Philips mahnt Online-Händler wegen Verletzung von Urheberrechten ab

AbmahnungOffenbar bewegt sich eine neue Abmahnwelle auf Online-Händler zu. Einer Meldung von heise zufolge mahnt der niederländische Philips-Konzern derzeit massiv Händler ab, die Produktabbildungen des Herstellers in ihren Online-Shops verwenden. Unklar sei, wie viele Händler in Deutschland betroffen sind, da es sich nach Angaben des Konzernsprechers um eine internationale Aktion handele.

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Der Konzern begründet diese rigorose Vorgehensweise mit der Durchsetzung berechtigter Interessen am Schutze seines geistigen Eigentums. Man wolle damit gegen vermeintlich „schwarze Schafe" im Online-Handel vorgehen. Gemeint sind nach Konzernangaben solche Händler, die sich Philips-Produkte ohne Zulassung für den Deutschen Markt auf dem Europäischen Binnenmarkt beschaffen und in Deutschland vertreiben.

Die betroffenen Händler sehen in den Abmahnungen hingegen einen gezielten Angriff gegen den Online-Handel. Man wolle mit Hilfe derartiger Sanktionen den Fachhandel vor Konkurrenten schützen, die Philips-Produkte besonders preiswert im Internet anbieten.

Urheberrechtsverletzungen sind ein häufiger Abmahnungsgrund und Widerstand ist in solchen Fällen meist wenig erfolgreich. Um sich vor solchen Abmahnungen zu schützen, ist es ratsam, sich vor der Verwendung von Bildmaterial eine schriftliche Genehmigung des Herstellers bzw. Urhebers einzuholen. (cf)

27.12.07