Die e-tail GmbH hat eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zurück genommen, wie uns Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim berichtet. Damit ist die stark in der Kritik stehende Firma vor einem weiteren Gericht gescheitert, diesmal nicht mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, sondern mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einer bestehenden Unterlassungserklärung. Zuvor hatten u.a. schon das OLG Hamm, LG München, LG Hildesheim, LG Paderborn Klagen von e-tail abgewiesen.
Kann man nun Abmahnungen von e-tail generell zurückweisen?
Kurz zum Hintergrund:
Die e-tail GmbH ist in der jüngeren Vergangenheit durch eine große Anzahl an Abmahnungen aufgefallen. Die e-tail GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer Christian Böhme) sowie die BUG Computer Components AG (Vorstand: Christian Böhme, Aufsichtsratsvorsitzende: Ann-Kathrin Böhme) mit den Shops Norsk-IT, e-bug.de und preis-kampf.com gehen seit einiger Zeit gegen Online-Shops und auch eBay-Händlern vor. Auf die umfangreiche Abmahntätigkeit hatte Trusted Shops in einer Studie aufmerksam gemacht, die in zahlreichen Presseberichten aufgegriffen wurde.
Die Beklagte in diesem Verfahren hatte ca. 200 Angebote auf der Versteigerungsplattform ebay platziert und hierbei falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Nach einer Abmahnung durch e-tail wurden sämtliche Angebote bis auf eines korrigiert. Zwischenzeitlich hatte die Beklagte aber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben, so dass e-tail das verbleibende Angebot zum Anlass nahm, die Vertragsstrafe gerichtlich geltend zu machen.
Die auch in diesem Verfahren sehr umstrittene Frage des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) umging das Gericht schließlich, indem es erhebliche Bedenken an der eingeforderten Vertragsstrafe anmeldete. Dies war nur möglich, weil die Beklagte bei Abgabe des Vertragsstrafeversprechens die Höhe der Vertragsstrafe im Streitfalle in das Ermessen des Gerichtes gestellt hatte (sog. Hamburger Brauch). Da das Verwirken einer Vertragsstrafe (§ 339 Satz 2 BGB) ein Verschulden voraussetzt, konnte das Gericht somit angesichts des Verbleibs lediglich eines letzten Angebots kurz nach Abgabe des Vertragsstrafeversprechens ein äußerst geringes Verschulden annehmen und e-tail die Rücknahme der Klage nahe legen.
“Im Ergebnis sollte im Hinblick darauf, das die Gerichte bei der Frage des Rechtsmissbrauchs sehr unterschiedlich urteilen, und sofern tatsächlich Wettbewerbsverstöße vorliegen, ein Vertragsstrafeversprechen nicht in der geforderten Höhe, sondern stets nach Hamburger Brauch abgegeben werden.” so RA von Mettenheim
Man kann also nicht generell davon ausgehen, dass die Abmahnungen der e-tail GmbH missbräuchlich sind. Allerdings tendieren die Gerichte zunehmend dazu, Anträge auf einstweilige Verfügungen abzulehnen oder aber Klagen wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Es lohnt sich also, möglichen Widerstand zu prüfen. (cf)
Zusammenfassung als PDF zum Download:
e-tail Abmahnung – Der Stand der Dinge
Siehe zum Thema auch:
- Presseschau: Financial Times und IT-Business zu E-Tail-Abmahnungen bei eBay
- OLG Hamm: Abmahnung der e-tail GmbH rechtsmissbräuchlich
- LG Hildesheim: Erneut Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit gegen e-tail GmbH
- LG Paderborn: e-tail GmbH handelt rechtsmissbräuchlich
- Weitere Informationen über die Sozietät METTENHEIM GAUTIER
Heute wird ein Ladengeschäft an der Schweizer Grenze geschlossen.
Das Ehepaar betreibt einen kleinen Laden und bietet gelegentlich Produkte bei Ebay an. Die E-Tail GmbH | Christian Böhme hat dem Ehepaar eine Abmahnung zukommen lassen mit der bekannten Euro 5001,00 Klausel, die im Wiederholungsfall fällig wird.
Dieser Fall ist nun eingetreten. Eine andere missverständliche Formulierung wurde wieder von E-Tail beanstandet. Die Gesamtkosten übersteigen den Wert des Unternehmens. Das Ehepaar hat sich nun für die Schließung entschieden.
Aus dem Telefonat mit dem Betroffenen habe ich entnommen, dass es nun auch zwischen dem Ehepaar zu Spannungen kommt.
Die Ehefrau, auf dessen Namen das Unternehmen angemeldet ist versteht die Welt nicht mehr. Wie kann eine fremde Person die Existens einer anderen Familie so schädigen.
Das Beispiel zeigt dass Existenzen massiv geschädigt werden.
Aus anderen Telefonaten entnehme ich, dass Geschäftsführer von größeren Unternehmen raten in einem solchen Fall das Ganze sportlich zu sehen und nicht persönlich zu nehmen. Kleine Familienunternehmen sehen das aber aus einer anderen Perpektive. Das Unternehmen und die Personen sind eins.
Neues Urteil in Braunschweig gegen die E-Tail GmbH | Herrn Christian Böhme
Vom Landgreicht Braunschweig gibt es ein weiteres Urteil in Sachen E-Tail GmbH | Herrn Christian Böhme, Alfeld.
Dies stammt vom 08.08.2007 (9 O482/07).
Hier die Einschätzung eines Juristin:
Das Gericht lehnt darin sehr deutlich sowohl einen Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten als auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von E-Tail ab. Besonders aufschlussreich sind die Erwägungen zur Kostentragungspflicht nach § 91 a ZPO, die zur Annahme einer missbräuchlichen Abmahntätigkeit führen.
Es gibt ein Gerücht, dass der hannoversche Rechtsanwalt Thomas Feil sämtliche Mandate von der E-Tail GmbH als auch der BUG AG niederlegen wird bzw. schon niedergelegt hat.
Die Information, dass der hannoversche Rechtsanwalt Thomas Feil alle Mandate der BUG AG und e-tail GmbH niederlegt, kann ich bestätigen.
Wer hat eine Abmahnung von … erhalten ?
Der bekannte Rechtsanwalt Feil aus Hannover hat im Auftrag von Herrn … aus Hannover einem Kollegen eine Abmahnung zukommen lassen. RA Feil hat bisher die E-Tail GmbH vertreten durch Herrn Christian Böhme vertreten.
Mich würde interessieren, ob noch andere eine Abmahnung erhalten haben, oder ob es sich um eine einmalige Abmahnung handelt.
Das Unternehmen von Herrn … firmiert unter dem Namen … bei Ebay. Der erste Eindruck von dem Unternehmen ist positiv. Ich hoffe sehr, dass es sich um eine einmalige Abmahnung gehandelt hat und daraus nicht einen Kettenreaktion entsteht.
(Anm. der Redaktion: der Name des Abgemahnten wurde auf dessen Verlangen anonymisiert, cf)
In Sachen … läuft einiges.
einfach mal melden.
om@smm.de
gruss
oliver
(Anm. der Redaktion: der Name des Abmahners wurde auf dessen Verlangen anonymisiert, cf)