Dass es zahlreiche Verbraucher gibt, die das Widerrufsrecht im Online-Handel dazu missbrauchen, sich für eine Urlaubsreise eine Kamera zu bestellen und danach zurückschicken oder einen Smoking für ein Dinner, ist Shopbetreibern hinreichend bekannt. Die EuGH-Rechtssprechung zur deutschen Wertersatzregelung hat diesem Missbrauch noch zusätzlich Tür und Tor geöffnet. Jetzt hat sich auch der DIHK der Sache angenommen und kämpft für strengere Regeln beim Widerrufsrecht.
Lesen Sie hier mehr zu den Forderungen.
Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) fordert angesichts des Missbrauchs von Widerrufs- und Rückgaberecht strengere gesetzliche Regelungen. Aber nicht für den Händler, sondern vielmehr sollen die Regeln für den Verbraucher verschärft werden.
“Es komme auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten”, so Wansleben in der “Rheinlandpfalz am Sonntag v. 06.12.2009.
Produkte nicht mehr verkäuflich
Die meisten Produkte, die zurückkommen, kann der Händler nicht mehr verkaufen, sie landen auf dem Müll. Der so entstehende wirtschaftliche Schaden ist immens, so Wansleben. Grund ist die derzeitige Gesetzeslage. Diese räumt dem Kunden ein umfangreiches Widerrufsrecht ein. Im Regelfall beträgt dies zwar zwei Wochen, der deutsche Gesetzgeber sieht jedoch schon bei kleinsten Formfehlern eine verlängerte bzw. sogar unendliche Widerrufsfrist vor.
Zu wenig Ausnahmen
Der DIHK bemängelt außerdem, dass es zu wenige Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht gibt. Es ist niemandem zuzumuten, dass benutze Kosmetika, Hygieneprodukte oder Erotikspielzeuge an den Händler zurückgeschickt werden dürfen.
Online-Shop ist kein Leihhaus
Die Erweiterung der Ausnahmetatbestände ist zwingend notwendig. Sonst besteht die große Gefahr, dass der Online-Handel zum Leihhaus mutiert oder große Teile der angebotenen Produkte schlicht aus dem Internet verschwinden, weil die Gesetzeslage den Handel mit diesen Produkten unwirtschaftlich macht.
Gerne können Sie die Kommentar-Funktion unten nutzen, um uns Ihre schlechten Erfahrungen in Bezug auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberrecht mitzuteilen.
Wie wahr, wie wahr! Beispiele aus unserem Shop:
Kunden bestellen Zelte, fahren damit ab in den Outdoor-Urlaub nach Griechenland, und nach 2-3 Wochen kommen die Dinger gebraucht und voller Laub und Flecken zurück.
Oder: Teure Kameras bestellt, nach 2 Wochen (und sichtbaren Dauergebrauch fürs private Fotoshooting) kommen sie mit dem Vermerk “Gefällt nicht” zurück.
Allein mit den retournierten und kurzzeitig getragenen Klamotten für Hochzeiten, Taufen, Prom-Nights und Disco-Besuche könnte man ein eigenes, riesiges Second Hand Outlet betreiben.
Der Rotweinfleck auf dem retournierten 70-Euro-Hemd? Ja, der war natürlich schon bei Anlieferung so, logisch. Gegenteil nicht beweisbar, es sei denn, man fotografiert jedes Warenstück von allen Seiten vor Versand.
Der teure Ring wurde zwei Jahre getragen und nun retourniert? Ja, was willste machen, Kunde verweigert die Annahme, wenn man den Ring mit Verweis auf das Widerrufsrecht an ihn zurückschickt und das Teil landet schlussendlich im DHL Zwischenlager, die Aufbewahrungskosten trägt natürlich der Versender und schreibt es am Ende doch ab.
Eigentlich macht es für einige Sortimente mehr Sinn, den Versand einzustellen und statt dessen einen Online-Verleihservice zu eröffnen.
Ich bin echt für starken Verbraucherschutz (bin ja selber ein Verbraucher), aber ich hoffe sehr, der Gesetzgeber reagiert endlich auf diese Zustände und setzt auch mal ein paar transparente und deutliche Grenzen. Ansonsten müssen die Preise steigen und dann ist das Geheul wieder groß.
Soweit ich mich erinnere war der Widerruf wohl mal zur Gleichstellung des Fernabsatzes zum stationären Handel gedacht.
Mittlerweile scheint es aber so zu sein, dass der stationäre Handel von Gesetzgeber wesentlich besser gestellt wird. Dieser darf eine Rücknahme verweigern wenn der Kunde Ware wieder zurückgeben will.
Meiner Ansicht nach wird hier der Gleichstellungsgrundsatz mittlerweile massiv verletzt.
Verbraucherschutz muss def. sein, aber dem Online-Handel nach und nach faktisch alle Rechte abzuerkennen macht auch wenig Sinn.
Ich hatte es schon einmal vor langer Zeit angemerkt.
Diese Art der Kostenabwälzung auf den Handel verteuert die Ware und im Endeffekt kauft der Kunde dann beim “billigen” Anbieter in China, Taiwan, Kanada o.ä. und somit in einem für den Verbraucherschutz nicht erreichbaren Raum.
Wenn sich die Gesetzgebeung und die Rechtsprechung in der EU und den Mitgliedsstaaten nicht bald etwas mehr an der Realität orientiert und mal wieder gesunden Menschenverstand und ein vernünftiges Mittelmaß einkehren könnte man eigendlich gleich ein Gesetz verabschieden welches Händlern mit Heimat in der EU den Fernabsatz untersagt.
Die ursprüngliche Intention des Widerufsrecht war ja folgende: Der Kunde sollte davor geschützt werden übers Ohr gehauen zu werden, indem er minderwertige oder von der Produktbeschreibung abweichende Ware erhält. D.h. er schaut sich die Ware an, prüft ob die Verarbeitung in Ordnung ist usw.
Das wird jetzt aber immer weiter zum “Kauf auf Probe” ausgedehnt. 14 Tage bzw 1 Monat Ware prüfen, bei nicht gefallen Geld zurück. Das geht aber weit über das hinaus was ursprünglich beabsichtigt war. Gut: Wenn das politisch gewollt ist, soll man das sagen. Dann muss aber auch der stationäre Einzelhandel eine derartige Zufriedenheitsgarantie gewährleisten.
Mit Verbraucherschutz hat das was da abläuft immer weniger zu tun. Wenn man sich die Kommentare zu den Urteilen in Blogs und Foren anschaut, wird das inzwischen auch von den Verbrauchern durchaus nicht mehr nur positiv gesehen. Denn schließlich muss auch dem dümmsten klar sein, daß die Kosten irgendjemand tragen muss. Und das sind nunmal die ehrlichen Verbraucher auf die die Kosten umgelegt werden.
