge einfordern können .
Die gute Arbeit wird natürlich nicht bestritten, jedoch gibt es auch genug
Anfragen bzw. Beispiele wo die IHK Unterstützung ablehnt oder keine
Zuständigkeit sieht.
Der Vergleich mit dem Blitzer trifft es wohl eher ,meines Wissens wird man bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, da habe ich also eine Ordnungswidrigkeit
begangen.
Herr Rätze , ” ist Selbstständigkeit eine Ordnungswidrigkeit”?
Mit welchem Recht kassiert die IHK Gelder für eine Verwaltungs GmbH
IHK und “GEZ” (Von Service spreche ich bewusst NICHT) sind gegen geltendes Gesetz bestehende Selbstverwaltungsbetriebe.
Beide erlassen gegen geltendes Gesetz “Bescheide”.
Beide senden gegen geltendes Gesetz, ohne richterliche Verfügung eigenmächtig Vollstreckungsunternehmen.
“GEZ”-Nebelbrei sehe / höre ich seit 2007 nicht mehr- aber MUSS durch Erpressung zahlen.
IHK habe ich noch nie in meinem Unternehmerleben gebrauchen können.
Dem Selbstbeweihräucherungsblättchen der IHK habe ich bereits in den Achtzigern positiv und ernsthaft versucht etwas nützliches abzugewinnen- reine Zeitverschwendung.
Dieses komplett überflüssige Geschreibsel ala
-Sind wir doch toll
-Hatten wir eine tolle Sitzung
-Haben wir doch ein tolles neues Gebäude bezogen
-Unser Herr / Frau Dr. Irgendwas von Irgendwie ist der beste
ist
-uninteressant und langweilig
-hat mit unserer Realität absolut nichts zu tun
-bietet Null Input für uns Unternehmer
-geht vom Postkasten direkt in den Müll.
Diese Selbstbedienungsläden sind unzeitgemäß, räuberisch, erpresserisch und gehören abgeschafft.
„GEZ“ und IHK sagen einfach: Wir wollen Ihr Geld und sie nehmen es sich.
Vertragsgrundsätze, zu einem Vertrag bedarf es mindestens zwei übereinstimmende/zustimmende Parteien, werden ignoriert und auch illegalerweise durch höchstrichterliche Instanzen bestätigt.
Wir arbeiten viel und hart für unser Geld- es wird uns an zu vielen Ecken zu viel genommen.
Tjaaa… Demokratie??? Diktatur wäre eher angebracht. Wir sind nur da um gemolken zu werden… Das Personal des Landes… Sagt schon alles der Personal Ausweis. Wir arbeiten nur um den Staat zu finanzieren und unseren Politiker ein süßes Leben zu finanzieren. Die mafia Methoden von GEZ und IHK braucht unser Staat um die hundert Tausende Schmarotzer zu füttern