Kostenloses eBook "Internetrecht" zum Download

Heute ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand September 2007 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Das Skript wurde grundlegend aktualisiert, umfasst mittlerweile 569 Seiten und ist über 3 MB groß. Die neue Fassung umfasst u.a. Aktualisierungen im Domainrecht, 2. Korb und Reform de Urheberrechts, neue Kapitel zum Computerstrafrecht und zum Vertragsrecht im TK-Bereich (insbes. Mehrwertdienste), aktuelle Rechtsprechung zum UWG (z.B. Google AdWords) und weitere Neuerungen. Auf den neuesten Stand gebracht wurde auch das Kapitel "Verbraucherschutz im Internet".

Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.

Professor Thomas HoerenProfessor Dr. Thomas Hoeren ist Richter am OLG Düsseldorf und Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem ist er Mitglied des Trusted Shops Fachbeirates und Mitautor des Trusted Shops Praxishandbuchs, das konkrete Muster und Handlungsempfehlungen für die rechtssichere Gestaltung des Online-Shops enthält. Neben dieser Zusammenarbeit hat Trusted Shops Justitiar Carsten Föhlisch zusammen mit Professor Hoeren im Juni 2007 erstmals ein gemeinsames Seminar "Verbraucherschutz im E-Commerce" veranstaltet, das bereits nach wenigen Tagen ausgebucht war.

Professor Hoeren gehört als Richter übrigens dem 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf an. Dieser Zivilsenat hat vor kurzem für großes Aufsehen mit mehreren Entscheidungen gesorgt, in denen der Gegenstandswert für Abmahnungen vermeintlich falscher Widerrufsbelehrungen drastisch gekürzt wurde. So wurden dem abmahnenden Anwalt in einem Fall lediglich rund 100 € statt 750 € Honorar zugesprochen. In der Begründung hieß es, dass eine Vielzahl von Angeboten aus dem Produktsortiment der streitenden Konkurrenten im Internet abrufbar sei,

“so dass es ein nicht häufig vorkommender Zufall sein dürfte, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Belehrung des Antragsgegners für dessen Angebot entscheidet, statt gerade für dasjenige des Antragstellers.”

Im Ergebnis bewertete der Senat das Interesse des abmahnenden Händlers daran, dass der Antragsgegner die gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatz Geschäften erfüllt und sich keinen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft, mit “bis zu 900 €”. Damit wurde nach Meinung einiger Kommentatoren das Ende der Abmahnwellen eingeläutet. Wir hoffen, dass viele Richter diesem Ansatz folgen.

Das Skript "Internetrecht" ist mittlerweile ein absolutes Standardwerk und für Anwälte und Shopbetreiber gleichermaßen zu empfehlen. Es ist als PDF-Datei kostenlos abrufbar unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/ in der Rubrik "Materialien".  (cf)

Siehe auch:

OLG Düsseldorf kürzt Abmahnkosten von 750 € auf 100 €

Weitere Infos zu Professor Hoeren bei wikipedia

28.09.07