In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.10.2004 (6 U 126/04) entschieden, dass der Anbieter eines Reservierungssystems für Flüge im Internet den endgültigen Preis des Fluges inklusive Steuern und Gebühren dem Verbraucher nicht bereits bei der Werbung mit dem Preis mitteilen muss, sondern es ausreicht, wenn dieser den Gesamtpreis erst später erfährt. Allerdings muss der Verbraucher hierauf deutlich hingewiesen werden. Die Vorinstanz (LG Köln) hatte noch entschieden, dass die MWSt beim ersten Klick eingerechnet sein muss.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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