Wie schon das LG Paderborn stufte nun auch das LG Hildesheim (Beschluss vom 10.05.2007, Az: 11 O 17/07) eine Abmahnung durch die e-tail GmbH als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ein. In dem Verfahren ging es nur noch um die Kosten für die inzwischen erledigte Abmahnung. Diese wurden der e-tail GmbH als Antragstellerin mit der Begründung des Rechtsmissbrauchs auferlegt. Das Gericht führt hierzu aus:
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner wegen zwei identischer Wettbewerbsverstöße im Abstand von einem Monat durch zwei verschiedene Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt. Es ist ferner bekannt, dass ein weiteres Unternehmen, dessen Vorstand der Geschäftsführer der hiesigen Antragstellerin ist, nicht nur vor dem Landgericht Hildesheim, sondern auch bei anderen Landgerichten wiederholt ähnliche oder gleiche Wettbewerbsverstöße verfolgt hat und auch jenes Unternehmen sich verschiedener Anwaltskanzleien bedient.
Wer für einfach gelagerte, regelmäßig unstreitige Sachverhalte bei einer nicht schwierigen rechtlichen Problematik mehrere Anwaltkanzleien einschaltet und bundesweit gegen den Mitbewerber vorgeht, gibt begründeten Anlass zu der Annahme, dass er kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse verfolgt. Das Argument, die Beauftragung mehrerer Anwaltskanzleien diene der Qualitätsverbesserung der juristischen Vertretung, ist bei Rechtsstreitigkeiten wie der vorliegenden nicht überzeugend. Ginge es der Antragstellerin um die Qualitätsverbesserung, hätte sie Kanzleien nicht parallel sondern nacheinander eingeschaltet.
Es scheint so, dass die Gerichte aufgrund vermehrter Berichterstattungen über problematische Abmahnwellen dazu übergehen, § 8 Abs. 4 UWG häufiger anzuwenden und Abmahnungen als missbräuchlich zurück zu weisen. Ein weiterer Hebel gegen Abmahnungen ist die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG, die in letzter Zeit ebenfalls häufiger als nicht überschritten angesehen wurde. So erkannte z.B. das OLG Koblenz, dass das Fehlen der Aufsichtsbehörde im Impressum zwar grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß darstellt, dieser aber nicht geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Sollten die Gerichte diesen Trend fortsetzen, wäre das ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. (cf)
Ich selbst wurde auch von e-tail angezeigt wegen meinen Wiederrufsbedingungen. Allerdings hatte ich mein Angebot bei eBay eingestellt und es ging lediglich um eine gebrauchte Windows XP Lizenz. Ich kann jetzt 700 € in Raten abbezahlen und Norsk IT alias e-tail damit den Rücken stärken. Ich sag mal so, wer sich eine Abteilung leiten kann, die nur nach Fehlern anderer suchen, braucht sich eigentlich um den Wettbewerb nicht wirklich sorgen zu machen. Des weiteren kommt noch hinzu, das ich mein Gewerbe nur nebenberuflich betreibe und 700 € schon mal 2-3 Monate Nettogewinn sind. Aber was soll man dagegen machen?
Ich habe eine Verfügung von E-Tail erhalten. Termin ist Anfang September 2007 vor dem dem LG Hildesheim. Ich würde mich gerne mit anderen austauschen. Über den kompletten Vorgang werde ich eine Homepage erstellen und offen darüber berichten. Die Damen und Herren die für den Vorgang verantwortlich sind benötigen wohl noch weitere “Werbeseiten” über Ihr Unternehmen. Diesem Wunsch komme ich gerne nach. In vielen Seiten von Betroffenen wird aus meiner Sicht zu wenig über das Persönliche, menschliche Verhalten berichtet. Ich habe den Eindruck abgemahnte Unternehmer haben keine Gefühle und keine schlaflosen Nächte wegen einer Abmahnung. Alles cooole Menschen … Ich gehöre nicht dazu und beängste mich schon wenn ein anderes Unternehmen von mir im Wiederholungfall bis zu Euro 250,000,00 fordern kann.
Das bedeutet ich verliere Haus und Hof.
