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LG Oldenburg: Verein "Ehrlich währt am längsten" ist nicht abmahnberechtigt

Das Landgericht Oldenburg hat am 14.12.2006 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Bundesverbandes Onlinehandel gegen den umstrittenen Verein “Ehrlich währt am längsten” einen Beschluss erlassen (Az. 12 O 3410/06), der dem Verein die Abmahnbefugnis abspricht und weitere Abmahnungen untersagt. Wie Axel Gronen von wortfilter.de berichtet, wurde der Vereinspräsident Peter Wagner am gleichen Tag wegen des Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft genommen.

In dem Beschluss gegen “Ehrlich währt am längsten” heißt es wörtlich:

“Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener – angeblicher – Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.”

Der Verein “Ehrlich währt am längsten” ist demnach nicht abmahnberechtigt i.S.v. § 8 Abs. 3 UWG, sondern die bislang ausgesprochenen Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG. Der Beschluss ist hier abrufbar.

Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse ist dringend davon abzuraten, Unterlassungserklärungen abzugeben oder an den Verein zu zahlen. Die schon bislang erhobenen Vorwürfe, es handele sich um Abmahnungsmissbrauch oder gar Betrug, scheinen sich vielmehr zu bestätigen. Wir gratulieren dem BVOH und Axel Gronen zu diesen Erfolgen. (cf)

Weitere Infos unter:

Abmahnwelle durch zweifelhaften Verein “Ehrlich währt am Längsten”

Umstrittene Abmahnungen durch Verein “Ehrlich währt am Längsten” dauern an

wahrheit-waehrt-am-laengsten.de

bvoh.de