In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Die EU strebt eine einheitliche Gesetzgebung zur Einschränkung unlauterer Geschäftspraktiken an. Darauf haben sich die Regierungsvertreter im Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit kürzlich politisch geeinigt. Die Richtlinie, die im Herbst vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung beraten werden soll, betrifft ausschließlich Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatkunden (B-to-C). Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag aufgeführt, welche Praktiken unter allen Umständen untersagt werden sollten. Dazu zählt die Werbung mit der Formulierung ´Gratisangebot´ oder ´kostenfrei´, wenn der Kunde dann doch mehr zahlen muss als die Lieferkosten. Ein genauer Zeitplan für die Neuregelung steht noch nicht fest.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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