Nachdem die FDP bereits in einer kleinen Anfrage auf die Unzulänglichkeiten der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung hingewiesen und die Bundesregierung in ihrer mehr als unbefriedigenden Antwort trotz Abmahnwellen keinerlei Änderungsbedarf gesehen hatte, hat die FDP-Fraktion nun formell im Bundestag beantragt, die Musterwiderrufsbelehrung zu überarbeiten. Es wird nochmals auf die Urteile des LG Halle und des LG Koblenz verwiesen, die das Muster als unwirksam eingestuft haben. Zudem wird die Kritik aus der Literatur aufgegriffen, in der die Wertersatzproblematik und weitere Unzulänglichkeiten kritisiert werden.
In dem Antrag heißt es:
"Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/3595) vermag die bestehende Rechtsunsicherheit nicht zu beseitigen. ... Da die Bundesregierung ausweislich ihrer Antwort eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung vorerst nicht plant, besteht für den Verwender der Musterwiderrufsbelehrung unverändert die Gefahr, dass die Belehrung von den Gerichten als nicht ordnungsgemäß angesehen wird. Dies führte dann abhängig von der Auffassung des erkennenden Gerichts zum Verhältnis des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV zu den Regelungen des BGB u.U. zu der Konsequenz, dass gem. § 355 Abs. 3 S. 3 BGB das Widerrufsrecht unbegrenzt gelten würde. ... Weitere Konsequenz der Unwirksamkeit der Musterbelehrung ist dann möglicherweise ein Amtshaftungsanspruch des Verwenders gegen die Bundesrepublik Deutschland (Vgl. Föhlisch, MMR 3/2007; Faustmann, VuR 2006, 384 (398))."
Auch dem Verbraucher wird nicht klar vor Augen geführt, wann die Widerrufsfrist beginnt und welche Folgen der Widerruf hat. Es bleibt zu hoffen, dass dem Antrag der FDP gefolgt und der Zustand der unerträglichen Rechtsunsicherheit für Online-Händler beendet wird. Der vollständige Antrag ist hier abrufbar.
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