Zu dem Gerichtstermin werde ich persönlich erscheinen. Die Damen und Herren von E-Tail werde ich persönlich bitten auch zu kommen. Mich interessieren die persönliche Gründe der Inhaber sehr.
Guten Tag Herr Weisrock,
da meine Tochter ebenfalls betroffen ist, würde sie gern an dem Termin in Hildesheim teilnehmen. Wann genau findet dieser Termin statt? Meiner Meinung sollten sich möglichst viele Betroffene dort einfinden, um dieser dubiosen Firma endlich das Handwerk zu legen.
Danke für Ihre Rückantwort.
mfg
Brigitte Bongartz
Ergänzung für Herrn Weisrock:
hier meine e-mail Anschrift: bongi2112@aol.com
Vielleicht ist diese Information noch interessant, ein ausführlicher Bericht folgt:
“Abmahnung der e-tail GmbH rechtsmissbräuchlich
e-tail GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des LG Paderborn zur Rechtsmissbräuchlichkeit nach deutlichen Hinweisen des Berufungsgerichts zurück
In einer nahezu zweistündigen Verhandlung setzte sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 23.08.2007 umfassend mit der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen und Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen der e-tail GmbH auseinander. Das OLG brachte in dem Verhandlungstermin unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Abmahntätigkeit der e-tail GmbH als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einstuft wird. Das Gericht gab deutlich zu erkennen, dass man die Auffassung vertrete, wonach genügend Indizien vorliegen, die das Verhalten der e-tail GmbH als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen. Aufgrund unseres umfassenden Vortrags der rechtsmissbräuchlichen Indizien unterschiedlicher Fälle der e-tail sah das Gericht den schwer nachzuweisenden Rechtsmissbrauch als gegeben an. Die e-tail GmbH hätte zwar die Möglichkeit gehabt, diese Indizien zu widerlegen, was ihr aber nicht gelungen ist. Vielmehr habe sie nach Ansicht des OLG Hamm diese Indizien durch ihren eigenen Vortrag in dem Verfahren immer wieder selbst bestätigt.
Die Verfahrensbevollmächtigten der e-tail GmbH entschlossen sich nach dieser sehr ausführlichen und ungewöhnlich langen Stellungnahme des Gerichts das Rechtsmittel der Berufung wieder zurückzunehmen, zumal man sich der Tatsache bewusst war, welche negativen Auswirkungen es gehabt hätte, wenn das OLG Hamm hier zusätzlich zum LG Paderborn und zum LG Hildesheim (Beschluss vom 10.05.2007 (Az 11 O 17/07) die rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise der e-tail GmbH in einem Urteil ausdrücklich bestätigt hätte. … ”
Quelle: Kanzlei Hagen Hild
http://www.kanzlei.biz/cms/673.0.html
ich wurde auch vor kurzem von der Fa. E-tail abgemahnt. Falsche Wiederrufsbelehrung laut E-tail. Jetzt habe ich eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nach Hamburg bekommen,weil ich deren Forderung nicht nachgegangen bin.
An dem Tag der Verhandlung muss ich mein Geschäft schließen um überhaupt nach Hamburg zu fahren, da ich ein Einmanngeschäft bin. Ich freue mich einerseits auf die Verhandlung,weil diese dubiosen Typen weidermal eine Niederlage erleiden werden.
Lasst euch von diesen Betrügern nicht runtermachen.
Also drückt mir die Daumen das alles gut geht.
Ich hatte am 05-09-2007 einen Gerichtstermin in Hildesheim. Anschließend habe ich Herr Böhme und seiner Frau einen Besuch abgestattet. Wer sich dafür interessiert, der sendet mir eine Mail. Ich werde gerne darüber berichten.
Ich suche weiterhin Kontakt zu Betroffenen. Ich möchte mir eine Übersicht verschaffen, welche Verfahren in Deutschland bereits abgewickelt wurden. Zur Zeit existiert keine Gesamtübersicht. Das Ehepaar Böhme (Christian und Ann-Kathrin Böhme ) wird sich sicherlich darüber freuen, wenn man eine Liste Ihrer Erfolge auf einer Homepage begutachten kann. Ich denke an so eine Art Siegerliste. Bei den vielen Verfahren haben die beide sicherlich keinen genauen Überblick.
