In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Bundesregierung zu einem energischen Vorgehen gegen Spamming auffordert. Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzen müssen. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft bereits ein Vertragsverletzungs- verfahren gegen die Bundesregierung.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Werbemails nur nach der sogenannten Opt-in-Regel, das heißt nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers, verschickt werden dürfen. Der zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen hat darüber hinaus bereits am 27. Januar weitere Maßnahmen gegen Spam angekündigt. Wer an Endverbraucher unverlangt Werbe-E-Mails schickt, kann aber auch schon nach der geltenden Rechtslage auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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