EU-Verbraucher sollen künftig stärker vor aggressiven Geschäftspraktiken und irreführender Werbung geschützt werden. Der EU-Ministerrat brachte am 18.4.2005 ein Gesetzesvorhaben auf den Weg, das für einheitliche Regeln im Binnenmarkt sorgen soll. Das Europäische Parlament (EP) hatte dem Vorhaben bereits am 24.2.2005 zugestimmt. Damit haben die Verbraucher überall, insbesondere auch beim Einkauf auf einer Website aus einem anderen Mitgliedstaat, denselben Schutz gegen „harte“ Geschäftspraktiken und unseriöse Geschäftemacher.
„Dies bedeutet einen großen Schritt vorwärts für die Verbraucher und die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die Vorschrift stärkt den Schutz der Verbraucher in der gesamten Union und vereinfacht gleichzeitig das Regelungsumfeld für die Unternehmen“, so Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, d.h. ab 2007 sollen die neuen Regelungen EU-weit gelten. Möglich ist aber, während einer Übergangszeit von sechs Jahren die nationalen Vorschriften beizubehalten, wenn diese strenger als die EU-Vorgaben sind.
Aggressive Geschäftspraktiken