“Der DIHK bemängelt außerdem, dass es zu wenige Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht gibt.”
Die Forderungen sollten sich nicht auf Ausnahmen versteifen. Das würde vermutlich dazu führen, dass wir anschließend darüber streiten müssen, ob der betreffende Artikel von der Ausnahme erfasst wird. Ich bin dann schon gespannt darauf, wie Dr. Föhlisch Erotikspielzeug definiert und es juristisch präzise von anderen Warengruppen abgrenzt…
Grundsätzlich soll meiner Meinung nach der Verbraucher mit dem zugesendeten Artikel genau das machen dürfen, was er auch im stationären Handel könnte. Er kann also die Kleidung anprobieren, aber nicht stundenlang tragen. Er kann das Erotikspielzeug ansehen, vielleicht noch vorsichtig aus dem Karton nehmen, aber eben nicht ausprobieren. Bei wiederum anderen Artikeln darf nicht einmal ausprobiert werden und diese sind dann vom Händler zu versiegeln wie z.B. Software.
Meiner Meinung nach muss nur der Satz “Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.” wieder mit Leben gefüllt werden. Dabei könnte auch gleich das Wort “ggf.” gestrichen werden.
Bei uns im Shop (Bekleidung) ist Folgendes zu beobachten:
Die Widerrufsquote generell liegt bei unseren deutschen Kunden bei ca 18%, bei Auslandskunden bei 2%(!), bei einem 50:50 Verhältnis der nationalen und internationalen Bestellungen.
Bisher gab es einen Fall, bei dem ein nichtdeutscher Kunde versuchte, das Widerrufsrecht zu missbrauchen, wogegen es ca. 50 Deutsche versucht haben (mit Erfolg, denn: was will man machen?)
Meiner Meinung kann man eine Tendenz erkennen, dass die Deutschen Spaß daran finden, Fehler anderer oder Gesetzeslücken auszunutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, siehe (Massen-)Abmahnungen um dann im Wiederholungsfall Vertragsstrafen durchzusetzen, Preisauszeichnungs-Tippfehler mit Massenbestellungen ausnutzen (199 statt 1990€ etc), oder auch gebrauchte Artikel im Rahmen des Widerrufsrechts zurückschicken.
Ehrlichkeit, Schamgefühl, Stolz, Altruismus – Fehlanzeige.
Noch ein Grund mehr, in Erwägung zu ziehen, diesem Land den Rücken zu kehren.
Gruß
Endlich mal jemand, der diese Problematik erkennt und vielleicht auch die Macht hat, etwas dagegen zu tun! Ganz aktuelles Beispiel: 2 Low-Cost Armyhosen kommen zurück, Stück 17,90€ VK. Da ich immer viel zu tun habe, ziehe ich oftmals bei Rücksendungen nur schnell den Rücksendeschein aus dem Paket um nachzuschauen, ob es ein Umtausch oder ein Widerruf ist und überprüfe schnell, ob die zurückgesendete Ware vollständig ist. Also die beiden Hosen wie gewünscht eine Nummer kleiner rausgesucht, verpackt und versandfertig gemacht. Derweil ich weiter am packen war, kam eine neue Bestellung rein, eine schwarze Armyhose Gr. M. Ich mir gedacht super, kann ich gleich eine von den zurückgeschickten nehmen, wollte diese also packen, dabei viel mir ein betörender “Duft” auf, der aus der Plastikfolie quoll. Ich genauer an der Hose gerochen, stank sie stark nach Zigarettenqualm und das wurde wohl versucht, mit einem Textilerfrischer o.ä. zu überdecken. Zudem war der Stoff recht weich und griffig, nicht wie üblich bei diesen Hosen als Neuware etwas härter und glatt. Bei der anderen Hose das Gleiche. Ich den Kunden angeschrieben, um Stellungnahme gebeten und die Gründe erläutert, warum diese Hosen nicht mehr wiederverkäuflich sind. Es war wirklich so, das die Hosen durch die verschlossene Folienverpackung den ganzen Raum mit ihrem “Duft” erfüllten und immer wenn ich an diesem Stapel vorbei ging, kam noch extra ein Schwung von diesen “Duft” an, dieser schaffte es sogar, den üblichen Geruch der Rächerstäbchen zu überdecken, welche im gleichen Lager liegen. Jedenfalls flogen die Mails nur so hin- und her, der Kunde behauptete, er hätte die Hosen nur kurz anprobiert und sofort zurückgeschickt und die Ware rieche nur so, weil dem Paket eine Packung Duftstäbchen beigelegt war. War mir garnicht bewusst, das Duftstäbchen nach Kippenqualm stinken, zudem die meisten anderen Rücksendungen auch nicht so wie diese beiden Hosen riechen. Ich habe dem Kunden dann angeboten, die beiden Hosen auf meine Kosten zurückzuschicken, worauf er natürlich gleich mit rechtlichen Schritten drohte, dazu die üblichen Erpressungsfloskeln wie “Ich werde nie wieder etwas in Ihrem Shop bestellen” oder ich werde allen Freunden und Bekannten sagen, das sie nicht in Ihrem Shop bestellen sollen” bla bla bla. Da ich derzeit ganz andere Dinge zu tun habe und auch nicht die Zeit oder das Geld habe, mich auf einen Rechtsstreit einzulassen, bei dem der Kunde König warscheinlich auch noch gewonnen hätte, bei der zu verbraucherfreundlichen (Un)Rechtssprechung in diesem Lande, habe ich ihm seine Umtauschhosen zugeschickt und die beiden Gebrauchten dazu, mit dem Vermerk “Sie können die gebrauchten Hosen gern an ihre Freunde oder Bekannte verschenken, vielleicht stehen diese ja auf benutzte Ware”. Dies habe ich natürlich nur getan, weil diese beiden Hosen im Einkauf nicht die Welt kosten und ich sie sowieso weggeschmissen hätte. Zum Glück handelte es sich hierbei wie gesagt um preiswertere Artikel, gerade zu z.B. Karneval oder Helloween häufen sich aber die Rücksendungen von z.B. Kleidern, welche sofort den Anschein haben, nur zu diesen Festivitäten getragen worden zu sein, das merke ich inzwischen fast schon im Vornherein an der Struktur einer Bestellung, z.B. 1 Artikel in 3 Größen bestellt, alles kommt zurück oder z.B. 4 verschiedene Kleider in einer Größe bestellt, kommen alle zurück. Die Beweislast liegt jedoch immer beim Händler und wie will man mache Fälle nachweisen? Ich wäre für eine drastische Verkürzung des Widerrufsrechtes bei Bekleidung, im Laden ist die Anprobe und “Gefallensprüfung” auch innerhalb weniger Minuten erledigt und bedarf keiner 2 Wochen Entscheidungsfrist.
