Dass es zahlreiche Verbraucher gibt, die das Widerrufsrecht im Online-Handel dazu missbrauchen, sich für eine Urlaubsreise eine Kamera zu bestellen und danach zurückschicken oder einen Smoking für ein Dinner, ist Shopbetreibern hinreichend bekannt. Die EuGH-Rechtssprechung zur deutschen Wertersatzregelung hat diesem Missbrauch noch zusätzlich Tür und Tor geöffnet. Jetzt hat sich auch der DIHK der Sache angenommen und kämpft für strengere Regeln beim Widerrufsrecht.
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Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) fordert angesichts des Missbrauchs von Widerrufs- und Rückgaberecht strengere gesetzliche Regelungen. Aber nicht für den Händler, sondern vielmehr sollen die Regeln für den Verbraucher verschärft werden.
"Es komme auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten", so Wansleben in der "Rheinlandpfalz am Sonntag v. 06.12.2009.
Die meisten Produkte, die zurückkommen, kann der Händler nicht mehr verkaufen, sie landen auf dem Müll. Der so entstehende wirtschaftliche Schaden ist immens, so Wansleben. Grund ist die derzeitige Gesetzeslage. Diese räumt dem Kunden ein umfangreiches Widerrufsrecht ein. Im Regelfall beträgt dies zwar zwei Wochen, der deutsche Gesetzgeber sieht jedoch schon bei kleinsten Formfehlern eine verlängerte bzw. sogar unendliche Widerrufsfrist vor.
Der DIHK bemängelt außerdem, dass es zu wenige Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht gibt. Es ist niemandem zuzumuten, dass benutze Kosmetika, Hygieneprodukte oder Erotikspielzeuge an den Händler zurückgeschickt werden dürfen.
Die Erweiterung der Ausnahmetatbestände ist zwingend notwendig. Sonst besteht die große Gefahr, dass der Online-Handel zum Leihhaus mutiert oder große Teile der angebotenen Produkte schlicht aus dem Internet verschwinden, weil die Gesetzeslage den Handel mit diesen Produkten unwirtschaftlich macht.
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