In Deutschland gilt seit dem 1. Januar ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in bestimmten Medien. Mit diesem Tabakwerbeverbot wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit wird in Deutschland die Werbung für Tabakerzeugnisse in Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und dem Internet untersagt. Ausgenommen sind Publikationen, die sich ausschließlich an Beschäftigte im Tabakhandel richten und solche, die nicht primär für den EU-Markt bestimmt sind. Weiterhin erlaubt ist Tabakwerbung in so genannten Rauchergenussmagazinen, die sich ausschließlich an Raucher wenden.
Verboten ist auch das Sponsoring von Veranstaltungen, die eine grenzüberschreitende Wirkung haben (zu denken ist dabei insbesondere an Formel 1 Rennen). Kino- und Plakatwerbung für Zigaretten bleibt erlaubt, weil sie als nicht grenzüberschreitend gilt. Ein nationales Werbeverbot für Tabak im Hörfunk und im Fernsehen gilt bereits seit 1975.
Deutschland hatte im Jahr 2003 gegen die zugrunde liegende europäische Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Diese Klage hat der Europäische Gerichtshof nun am 12. Dezember 2006 zurückgewiesen. (cf)