Wir lassen es mittlerweile im Falle eines Falles darauf ankommen.
Gerne nehmen wir Artikel zurück, die nicht gefallen, auch zahlen wir ohne zu zögern alle Versandkosten und wir sind auch gerne kulant.
Aber wenn ein Artikel beschädigt ist oder aus anderen Gründen nicht mehr verkauft werden kann, geht die Ware zurück zum Kunden (auf unsere Kosten) oder es wird dem Kunden eine entsprechend geringe Gutschrift angeboten. Ohne wenn und aber.
Da wird natürlich gedroht und bösen Kritiken angekündigt, nur hat das bisher kein Kunde durchgezogen, noch nicht einmal in div. Internetforen.
OK, es ist nicht die Masse sondern eher die Ausnahme (1-2 Fälle pro Monat bei weit über 1.000 Bestellungen) dennoch ist die absolute Kulanz von manch Onlineanbietern eher kontraproduktiv. Vor 1-2 Jahren hatten wir eine überhaupt nicht nenneswerte Rücksendequote. Mittlerweile hat es sich herumgesprochen und es wird offensichtlich zu einem Volkssport.
Und je leichter es der Internethandel den Kunden macht, desto weiter verbreitet er sich.
Sicher schaut es von Branche zu Branche unterschiedlich aus, dennoch würde ich mich freuen, wenn mehr Händler auch mal ein klares “Nein” sagen und nicht bei jedem Missbrauch mitspielen. Denn es wird IMHO nicht mehr lange dauern bis es Überhand nimmt.
Bei den kleineren Wohnzimmerhändlern fällt mir immer mehr auf, dass viele Artikel “handgefertigt” werden. Was da wohl dahinter stecken mag 😉
Endlich mal harte Worte – aber korrekt – ja eine Onlineshop ist kein Leihhaus, auch wir spüren dies immer öfter, wir verkaufen hochwertiges Reitsportzubehör. Sobald die Turniersaison los geht kommt es immer wieder vor, schnell noch etwas richtig teures und tolles muss her – DRINGEND… Super – wir tun unser bestes aber pünktlich 2 Wochen später ist der Artikel oder nur ein Schreiben wieder da, Schade – das man so missbraucht wird. Ob dies so auch möglich wäre im Fachhandel um die Ecke – ich denke NICHT.
Das Problem ist die gewisse Ohnmacht, der man als Händler dem Verbraucher gegenüber steht. Wenn man die verschiedenen Urteile mal ansieht, so wird der verbraucherschutz serh hoch geschrieben bei den Gerichten. Der Händler ist eigentlich immer Schuld, egal was ist, der Hänlder muss beweisen, das dem Kunden die E-Mail mit der Widerrufsbelehrung nicht nur zugesendet wurde, sondern viel mehr auch noch den Erhalt beweisen. Ich fühle mich teilweise wirklich wie ohnmächtig gegenüber den Verbraucher, weil man schon im Vorfled weiss, das wenn man es darauf ankommen lassen würde, man sowieso den kürzeren zieht. Wir hier schon von vielen gesagt, ist es so, das man gegenüber einem stationären Handel extrem benachteiligt wird, mit den ganzen Gesetzten und Verordnungen glaube ich steht ausser Frage. Ändern kann man selbst eh nichts dran, ausser aufzuhören, aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Leider gilt immer mehr die alte Floskel “Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel”. Ob die DIHK da was bewegen kann oder will, mag ich jetzt nicht zu sagen, aber ich denke eher nicht das das was wirklich fruchtbares dabei raus kommt. Und es ist doch so wie es immer ist, die ehrlichen Händler müssen die Konsequenzen tragen für die paar Betrüger und Scharlatene die Unfug machen. Das Fazit daraus wird sicherlich sein, das man als Händler entweder auf eine gewisse Marge verzichten muss, oder die Allgemeinheit trägt dann einfach die Mehrkosten durch wesentlich höhere Preise.
Sehen die zurueckgeschickten Geraete (Kaercher, Miele, Rasierer & UE Ware) aus wie eine Sau oder haben Kratzer oder extremste Gebrauchsspuren ziehen wir dem Kunden 25% vom Kaufpreis ab, viele toben so richtig und schicken den Anwalt, aber bisher haben wir nie die 25% Einbehalt an den Kunden erstattet. Beim EuGH Urteil herrscht noch rechtliche Grauzone. Auch die negativen Bewertungen halten sich sehr in Grenzen.
Widerrufsrecht ja, aber wenn der Endverbraucher schlampt, soll er zahlen.
Ohhh …. ein Wunder ist geschehen ….
Manchmal sollte man bei Gesetzesentwürfen auch beide Seiten der betroffenen Branche berücksichtigen.
Zusätzlich sollte man (wie teilweise auch in anderen Ländern) die Rücksendekosten dem Käufer auferlegen können. Dann hätte man einen Teil der Spaßbesteller vom Tisch. Warum sollen die Kosten bei ‘Nichtgefallen’ nur beim Händler entstehen? Wenn ich Ware in einem Ladengeschäft umtauschen möchte, habe ich auch die Fahrtkosten selbst zu tragen. Oder bekommt hier jemand Benzingutscheine beim Umtausch?
@ André: Dem stimme ich auch 100%ig zu – leider machen (insbesondere die ganz großen, klassischen) Versandhändler es bestimmten Kunden *viel* zu einfach, das lasche Widerrufsrecht bis zum Letzten auszunutzen. Das geschieht vor allem, weil Prozesskosten für Retouren-Ablehnungen bei hohem Order-Volumen natürlich signifikant sind. Leider “erzieht” man dadurch auch viele Kunden geradezu zum Tricksen. Klappt die Masche bei einem, erzählt der das ganz schnell an 5 andere Kunden weiter.
Was meiner Meinung nach viel zu wenig gemacht wird: Die Retoure erstatten und sich den Ärger sparen, OK, aber solche Kunden sofort sperren. Die können ja beim nächsten Mal gern bei anderen Händlern einkaufen bzw. andere veralbern. Diese Maßnahme weckt natürlich oft die “Umsatzverlustangst” bei Versendern und wird weitgehend vermieden, aber mal ehrlich: Was nützt Umsatz mit Kunden, die unterm Strich mehr kosten, weil sie den Versender mit einem Leihhaus verwechseln.
Endlich mal eine Diskussion über dieses leidige Thema!
