Wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilt, trat am 16. Dezember 2008 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, wonach ein Verbraucher keinen Wertersatz für die Benutzung einer fehlerhaft gelieferten Sache an den Verkäufer zahlen muss, wenn er die Ware wegen dieses Fehlers später umtauscht. Hintergrund war ein Urteil des EuGH.
Lesen Sie mehr über diese im Eilverfahren auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung.
Der deutsche Gesetzgeber folgt mit der Änderung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. April 2008 Rs C-404/06) zur Auslegung der sogenannten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie.
Der Europäische Gerichtshof hatte hier über folgenden Fall (vzbv gegen Quelle) zu entscheiden:
Etwa eineinhalb Jahre nach der Lieferung eines privat genutzten Backofenherd-Sets wurden Mängel an dem Herd festgestellt. Die Käuferin gab das Gerät an den Verkäufer zurück.
Das Gerät wurde durch ein neues ersetzt. Der Verkäufer verlangte jedoch die Zahlung von rund 70 Euro als Wertersatz für die Vorteile, welche die Käuferin angeblich aus der Nutzung des ursprünglich gelieferten Geräts gezogen hatte.
In Fällen wie diesem müssen Verbraucher bei Rückgabe der fehlerhaften Sache künftig keinen Wertersatz für die zwischenzeitliche Nutzung leisten.
Die Neuregelung ist im Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthalten, so das BMJ. Das EuGH-Urteil musste rasch umgesetzt werden. (cf)
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz v. 16.12.2008
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