Werner@Weisrock.de
Auch wir haben eine Abmahnung von der E-Tail Gmbh bekommen mit einer Forderung von über 1000,-Euro. E-Tail Gmbh ist auch E-Bug , Norskit und Preis-kampf.com. Die suchen förmlich bei Ebay und Onlineshops nach kleinen Fehlern im Widerrufsrecht und AGB. Gerade bei Ebay werden ständig neue Regelungen im Widerrufsrecht getroffen durch Gerichtsurteile. Da viele Kleinunternehmer diese Änderungen gar nicht mitbekommen ,wird von der E-tail Gmbh gnadenlos nach solchen kleinen Fehlern im Widerrufsrecht gesucht. Es wurden ca. in den letzten 6 Monaten mehr 300 Abmahnungen von der E-tail Gmbh getätigt. Ein schöner Nebenverdienst. Meistens wegen der 30 Tage frist bei Ebay und Wertersatzklausel. Natürlich werden dann von den Anwälten des Herrn Böhme die er dafür beschäftigt meisten immer die gleichen auch gerne mal noch im AGB nach kleinen Fehlern gesucht.
Wir haben einen Anwalt beauftragt. Dieser hat sich mit dem Anwalt der E-Tail Gmbh in Verbindung gesetzt Schriftlich. Unser Anwalt wurde einfach ignoriert. Auch das Schreiben unseres Anwaltes. Die Anwaltskanzlei Feil hat sich einfach ein Gerichtsurteil vor dem Landgericht Berlin geholt ohne mündliche Verhandlung am 03.09.07. Es wurde zugestellt per Gerichtsvollzieher.
Unser Anwalt ist bald vom Stuhl gefallen. Der Wußte davon nichts. Auch wurde beim Landgericht Berlin das Schreiben unseres Anwaltes nicht erwähnt. und wohl so getan als hätten wir nicht reagiert.
Man hat hier den Anschein die lieben Leute der E-Tail Gmbh wollen mit aller macht ihr Konto aufbessern . Auch glaube ich das sie hier nur wohl kleinere Unternehmen Abmahnen, die wenig Gegenwehr zeigen können. Da ja die Anwaltkostens sehr hoch sind.
Meiner Meinung nach liegt hier nur ein Interesse vor um Abzukassieren.
Das mich das Thema sehr ärger und aufregt ,möchte ich dazu noch was loswerden. Sicherlich ist hier auch der Gesetzgeber schuld der dieses Abkassieren mit Abmahnungen erlaub und erst möglich macht. Den nicht nur Herr Böhme möchte sich hier wahrscheinlich sein Taschengeld aufbessern ,auch gewisse Anwälte die wohl in ihrem Beruf verfehlt haben . Und keine andere Möglichkeit mehr sehen um ihr Einkommen auf zu bessern. Und diese Anwälte wissen was sie da tun . Den es sind ja wohl immer die gleichen. Man wird hier im Wettbewerbsverbot behandelt wie ein Schwer Verbrecher ,und muß ordentlich dafür in die Tasche greifen.
Ich glaube nicht das man sich durch diese kleinen Fehler im Widerrufsrecht oder falschen Formulierungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Den ganz egal was man schreibt an den BGB muß man sich so oder so halten.In den meisten fällen ist es nur eine Lappalie. Und diese wird bestraft wie ein Schweres verbrechen. Und viele Gerichte stimmen diesen noch leider zu. Es wird ja nur darauf gewartet das bei Ebay wieder ein Neues Urteil in Kraft Gesetzt wird ,was das Widerrufsrecht betrifft. Damit wieder nach diesen Fehlern gesucht werden kann um abzukassieren. Und nicht nur die E-Tail Gmbh versucht dieses sondern einige anderen unternehmen und Anwälte auch. Es ist mittlerweile zum Volkssport geworden.
Das hier vielen Kleinunternehmer und Existenzgründern das Licht ausgeschaltet wird interessiert niemanden.
Da kann man nur Sagen armes Deutschland.
… und wieder wurde ein Schaf gebissen … der Wolf kann es nicht lassen.