Und jetzt wirds ekelig:
Kunde (nicht Kundin) bestellt einen sehr teuren Strumpfhalter aus Seide. Natürlich kommt das Teil nach 2 Wochen zurück mit der Bemerkung gefällt nicht, bitte Geld zurück. Und auch dieses Teil stank (wie oben schon bei den Hosen-Beitrag beschrieben) furchtbar nach Zigaretten-Qualm. Die kleinen widerlichen Flecken will ich garnicht erwähnen!
Ähnliches passierte auch schon mit teuren Seidenstrümpfen!
Ja, was will man da machen 🙁
Es wird wirklich mal Zeit……………!
Ich finde die oben vorgetragenen Äußerungen sehr interessant und kann die zunehmende Ausnutzung der Rückgaberegelung bzw. den “Kauf auf Probe” ebenfalls beobachten.
Aber eigentlich sollte dies doch kein Problem darstellen, denn fast jeder hat in seinen AGB oder Rückgabevorschriften einen ähnlichen Text wie diesen stehen:
“Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.”
Somit kann doch jeder Verkäufer dem Kunden z.B. bei einer gebrauchten Kamera 10-20% weniger vom Kaufpreis erstatten, bei Hemden mit Rotweinfleck eben 70-80% weniger. Wenn man dies gut begründen kann, hält dies doch sicher vor jedem Gericht stand.
Wenn dies öfters so gehandhabt würde, werden die Kunden schnell merken, daß man nicht immer 100% seines Geldes zurück erhält und beim nächsten Mal 2-3 drüber nachdenken, ob sie wieder so einen Mißbrauch begehen wollen.
@Rumen Petrov: Wertersatz abziehen ist ja die eine Sache, in einigen Fällen würde ich sogar 100% geltend machen, das hieße für mich, die Ware geht Retore zum Kunden, wenn die Ware nicht mehr als neu wiederverkäuflich ist, ein Gebrauchtwarenhändler bin ich nämlich nicht. Problem hierbei ist, das Einzelkämpfer wie ich weder Zeit, Geld noch Lust haben, sich auf ein Flut von Klagen einzustellen und mein Geschäft darunter extrem leiden würde, während große Versandhäuser dafür Rechtsabteilungen haben, also nicht sonderlich im betrieblichen Ablauf behindert werden. Einen Tag vor Gericht rumhängen, vielleicht auch noch irgendwo anders in Deutschland ist ein Tag, an dem ich nichts versenden kann und wir alle wissen, das die Lieferzeit mit einer der Hauptfaktoren für Erfolg im Onlinehandel ist. So sieht es ein kleines Licht im Onlinebusiness.
@Dunkelwelt: Es gibt irgendwo ein Urteil, dass man dem Kunden bei Ausuebung des Widerrufsrechts keine 100% abziehen darf. Der Fall war, das eine Kundin eine Creme bestellt und ausprobiert hat und diese natuerlich innert zwei Wochen ohne Grund zurueckschickte. Der Haendler meinte Hygieneartikel, als 100% Wertersatz, doch das LG … sah es anders. Die Creme hat immer noch einen Wert … irgendwieso war es. Musste mal hier lesen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/11/lg-wuppertal-widerrufsrecht-bei-angebrochenen-kosmetika/
Ganz so klar ist die Sache nicht.
Was die DIHK übersieht: Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht ist einer der Hauptgründe, warum der Onlinehandel so boomt. Wird man das Widerrufsrecht zum Nachteil der Verbraucher deutlich beschneiden, so wird das den Versandhandel auch treffen.
Natürlich gibt es schwarze Schafe bei den Kunden. Nur gibt es die bei den Händlern eben auch. Siehe die Tests von Stiftung Warentest bei diversen Elektronik-Onlineshops. Das der Verbraucherschutz da Vorrang vor dem Schutz von gewerblichen Händlern hat, ist meines Erachtens richtig. Die Zahl der Fälle, in denen die zurückgesendete Ware dann wirklich völlig unverkäuflich ist, scheint mir gering zu sein und eine Wertminderung kann der Händler grundsätzlich heute schon geltend machen. Das gilt auch für das vom DIHK gewählte Beispiel mit den für 2 Wochen Italienurlaub genutzten und dann zurück gesendeten Winterreifen.
Ich betreibe selbst einen Online-Shop für dekorative Kosmetik (“Schminke”). Zielgruppe junge Frauen zwischen 14 und 30 Jahren. Das ist aus Händlersicht mit die “ätzendste” Zielgruppe, die man haben kann: Die wissen nicht, was sie wollen, aber grundsätzlich wird gern und viel bestellt, um dann nachher regelmäßig feststellen, dass man mal wieder gar kein Geld dafür hat = Storno/Widerruf. Aber das Problem haben alle Händler. Insofern herrscht Chancengleichheit im Wettbewerb. Man muss dem Problem mit einem Mix aus intelligenter Software und einer Berücksichtigung in den Preisen begegnen.
Ich kann mit dem derzeitigem Widerrufsrecht leben.
Sicher kann man mit dem aktuellen Widerrufsrecht leben. Zumindest die Branchen die die Möglichkeit haben die Ausfälle mit in den Preis rein zu kalkulieren.
Aber
1. ist das in vielen Branchen heute einfach nicht mehr möglich da man sonst kaum noch eine Möglichkeit hat mit Versendern aus Hongkong oder Litauen zu konkurrieren.
2. ist es einfach asozial Kosten die einige wenige und auch oft noch bewusst produzieren auf die restliche Kundschaft abzuwälzen.
Es geht ja auch nicht um das normale Widerrufsgeschehen, ich glaube da hat sich längst jeder mit abgefunden dass mal was zurück kommt.
In der “Online-Steinszeit” ohne die Reglementierungen von heute hat sich bei Ware die in Ordnung war immer eine Lösung gefunden, man wollte ja seine Kunden behalten.
Es geht um die Leute die die Rechtslage bewusst ausnutzen um sich Leistungen zu schmarotzen ohne Rücksicht darauf dass der Händler einen Schaden erleidet und diesen von anderen Kunden mit bezahlen lassen muss.
>> Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht ist einer der Hauptgründe, warum der Onlinehandel so boomt<<
Wie sieht es denn in anderen Ländern aus, wo es nicht so ein Händlerunfreundliches WRR gibt?
Glaubst du wirklich deine Verkäufe hängen von dem WRR ab?
Man könnte auch eine Widerrufsbelehrung gestalten die nicht nur auf den Schultern der Händler ausgetragen wird.
Was wenn die Tendenz zu 30% steigt und du weniger Gewinn machst?
Sorry, aber das kann man sich nicht schön reden.
