Die Bundesregierung hat am 14.6.2006 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) verabschiedet. Das neue Telemediengesetz führt das bisherige TDG und den MDStV zusammen und soll den Schutz gegen Spam-Mails verbessern. Zudem wird auch das TDDSG integriert. Inhaltlich hat sich an den Pflichten für Anbieter allerdings wenig geändert. So wird z.B. die Impressumspflicht künftig gleich lautend in § 5 TMG (bisher: § 6 TDG) geregelt.
Bislang sind Teledienste im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Beispiele für Teledienste sind Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können, wie z.B. Online-Shops. Mediendienste, die heute im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt werden, sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie etwa redaktionell gestaltete Online-Angebote. Unter dem Begriff "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (z. B. Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip) werden künftig im Telemediengesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt, während die inhaltsbezogenen Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten und Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.
Zudem soll durch ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR ein verbesserter Schutz gegen Spam-Mails eingeführt werden. Wird Werbung per E-Mail versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile künftig weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. So soll das Ausfiltern von Spam vereinfacht werden. Wird dem Verschleierungsverbot zuwider gehandelt, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000,- Euro verhängt werden.
Die Neuregelung wird von Verbraucher- und Branchenverbänden durchweg als nicht weitgehend genug kritisiert. Es werde kein wirksamer Schutz gegen Spam geschaffen. Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, werde mit der neuen Regelung aber ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Aus Sicht von Trusted Shops ist die Neuregelung zu begrüßen, weil drei Regelungswerke zu einem zusammengeführt werden und so ein gutes Stück Bürokratie abgebaut wird.