In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das Amtsgericht Herford hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 21.8.2003 (12 C 274/03) entschieden, dass eine falsche Preisaus- zeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: während das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG Köln beruft, sieht das OLG Frankfurt die Möglichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste Möglichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbestätigung.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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