@Thomas:
zu 1: Wenn jemand die Ware schnell haben will (z.B. wie jetzt an Weihnachten) spielen 3 Wochen Versandzeitunterschied und evtl. Probleme mit dem Zoll schon eine Große Rolle bei der Händlerwahl, auch wenn die Preise paar Prozent billiger sind.
zu 2: Der stationäre Handel macht dies schon lange und rechnet Ausfälle durch Diebstahl etc. in die Preis mit ein…
@Rumen Petrov
Es gibt aber auch jede Menge Ware die nicht unter Zeitdruck oder als Weihnachtsgeschenk bestellt wird.
Wenn du das als Argument gelten lassen willst würde der Online-Händler in der EU zum “Notstoppler” verkommen der dann nochmal was liefern darf wenn es brennt.
Und selbst diese Fälle haben wir schon gehabt. z.B. Bestellung “dringend” weil es ein Geburtstagsgeschenk werden soll. Nach 2 Wochen dann Retoure der Ware, jedoch an Hand der Seriennummen nachweislich nich des von uns gelieferten Gerätes sondern ein Gerät welches der Kunde dann irgendwo im Ausland nachträglich billiger bezogen hat und dann an und zurückgeschickt hat.
Sicher wird ein gewisses Ausfallpotential überall mit eingerechnet. Allerdings muss man das ja nicht uns Uferlose ausarten lassen. Irgendwann werden die Ausfälle so hoch dass die eben nicht mehr einkalkuliert werden können. Das Kaufhaus stellt dann zusätzliches Sicherheitspersonal ein und hat so eine recht feste kalkulatorische Grundlage für die Kosten. Bei stetig steigenden Rücksendungen von nicht mehr verkäuflicher Ware kann man nichts mehr sicher vorauskalkulieren und legt am Ende immer drauf.
@Guido “Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht ist einer der Hauptgründe, warum der Onlinehandel so boomt” Ich schrieb gerade zu einem anderen Thema schonmal: Die gute Akzeptanz des Onlinehandels beruht auf der Möglichkeit des Kunden fast überall auf der Welt bestellen zu können, ohne vieleicht 250km in den Laden fahren zu müssen, welcher den Artikel des Begehrs verkauft. Im Ladengeschäft gibt es kein Widerrufrecht, es sei denn aus Kulanz und genau dies ist der Grund, warum es so viel schwarze Schafe unter den Onlinekunden gibt, im Ladengeschäft kann mans nicht machen, im Onlinehandel schon…
Noch dringender sehe ich, dass beim Abmahnrecht etwas geändert werden muss. So wie im Ausland, sollte die 1. Abmahnung zu einer Sache kostenfrei sein. Ebenso sollten Unterlassungserklärungen verboten werden. Mit letzteren können kleine Händler in den Ruin getrieben werden.
Wenn ich falsch parke, bekomme ich auch nur einen Strafzettel über vielleicht 10 € und muss nicht eine Erklärung abgeben, dass ich beim nächsten mal 10.000,- € zahlen muss.
Als kleiner Händler hat man genug um die Ohren und kann nicht auch noch regelmässig alle Gerichtsurteile lesen, verstehen und umsetzen.
Geht man mit einer Abmahnung zum Anwalt, wird es auch teuer, da keine RS-Versicherung zahlt. Also ist man hilflos gegen die Verbraucherschützer und Anwälte ausgeliefert.
@Prince: Volle Zustimmung!
meine Kundin hat nach langer Telefonberatung einen Hundemantel bestellt, der eigentlich nicht in unserer Kollektion ist – also Sonderbestellung. Begeistert schrieb sie per Email wie toll der Mantel wäre..etc. 2 Tage später schrieb sie, sie habe eine Schneiderin gefunden, die den Mantel nachnäht. Der bestellte war bereits in der Post zurück an uns. Sie ist noch so frech und bedankt sich für die tolle Beratung und wünsch ein schönes Weihnachtsfest!!!!
Vorab möchte ich sagen, dass wir Rücksendungen und Widerruf natürlci kulant und zügig abwickeln. Aber auch bei uns gibt es aufgrund der Menge an Bestellungen immer wieder “Kunden” die Ware im Schrottzustand zurückgeben wollen.
Hier haben wir uns jedwede Kulanz abgewöht.
1. Haben wir keinen Grund, solchen Kunden irgendwie (auf unsere Kosten) entgegenzukommen, denn jeder “Dauerproblemkunde” der seine Drohung war macht, und nie wieder bei uns bestellt, gibt uns Zeit, den Service für unsere 99% “guter” Kunden weiter zu verbessern.
2. Wir machen Wertersatz geltend, und behalten den von vom Rückzahlungsbetrag gleich ein. Wenn der Kunde, was solche Kunden immer sofort machen, mit seinem Anwalt drohen, sitzen wir das einfach aus. Bislange haben vier Kunden es so weit gebracht, tatsächlich zu klagen, und wir haben alle vier Prozesse gewonnen. Da in der Regel, die Beträge um die es geht, gering sind, ist das Kostenrisiko gering, und die Rechtschutzversicherungen des Gegners übernehmen das wegen zu geringer Streitwerte meistens auch nicht.
Wir können jedem nur empfehlen, das auch mal drauf ankommen zu lassen. Es ist vielleicht wirtschaftlich nicht ganz optimal, da das im Zweifel etwas Zeit kostet, aber man steht morgens einfach viel besser gelaunt auf.
@Dunkelwelt
Klagen bis zu einem Streitwert werden i.d.. im schriftlichen Verfahren verhandelt, d.H. kein Gerichtstermin o.ä. Du oder Dein Anwalt kann seine Sicht der Dinge einfach schriftlich schildern. Bei EUR 17,90 kost das nicht viel (genau kann ich das nicht sagen, weil bislang immer die Gegenseite Bezahlt hat). Probier es aus, und lass es mal drauf ankommen.
Das Widerrufsrecht mit seinen Auswüchsen in Deutschland belastet uns enorm. Warum nicht ein einfaches Widerrufsrecht, wie es in allen anderen europäischen Staaten (Finnland ausgenommen) üblich ist?
14 Tage Widerrufsrecht
Kunde trägt die Kosten der Rücksendung
die Ware ist im Originalzustand zurückzusenden
Wobei über 14 Tage Widerrufsrecht noch gestritten werden kann. Denn in der Regel weiß der Empfänger nach spätestens 2 Tagen, ob er die Ware behalten will oder nicht. Längere Widerrufsfristen verleiten nur dazu, die Rücksendung hinauszuzögern und am Ende gar zu vergessen.
