Für fast 60 Prozent der Online-Händler bedeutet die Umsetzung einer geplanten Regelung zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet zusätzlichen finanziellen Aufwand. Das zeigt eine von Trusted Shops und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) durchgeführte Umfrage unter mehr als 300 Shopbetreibern.
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Die vom Bundesjustizministerium der Justiz vorgeschlagene Regelung, die auch in die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten übernommen werden soll, sieht vor, dass ein Verbraucher bei einer Internet-Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, dass er korrekt über sämtliche Kosten und weitere Punkte informiert worden ist. Erst dann soll er seinen Online-Kauf durch den Klick auf den Bestell-Button abschließen können (sog. "Doppelklick"-Variante). Ist dieser Doppelklick nicht vorhanden, soll der Vertrag nichtig sein.
Als Alternative zur Doppelklick-Lösung hat Trusted Shops die sogenannte "Schaltflächen-Lösung" entwickelt. Hierbei kann der Verbraucher wie bisher mit nur einem Klick seinen Kauf abschließen. Allerdings muss der Bestellbutton klar und eindeutig darauf hinweisen, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Angebot handelt. So könnte der Button beispielsweise mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
"Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber unseriösen Anbietern im Internet das Handwerk legen möchte. Aber wir halten die Mittel für falsch", macht Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops, deutlich. "Verbraucher werden durch das vorgeschlagene Gesetz nicht besser geschützt, dafür werden jedoch seriöse Händler über Gebühr belastet", so Dr. Föhlisch weiter.
Um die Doppelklick-Variante in ihren Online-Shops technisch umsetzen zu können, sind 59 Prozent der befragten Händler auf IT-Dienstleister angewiesen. Die dadurch entstehenden Kosten könnten zu einer Belastung für die Shopbetreiber werden. Im Gegensatz dazu kann die Schaltflächen-Variante von mehr als jedem zweiten Online-Händler ohne großen finanziellen Aufwand selber durchgeführt werden. Zudem halten 71 Prozent der befragten Shopbetreiber die Schaltflächen-Variante auch für das besser geeignete Instrument, um unseriöse Anbieter im Internet zu bekämpfen. Die Umfrage wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt.
"Auch der DIHK kann sich dem Vorschlag von Trusted Shops nur anschließen. Die Schaltflächen-Variante ist ein sehr guter Kompromiss zwischen dem Schutz der Verbraucherrechte und den Belastungen und dem Aufwand auf Seiten der Online-Händler", so Dr. Christian Groß, Justiziar des DIHK.