EU: Regelung zur Einschränkung unlauterer Geschäftspraktiken

Die EU strebt eine einheitliche Gesetzgebung zur Einschränkung unlauterer Geschäftspraktiken an. Darauf haben sich die Regierungsvertreter im Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit kürzlich politisch geeinigt. Die Richtlinie, die im Herbst vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung beraten werden soll, betrifft ausschließlich Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatkunden (B-to-C). Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag aufgeführt, welche Praktiken unter allen Umständen untersagt werden sollten. Dazu zählt die Werbung mit der Formulierung ´Gratisangebot´ oder ´kostenfrei´, wenn der Kunde dann doch mehr zahlen muss als die Lieferkosten. Ein genauer Zeitplan für die Neuregelung steht noch nicht fest.

03.06.04