@Ralph P. Görlach: Ich wäre auch für max. 7 Tage, solange der Händler die Bestellung innerhalb der angegebenen Lieferzeit verschickt hat. Manche Leute argumentieren jedoch, das mind. 14 Tage nötig seien, da der Kunde ja bei Lieferung im Urlaub sein könnte. Jedoch wenn ich vorhabe in den Urlaub zu fahren, dann bestelle ich nichts, zudem könnte der Kunde ja auch 3 Wochen im Urlaub sein, er hätte somit sowieso nichts mehr vom Widerrufsrecht, sofern das Paket vielleicht bei einem Nachbarn abgegeben wurde, von daher ist das 14 Tage Argument hinfällig. 2 Tage hielte ich im Textilhandel für angebracht, im Ladengeschäft bedarf es sogar noch einer wesentlich geringeren Zeit sich zu entscheiden, ob die Klamotte nun passt/gefällt oder nicht.
@Ralph P. Görlach:
Es wäre wünschenswert, wenn in den Mitgliedsstaaten der EU ein einheitliches Widerrufsrecht gelten würde. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Auch Ihre Annahmen
“14 Tage Widerrufsrecht
Kunde trägt die Kosten der Rücksendung
die Ware ist im Originalzustand zurückzusenden”
sind so nicht korrekt. Allein die Widerrufsfrist variiert zwischen 7 Werktagen, 8 Tagen, 10 Tagen, 10 Werktagen, 14 Tagen und 15 Tagen. Dazu müssen in verschiedenen Staaten bestimmte Formvorschriften beachtet werden.
Die Verpflichtung zur Rücksendung der Ware im Originalzustand existiert so klar in keinem Mitgliedsstaat.
Vielmehr stellt es sich für den Händler derzeit so dar:
Will er europaweit Waren verkaufen, benötigt der Händler 27 unterschiedliche Widerrufsbelehrungen.
Mehr dazu können Sie auch in diesem Beitrag erfahren:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/02/11/eu-legt-neuen-richtlinenvorschlag-vor-welche-auswirkungen-hat-dieser-auf-das-widerrufsrecht/
@Martin Rätze: Über den Umstand mit den verschiedenen Widerrufsbelehungen habe ich schon oft nachgedacht, jedoch bin ich bisher immer davon ausgegangen, das nur das Recht des Landes gilt, in dem der Versender sitzt. Ich könnte demnach für die Schweiz und Österreich Widerrufsbelehrungen erstellen bzw. die dort amtlichen Muster nutzen und befreie mich somit von der Übernahmepflicht der Rückportokosten ab 40€ Warenwert?
@Martin Rätze
Mir geht es nicht darum, irgendwelche Regularien anderer Länder oder gar EU-Vorgaben aufzugreifen. Ich wünsche mir ein klares, einfaches und vor allem für den Kunden verständliches und nachvollziehbares Widerrufsrecht zu erhalten, das sich auch für den Händler als praxistauglich erweist.
Meine zuvor genannten Stichpunkte sind hierzu nur Ansatzpunkte, die den Kern eines solchen Widerrufrechts wiedergeben.
Ihre Meinung, dass man 27 verschiedene Widerrufsbelehrungen anbieten müsse ist nicht ganz zutreffend, denn es gilt die sog. “Rosinen-Theorie”, d.h. der Verbraucher kann sich das für ihn günstigste Recht heraussuchen, welches wahlweise das des Versender- oder Empfängerlandes ist.
@Dunkelwelt:
In der Schweiz existiert kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Sie in einem Shop, in welchem man nur nach Österreich bestellt kann, eine Belehrung verwenden, die dem österreichischem Konsumentenschutzgesetz entspricht, dann müssen Sie in einer solchen Belehrung keine davon abweichenden deutschen Verbraucherschutzregularien mit aufnehmen.
@Ralph P. Görlach:
Kann ein Verbraucher mit Wohnsitz in Slowenien in einem Shop nach Slowenien bestellen, so gilt für ihn z.B. zwingend, dass die Widerrufsfrist 15 Kalendertage beträgt. Der deutsche Händler kann ihn dann nicht auf die deutsche Frist verweisen. Das heißt also: Hat der Händler nur die deutsche Widerrufsbelehrung im Shop, belehrt er den slowenischen Verbraucher falsch und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, die sich dann nach slowenischem Recht richten.
@Dunkelwelt / @Martin Rätze
Entsprechend der “Rosinentheorie” kann sich der Verbraucher das für ihn günstigste Recht heraussuchen.
Das ist in der Regel das deutsche Recht und das gilt dann auch für Kunden aus der Schweiz. Natürlich wird der Händler versuchen, dies zu umgehen, hat aber im Zweifel vor Gericht das Nachsehen.
Grundsätzlich kann der Händler den Verbraucher zwar auf spezielle Regelungen für sein Land verweisen (sofern hierüber ordnungsgemäß belehrt wurde) aber trotzdem bleibt die Gefahr, dass der Händler die Rücksendekosten nach deutschem Recht erstatten muss, wenn der Verbraucher für sich das deutsche Recht in Anspruch nimmt, denn die Rosinentheorie gilt nur für den Verbraucher, nicht aber für den Händler!
Von den 15 Tagen Widerrufsfrist abgesehen (also 1 Tag mehr als in Deutschland) ist das deutsche Widerrufsrecht für alle Verbraucher viel besser und für den Händler viel schlechter.
Wir verkaufen Braut- und Abendmode. Die Rückgabequote ist sehr hoch. Hier wird öfter der Rückgaberecht missbraucht. Kunde kauft ein Abendkleid und nach 14 Tage schickt es getragen wieder zurück. Bei uns geht es nicht um 15,- EUR Schminkartikel, sondern um die Ware über 200,- EUR wert. Wir wehren uns grundsätzlich gegen jeden eindeutigen Missbrauch, auch wenn der Kunde mit Rechtsanwalt droht. Wenn wir jeden Mißbrauch akzeptieren würden und die Kosten auf die Verkaufspreise auferlegen, wie hoch werden dann die Verkaufspreise in 5-10 Jahren sein, wenn Ware ausleihen für den Kunden zu Mode wird? Der Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht muss beschränkt werden um Online-Handel am Leben zu erhalten, und auch um ehrlichen Verbraucher von zu Hohen Preisen zu schützen.
1) 7 Tage Rückgaberecht halte ich für völlig ausreichend. Es ist genügend Zeit für eine Entscheidung ob man die Ware behalten will oder nicht. Wenn der Kunde im Stationären Handel binnen 1 Stunde so eine Entscheidung treffen kann, dann kann er es auch innerhalb 7 Tagen.
2) Die Rücksendekosten – hier muss der Kunde mitbeteiligt (50%) sein, so wird er nicht jeder beliebige teuere Versandart nehmen oder unfrei verschicken.
