VerpackungsverordnungSeit dem 01.01.2009 gilt eine neue Verpackungsverordnung (VerpackV), die auch viele Änderungen für Shop-Betreiber mit sich bringt. Der Gesetzgeber verfolgt mit der VerpackV den Zweck, überflüssige Verpackungen zu vermeiden und Umweltschutzgesichtspunkte zu berücksichtigten.

Was ändert sich für Sie als Shop-Betreiber ab 2009?

UPDATE vom 08.01.09: Aufgrund der vielen Rückfragen und Kommentare haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie die sieben häufigsten Fragen und Antworten zur neuen Verpackungsverordnung zusammen gestellt.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat umfangreiche FAQ zum Thema zusammengestellt. Ein Onlineshop-Betreiber muss künftig dafür Sorge tragen, dass die von ihm verwendeten Verpackungen und Verpackungsmaterialien im Rahmen der Lieferkette zurückgenommen werden können. Die gesetzliche Neuregelung hat zur Folge, dass ein Teil der vorhandenen Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein muss.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) zur fünften Novelle der Verpackungsverordnung und zur Vollständigkeitserklärung (VE) zusammengestellt. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet:

1.1 Welche Unternehmen betrifft die Verpackungsverordnung (VerpackV)?

1.2 Ab wann gilt die 5. Novelle der VerpackV?

1.3 Nach welchen Verpackungsarten wird unterschieden?

1.4 Worin liegt der Unterschied zwischen „b2b“- und „b2c“-Verkaufsverpackungen?

1.5 Gibt es ergänzende Kriterien zur Unterscheidung zwischen „b2b“- und „b2c“?

1.6 Wie wird der „private Endverbraucher“ in der VerpackV zukünftig definiert?

1.7 Inwieweit ändert sich die Definition des „privaten Endverbrauchers“ zum 01. Januar 2009?

1.8 Wie unterscheiden sich Verkaufsverpackungen von Transportverpackungen?

1.9 Wann gelten Verkaufsverpackungen als Serviceverpackungen?

1.10 Bleiben Transportverpackungen immer Transportverpackungen?

1.11 Welche Regelungen gelten für Umverpackungen?

1.12 Was zählt alles zur Verpackung?

1.13 Gibt es weitere Verpackungsarten, die gesondert geregelt werden?

Weitere übergeordnete Themen sind:

  • Inverkehrbringen von Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher und vergleichbare Anfallstellen
  • An wen richtet sich die Systembeteiligungs- und die Hinterlegungspflicht?
  • Abgabe von Vollständigkeitserklärungen
  • Weitere Anforderungen an Unternehmen aus der Verpackungsverordnung

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten vom DIHK zum Thema Verpackungsverordnung.

Siehe auch hier im Blog:

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