Vorgestern hatten wir über die zweifelhaften Aktivitäten des neuen Abmahnvereins "Online-Fair-Trade e.V." berichtet, der mit gleichlautenden Schreiben im Namen des Verbraucherschutzes zahlreiche Händler wegen angeblich falscher Widerrufsbelehrungen auf dem amazon-marketplace abmahnt. Nun sind noch weitere Unstimmigkeiten aufgetaucht.
Lesen Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen in dieser neuen Abmahnwelle.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Betroffene und Kooperationsanwälte bei uns gemeldet, die Abmahnungen des Vereins erhalten haben. Bei diesen Abmahnungen gibt es diverse Unstimmigkeiten. Der Fall wird nun auch von IHKs, DIHK und DSW untersucht.
Abgemahnten sollten sich von dem Rechtsanwalt die Vollmacht vorlegen zu lassen. Außerdem sollten Nachweise zur Aktivlegitimation angefordert werden. Hierzu enthalten die Abmahnungen nur Behauptungen.
Die Tatsache, dass der Verein weder eine Internetseite hat noch im Telefonbuch eingetragen ist und auch keine Pressemeldungen oder sonstige Informationen veröffentlicht hat, spricht dafür, dass der Verein weder über eine Geschäftsstelle verfügt noch eine angemessene Tätigkeit zur Verwirklichung des Satzungszwecks entwickelt hat, die über eine bloße Abmahntätigkeit hinausgeht.
Die finanzielle Ausstattung ist ebensowenig nachgewiesen wie eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern aus derselben Branche, die für die Abmahnbefugnis erforderlich sind. Vielmehr spricht einiges dafür, dass es sich hier um einen neuen "Ehrlich währt am längsten" handelt.
Es ist unglaublich, dass solche dreisten Versuche trotz umfangreicher Vernetzung der Betroffenen immer wieder unternommen werden. Ein großer Teil des Problems dürfte sein, dass es zu viele Anwälte gibt, die sonst nicht genug Geld verdienen.
Betroffene sollten sich in jedem Fall beraten lassen, bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Einige Anwälte, die bereits Betroffene vertreten, nennen wir hier nur exemplarisch:
Weitere Links zum Thema:
Abmahnradar September 2024
Abmahnradar August 2024
Abmahnradar Juni & Juli 2024