In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 15.3.2007 (52 O 88/07) entschieden, dass Händler, die über eBay verkaufen, mangels Belehrung in Textform "spätestens bei Vertragsschluss" vom Kunden keinen Wertersatz für die Benutzung der Ware während der Widerrufsfrist verlangen können. Kunden könnten demnach also z.B. eine Friteuse bestellen, einen Monat frittieren und diese dann gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben.
Entwarnung für Shop-Betreiber: wer die Belehrung in seine E-Mail-Bestätigung aufnimmt, kann nach wie vor Wertersatz verlangen, weil der Vertrag - anders als bei eBay - erst mit dieser Mail oder später geschlossen wird. Der Berliner Beschluss ist die konsequente Fortführung der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Monatsfrist bei eBay und macht wahr, was schon seit einiger Zeit prophezeit wurde. (cf)
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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