3) Hinsendekosten – diese sollten nicht erstattungsfähig sein. Schließlich bekommen wir auch keine Fahrtkosten oder Benzinkosten von Händlern im Stationären Handel erstattet, wenn wir nicht die Ware finden im Geschäft, die wir brauchen. Für den Luxus, dass der Kunde die Ware nach Hause geliefert bekommt ohne einen Fuß vor der Tür zu setzen, in Ruhe ohne Hektik die Ware zu Hause zu betrachten, zu füllen, anzuprobieren – diese SERVICEKOSTEN – müssen von dem Kunden getragen und auch als solche betrachtet werden.
@Ralph P. Görlach: Nein, das ist nicht korrekt. Die “Rosinentheorie” gilt nur, sofern das Recht des Händlerstaates vereinbart wurde, ansonsten (ohne Rechtswahl) gilt immer das Recht des Verbraucherstaates. Es steht also insbesondere dem deutschen Händler frei, zB bei einer Lieferung in die Schweiz keine Rechtswahl zu treffen und so die Anwendung des deutschen Verbraucherschutzrechts zu vermeiden.
@Carsten Föhlisch / Martin Rätze
Vielen Dank für die Information. Wieder etwas dazu gelernt. Da hatte ich wohl irgendetwas falsch im Hinterkopf. Sorry.
@Angela: Die Kosten der unfreien Ruecksendung koennen dem Kunden vom zu erstattendem Betrag abgezogen werden, aber auch nur die Differenz zwischen Unfrei (12 Euro) und Standardversand (6.9 Euro), waeren nach Adam Riese: 5.10 Euro an Abzug.
ich versende versandfrei ab 45 EUR
kunde kauft ware für 80 EUR
kunde schickt ware im wert von 60 EUR zurück
kann ich nun die hinsendetransportkosten berechnen, da der bestellwert unter 45 EUR (versandfreie grenze) gerutscht ist?
mannomann, da macht man als händler jede menge verlust 🙁
@oliver zell: Dann biete doch keinen kostenfreien Versand ab Betrag X mehr an, wenn Dir die Verluste zu hoch erscheinen und Du diese nicht einkalkulieren kannst. Die Hinsendekosten kannst Du nicht nachberechnen, da Du mit dem Kunden einen Kaufvertrag über die entsprechende Summe und zu genau diesen Konditionen eingegeangen bist. Ob man das per AGB regeln kann, das bei Teilwiderruf die Hinsendekosten nachberechnet werden können, keine Ahnung, glaube ich aber nicht. Aber genau wegen Deinem genannten Beispiel biete ich keinen kostenfrien Versand ab Betrag X mehr an, es kam oft vor, das Kunden ein Teil mit über 40€ Warenwert mitbestellt haben, um über die Versandkostenfrei-Grenze zu kommen, dann dieses Teil zurückgeschickt, darfst also auch noch Rückporto zurückzahlen, haste doppelten Verlust…
nun, der konkurrenzdruck ist zu groß, als das so einfach ginge.
vielen dank jedenfalls für deine hilfe 🙂
Diese Seite ist wirklich Klasse. Ich finde es gut, dass die Ladeninhaber in manchen Fällen kulant sind in den harten Fällen aber streng durchgreifen. Weiter so. Wir müssen uns nicht immer und nicht alles vom Kunden gefallen lassen. Auch wenn er König ist und auch wenn es “nur” ein Hundemantel ist.
Wir betreiben zwei Onlineshops für gebrauchte, alte Kameras, Objektive und Zubehör, die alle sorgfältig gewartet und überholt werden.
Vor 5 Jahren hatten wir noch eine Rückläuferquote unter 1%. Teilweise waren diese berechtigt, da bei den alten Teilen irgendwelche Macken auftraten. Das ist ganz normal. Das Rückgabe- bzw. Widerrufsrechte wurden hingegen ganz selten in Anspruch genommen.
Ganz anders ab 2010! Insbesondere ab Mitte des Jahres ist eine sprunghafte Zunahme zu verzeichnen, seitdem auch der allerletzte durch das BGH-Urteil auf seine Rechte hingewiesen wurde. Unsere Rückläuferquote ist seitdem auf 7,3% gestiegen. Es wird bis zu 4 Wochen ausprobiert und dann zurückgeschickt. Als Verkäufer müssen wir sogar den Rücktransport bezahlen; der Kunde darf sogar UNFREI zurückschicken, was den Rücksendepreis schlicht verdoppelt (15,00€ für ein Standartpaket DHL). Eine Annhame darf man nicht verweigern! Um dem ganzen die Krone aufzusetzen: das gilt auch für Käufer aus der EU! Diese dürfen nicht schlechter gestellt werden, wie Käufer aus Deutschland.
Dieser groteske Unsinn führt z.B. dazu, daß Kosten von 50-60 € vom Verkäufer übernommen werden muß, obwohl der eigendliche Warenwert nur 60 € beträgt. Hinzu kommen natürlich weitere Kosten wie Auktionsgebühren, Gebühren für den Geldtransfer, Wertminderung der zurückgebenen Ware etc….
Aufgrund der immensen Kosten, alleine nur für diese Versandkosten, sahen wir uns gezwungen, unsere komplette Pruduktpalette um 4% zu verteuern, um wenigsten einen Teil der Kosten so wieder aufzufangen.
Um eines klarzustellen: ich bin für ein Widerrufsrecht das den Onlinekäufer dem Ladentischkäufer gleichstellt! Aber welcher Ladentischkäufer kann mit einer Kamera oder Handy 4 Wochen rumprobieren? 3 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, wäre immer noch mehr Recht, wie jeder Ladentischkäufer hätte!
Was ich bedaure ist, daß jetzt die Allgemeinheit der Onlinekäufer die Zeche durch höhere Preise mitbezahlen müssen. Im Prinzip zahlen jetzt alle eine Art unfreiwillige Versicherungsprämie mit dem Namen “Rückgabe- und Widerrufsrecht!”. Denn kein Onlinhändler wird auf Dauer diese Kosten aus eigener Tasche zahlen können!
@Matze: Da magst Du bestimmt Recht haben, mit der generellen Preiserhöhung. Aber ist doch auch verständlich, oder? Zumindest aus der Sicht des Händlers. Aus der Sicht des ehrlichen und aufrechten Käufers ist es natürlich sehr schwer zu akzeptieren. Ob es sich bei der Ware nun um Kameras, Lederhosen oder Hundebekleidung handelt.
