Das Amtsgericht Herford hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 21.8.2003 (12 C 274/03) entschieden, dass eine falsche Preisaus- zeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: während das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG Köln beruft, sieht das OLG Frankfurt die Möglichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste Möglichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbestätigung.

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