Für fast 60 Prozent der Online-Händler bedeutet die Umsetzung einer geplanten Regelung zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet zusätzlichen finanziellen Aufwand. Das zeigt eine von Trusted Shops und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) durchgeführte Umfrage unter mehr als 300 Shopbetreibern.
Welche Alternative Sie haben, lesen Sie hier.
Die vom Bundesjustizministerium der Justiz vorgeschlagene Regelung, die auch in die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten übernommen werden soll, sieht vor, dass ein Verbraucher bei einer Internet-Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, dass er korrekt über sämtliche Kosten und weitere Punkte informiert worden ist. Erst dann soll er seinen Online-Kauf durch den Klick auf den Bestell-Button abschließen können (sog. “Doppelklick”-Variante). Ist dieser Doppelklick nicht vorhanden, soll der Vertrag nichtig sein.
Als Alternative zur Doppelklick-Lösung hat Trusted Shops die sogenannte “Schaltflächen-Lösung” entwickelt. Hierbei kann der Verbraucher wie bisher mit nur einem Klick seinen Kauf abschließen. Allerdings muss der Bestellbutton klar und eindeutig darauf hinweisen, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Angebot handelt. So könnte der Button beispielsweise mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
“Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber unseriösen Anbietern im Internet das Handwerk legen möchte. Aber wir halten die Mittel für falsch”, macht Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops, deutlich. “Verbraucher werden durch das vorgeschlagene Gesetz nicht besser geschützt, dafür werden jedoch seriöse Händler über Gebühr belastet”, so Dr. Föhlisch weiter.
Um die Doppelklick-Variante in ihren Online-Shops technisch umsetzen zu können, sind 59 Prozent der befragten Händler auf IT-Dienstleister angewiesen. Die dadurch entstehenden Kosten könnten zu einer Belastung für die Shopbetreiber werden. Im Gegensatz dazu kann die Schaltflächen-Variante von mehr als jedem zweiten Online-Händler ohne großen finanziellen Aufwand selber durchgeführt werden. Zudem halten 71 Prozent der befragten Shopbetreiber die Schaltflächen-Variante auch für das besser geeignete Instrument, um unseriöse Anbieter im Internet zu bekämpfen. Die Umfrage wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt.
“Auch der DIHK kann sich dem Vorschlag von Trusted Shops nur anschließen. Die Schaltflächen-Variante ist ein sehr guter Kompromiss zwischen dem Schutz der Verbraucherrechte und den Belastungen und dem Aufwand auf Seiten der Online-Händler”, so Dr. Christian Groß, Justiziar des DIHK.
Selbstverständlich ist die “Doppelklick”-Variante unpraktikabel wie so viele Shopbetreiber-Gesetze in Deutschland. Gemacht von der Generation “Internetausdrucker”…
Es wäre aber schön, wenn hier keine lächerlichen Argumente wie die Implementierungskosten aufgeführt werden würden, sondern unverblümt der wahre Kostenfaktor genannt werden würde: die geringere Conversionrate.
Verstehe ich daß richtig? Der Käufer soll bestätigen daß er vollständig und korrekt sowohl über Preis als auch alle “weiteren Punkte” aufgeklärt wurde?
Wie soll das denn ein Käufer beurteilen können?
Da wird ja Deutschland das reinste Abzockerparadis. Man muss nur den Käufer dazu bringen, daß er das bestätigt und schwups: Beweislastumkehr.
Der Gesetzesentwurf ist sinnlos und wird die Abzockerei auch nicht unterbinden. Wo aber die Problematik im Onlineshop wie hier dargestellt sein soll, ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Bei den meisten Onlineshops ist es so, daß bereits im Warenkorb über sämtliche anfallenden Kosten informiert wird, in der Bestellabwicklung selbst muß der Kunde dann sämtliche gemachten Angaben nochmal überprüfen und bestätigen. Erst dann wird die Bestellung abgesendet. Somit ist die Doppelklick-Variante bereits bei den meisten Shopsystemen verwirklicht. Lediglich der Hinweistext zum Widerruf und AGB muß entsprechend ergänzt werden…Das dauer keine 5 Minuten und wird die Kosten überschaubar halten…
Das ganze führt immer mehr zur Entmündigung des Bürgers. Ein wenig Menschenverstand sollte der User schon haben, wenn er im Internet einkauft. Da braucht man nicht noch weitere Schaltflächen für Hinweise, die es sowieso schon gibt wie oben schon angesprochen.
“zahlungspflichtig bestellen”, mit diesem Negativwort werden die Bestellungen generell wohl weniger werden.
Die Infos im Artikel sind gut und schön, was mir aber fehlt sind die sog. “hard facts”:
Wann soll die geplante Regelung (wenn überhaupt) Realität werden?
Und wenn sie kommt, ist dann die Beschriftung des Buttons willkürlich zu wählen?
Im Grunde genommen finde ich diese Regelung ebenfalls etwas seltsam, denn in einem seriösen Warenkorb werde ich im Bestellprozess über alle anfallenden Kosten aufgeklärt und muss AGB/Widerrufsbelehrung per Häkchen oder Button bestätigen.
In Shops, die mich über Versandkosten o.ä. im Unklaren lassen, bestelle ich grundsätzlich nicht.
@Fabian Die “lächerlichen” Argumente kommen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, in deren Auftrag die Umfrage durchgeführt wurde, weil die Umstellungskosten im Gesetzgebungsverfahren immer eine Rolle spielen. Der Einfluss auf die Konversionsrate dürfte sich sehr schwer korrekt beziffern lassen, zumal dies jeweils an der konkreten Ausgestaltung liegen dürfte (genaue Platzierung der Buttons, Anzahl der Boxen etc.) Gleichwohl ein weiteres gutes Argument.
Insgesamt sollte man nicht vergessen, dass das Gesetz nicht gemacht wurde, um seriöse Shopbetreiber zu reglementieren, sondern Verbrechern das Handwerk zu legen. Da müssen Argumente wie die Konversionsrate politisch zurücktreten. Allerdings – und das ist ja der Tenor unseres Beitrags – würde die Doppelklick-Lösung zu viele Kollateralschäden in der “richtigen” Wirtschaft verursachen, deswegen argumentieren wir ja dagegen.
@Tina Wenn es “hard facts” gibt, nennen wir diese. Derzeit ist völlig unbekannt, ob und wenn ja wann das Gesetz kommt, zumal parallel auf EU- und deutscher Ebene Entwürfe beraten werden. Die Beiträge, Umfragen und Diskussionen hier im Blog fließen tatsächlich in diese Beratungen ein, dazu in Kürze mehr. Wir werden Sie wie immer brandaktuell informieren.
Ich frage mich ehrlich gesagt, wie solche Gesetzesentwürfe “Verbrechern das Handwerk” legen sollen? Wie begründet das BMWI dies logisch? Die sogenannten Verbrecher werden einfach ihre Seite anpassen und munter weitermachen. Was wirklich helfen würde, wäre diese Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Aber darauf kann man ja lange warten.
Ah auch nicht schlecht wenn dann kein Vertrag Zustande kommt, dann ist das doch die Sache eigentlich ganz easy
Also am besten nur Vorkasse machen, wer zahlt kriegt die Ware
und wenn dann bei allem anderen eh kein Vertrag Zustande kann man sich ja leicht rausreden,
auch nicht schlecht diese Form des Rechts.
Aber ehrlich gesagt müsste man mal national und international die strafrechtliche Vorgehensweise bei Betrug überdenken.
Egal von welcher Seite dieser Zustande kommt.