In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil v. 9.7.2004 (317 S 130/03) entschieden, dass auch der Satz "Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse" in der E-Mail-Bestätigung nicht automatisch zu einem Vertragsschluss führt, wenn sich aus der Bestätigungsmail im übrigen klar ergibt, dass nur der Eingang der Bestellung bestätigt wird. Anders hatte noch die Vorinstanz geurteilt: Das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck wollte den Händler zur Lieferung zu einem deutlich niedrigeren Preis verpflichten.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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