Ich verkaufe ausschließlich GEBRAUCHT-Waren und finde es mehr als ungerechtfertigt, wenn Verbrauer meine gebrauchten Antikwaren “Testen” dürfen. Starten wir mal den Vergleich mit einem Trödelmarkt. Dort kann ein Verbraucher auch nicht “Testen”. Vor allem geschieht hierbei meist großer BETRUG. Ich habe es erleben dürfen, dass nach 5 Monaten ein Kunde kommt und mir ein “zerlatschtes, zertretens Antikbuch” zurückgesendet hat und er hat das Recht seine 40,00 Euro zurückzubekommen und das auch noch mit kostenloser Rücksendung. Prima! Dann habe ich weiterhin festgestellt, dass dieses Buch fleißig kopiert wurde, um mit dem Lehrbuch natürlich lernen zu können. Ich habe die doppelten Kosten, mein Antikbuch ist kaputt und keinerlei Rechte, weil ich es ja nicht beweisen kann. Das Buch wurde ja mit Antikgebrauchsspuren (starke Gebrauchsspuren) verkauft. Die Händler sind hierbei ganz klar die Blöden. Sorry für den Ausdruck. Aber ich kann hier noch viel mehr berichten. Doch das passt hier alles nicht rein.
Mir macht der Handel keinen großen Spass mehr, weil ich mich vor Spassklickern und kaputten Waren nicht mehr retten kann!
Traurig, dass Händler keine Rechte haben! Rechtsanwälte können sich nämlich Kleinunternehmer nicht leisten und das wissen die Verbraucher. Vorsätzlicher Betrug – es passiert ja nix!
Noch ein kleiner Nachtrag zum “Spassklicker”. Hierunter verstehe ich, dass Verbraucher fleißig auf den Kaufbutton klicken (ohne natürlich irgendetwas zu lesen) und dann hört der Verkäufer erstmal gar nichts mehr. Der Verkäufer = VK bereitet den Versand vor, schreibt Rechnung, packt die Ware schon einmal “blöd-gutmütig” ein, damit dann nach dem Zahlungseingang die Ware möglichst rasch zum Verbraucher = Kunden kommt. Doch der Käufer, der auf den Kaufbutton klickt, meldet sich nicht mehr und stellt sich tod. Als seriöse Händlerin schicke ein zweites Mal die Eingangs- und Auftragsbestätig. heraus, es könnte ja im Spam gelandet sein. Aber nix da. Der Kunde meldet sich trotz meiner eingehenden Bitte nicht mehr. Es kann nun sein, dass die Email beim Bestellen schon mal falsch eingetragen wird, damit der Händler keine Verfolgungsspuren hat. Ich renne also dem Käufer fleißig hinterher, mich kostet das ca. 1 Stunde pro Abwicklung (wenn man es ehrlich betreibt) und ich habe natürlich nichts verdient. Anfangs schickte ich die Ware versichert per Hermes ab, aber keiner nahm die Post an. Die Ware ging wieder an mich zurück. Das passiert einem Händler nur einmal.
Rein in die Stadt fahren (zur Hermesstelle) = 25 km und dann nichts verkauft. Verpackungskosten/Zeit/usw. Rund 90 % aller meiner Besteller melden sich NICHT mehr!!! Nur 10 % Verkaufserfolg, der dann aber auch wirklich rasch geht. Dh. ich storniere künftig die Käufe viel rascher und so sind die WAren wieder zum Verkauf frei. Aber ist das das Ziel dieser eigenartigen Gesetze. Warum werden nur Verbraucher gestärkt? Warum können Händler sich nicht an Organisationen kostenlos wenden? z. B. Händer-Zentrale statt Verbraucherzentrale? Händler müssen irrsinnig teuere Rechtswanwaltskosten in Kauf nehmen.
Obiger Fall hat mich r.d. 1.700 Euro gekostet. Ich habe leider verloren, weil Händler keine Rechte haben im Onlinegeschäft! Ich bin immer wieder nur sehr traurig!
Hallo Matze,
Dein Beitrag ist glänzend und bezeichnend dafür, was im Onlinehandel alles so abgeht. Ich kann nur zustimmen, dass ein “endloses Herumprobieren” an Waren verboten werden muss.
Ich war kürzlich in München in einem Buchladen und dort steht geschrieben: Fassen Sie die Ware bitte nur an, wenn Sie das Buch/die Ware auch wirklich einkaufen wollen!. Richtig so! Kann ich nur unterzeichnen.
Wenn ich meine Ware als “deutlich gebraucht” kennzeichne, muss der Kunde/Verbraucher davon eben ausgehen, dass er die Ware keine weiteren 20 Jahre verwenden kann 🙂 Wobei es bei Antikbüchern
nicht ungewöhnlich ist, dass er noch 50 Jahre Freude daran haben kann,
so er die Ware auch achtsam verwendet 🙂
Da ich meine Waren mehr als detailliert mit Einzel-Mängelbeschreibung ins Detail beschreibe, hat m. E. ein Verbraucher keine Ansprüche weiter zu stellen, nachdem die Ware ja auch meist viel günstiger angeboten wird. Gebrauchtwaren sollten hiervon ausgeschlossen werden. (vgl. Trödelmarkt)
M. E. muss der Verbraucher beweisen, dass ich als Händlerin die Ware “kaputt” versendet habe! Nicht umgekehrt (bei Gebrauchtwaren – versteht sich!!!)
Ich denke auch, dass 48 – 72 Stunden zum ansehen/sehr vorsichtigen testen zureichen sollten. Das ist schon ein riesiges Entgegenkommen des Händlers. Im Buchladen kann er die Ware nicht 48-72 Stunden lang in den Händen halten. 🙂 Oder? Und da geht es um Neuwaren!
Buchhändler/Gebrauchtbuchhändler werden hier auf Strich und Faden betrogen. Das Abkopieren von Heften ist Normalität geworden. Wenn ich ein Lehr-Heftchen verkaufe, weiß ich schon jetzt , dass es mit Kopierfalt-Spuren zu mir zurückkommt, natürlich innerhalb der Widerrufsfrist. Passiert 99 % meiner Heft-Verkäufe. Das sollte zu Denken geben!
@Kleinschmidt Andrea
Zitat: “Rein in die Stadt fahren (zur Hermesstelle) = 25 km”
Warum nutzen sie nicht einfach einen der 10 Hermes-Paketshops in Ihrer Nähe diese liegen in eine Umkreis von 4,10 bis 8,24 von Ihrem Wohnort.
@Kleinschmidt Andrea
Zitat: “Rein in die Stadt fahren (zur Hermesstelle) = 25 km”
Warum nutzen sie nicht einfach einen der 10 Hermes-Paketshops in Ihrer Nähe? Diese liegen in eine Umkreis von 4,10 bis 8,24 km von Ihrem Wohnort.