LG Saarbrücken: Keine Preisangabe bei 0700-Nummern

Im Februar berichteten wir von einer Abmahnwelle gegen Anbieter, die bei Verwendung von 0700-Nummern nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen. Auch Trusted Shops lag damals eine solche Abmahnungen vor. Das LG Saarbrücken hat nun entschieden, dass bei Werbung im Internet unter Angabe einer 0700-Nummer nicht darauf hingewiesen werden muss, dass die Nummer entgeltpflichtig ist und in welcher Höhe ein Entgelt pro Anruf zu zahlen ist. Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden: da andere Entscheidungen möglich sind, sollte man daher sicherheitshalber die Maximalgebühr der 0700-Vorwahl von 12,2 Cent pro Minute für Gespräche tagsüber aus dem Telekom-Festnetz angeben.

07.05.04