Unsere Bundesregierung hat das Ziel ” weniger Staat – mehr Selbstverantwortung ” in der Gesellschaft zu platzieren. Das ist der richtige Weg. Um das Ziel umzusetzen benötigt der Einzelne Werkzeuge um sich zu schützen und zu wehren.
Dazu wurde das Werkzeug “Abmahnung” entwickelt. Es ist eine gute Einrichtung, die es auch dem kleinen Unternehmer ermöglicht aktiv am Markt teilzunehmen. Unsere Bundesregierung hat dabei leider übersehen, dass dieses Werkzeug missbraucht wird. Das ist für erfahrene Politiker nicht neu. Es wird immer Lücken geben, die so nicht gedacht waren.
Man wollte allen Marktteilnehmern die gleichen Chancen einräumen. Stellen Sie sich vor, die “Großen” machen einfach was Sie wollen, setzen sich über die Spielregeln hinweg. Welche Möglichkeiten haben da die ” Kleinen”. Eine Abmahnung ist das richtige Werkzeug dafür.
Unsere Politiker brauchen nun unsere Unterstützung um den Missbrauch zu verhindern. Da reicht es nicht aus die Faust in der Tasche zu formen. Man braucht mutige Menschen, die Widerstand leisten und das auch nachdem der Fall verloren oder gewonnen wurde.
(Kommentar von der Redaktion gekürzt)
Ich bin mir garnicht mehr darüber im Klaren,
wer nun Schaf und wer nun Wolf ist.
So fällt mir hier doch die Bezugnahme auf eine Kanzlei aus Augsburg auf dieser Seite auf, die Ihrerseits fleissig Abmahnungen für einen meiner Mitbewerber schreibt.
Mir selbst sind allein über 30 Mitabgemahnte bekannt, die stets mit ca. 1000 Euro + dabei waren, bzw. sind.
Es erzürnt immens, dass gerade diese Kanzlei aus Augsburg massiv als Verteidiger gegen Abmahnungen auftritt, während im stillen Kämmerlein fleissig ebensolche Abmahnungen gefertigt werden.
Auf der Website der Kanzlei wird fleissig mit Urteilen geworben, die daselbst zum Vorteil der eigenen Mandantschaft erfochten wurden, während man sich ob der Rechtsunsicherheit stets einen Gerichtsstand zur Erreichung “Einstweiliger Verfügungen” ,Termine etc. aussucht, der diesen Urteilen widersprechend gegenteilig entscheidet.
Es hat teilweise den Anschein, da wird oftmals durchgewunken.
Ich möchte mich hier nicht weiter auslassen, denn auch gegen solche “Machenschaften” kommt man bisher nicht an.
Nicht ,dass alle Abgemahnten “fehlerfrei” agiert hätten, aber die Art des “Vorgehens” ist widerwärtig.So wurde mir z.B. unterstellt, ich würde mich der “Strafverfolgung” zu entziehen suchen.
Diese Kanzlei hatte offensichtlich ein wenig die Übersicht bei ihren Abmahnungen verloren, und stets versucht weitere Schreiben an eine (auch mir)unbekannte Adresse zuzustellen.
Vor den Sommerferien habe ich persönlich mit dem zuständigen Richter abgeklärt , dass ich nicht beim Verlassen des Landes zwecks Ferien, mit der Abführung in Handschellen zu rechnen hätte.
Ich sammele gerne die Adressen weiterer Abgemahnter, denn am LG Frankfurt führen erst mindestens 200 Abmahnungen zur Anerkennung als Massenabmahnung.
Andere Gerichte sehen das anders.Daher streut man angelegentlich auch immer mal wieder die Gerichtsstände.
Jedoch lassen die neuesten Urteile hoffen, dass dieser Art der “Einkommensmaximierung” bald nur noch Richtung “Schwedische Gardinen” führt.
Zur Erläuterung : Ich bin tätig im Bereich Reitsporthandel.
Da diese Kanzlei sich sicherlich “erkennen” wird in meinen Ausführungen, wird mir bestimmt die nächste “Einstweilige Verfügung” per Gerichtsvollzieher ins Haus flattern.
Zudem bin ich gespannt, ob mein Beitrag überhaupt ins Netz gestellt wird!?