Durch den Hinweis eines Mitglieds wurden wir darauf aufmerksam, dass einige Hersteller verstärkt Händler abmahnen, die Produktabbildungen von der Hersteller-Website in den Online-Shop übernommen haben, ohne die Zustimmung des Herstellers zuvor eingeholt zu haben. Ähnliche Fälle wurden bereits vor einiger Zeit bekannt.
Die Verwendung fremder Fotos in Online-Shops ohne Zustimmung des Urhebers ist unzulässig, weil dies eine Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlung darstellt, die nach §§ 16, 17 UrhG ausschließlich dem Urheber zusteht. Dieser Schutz besteht unabhängig von einer Registrierung, eines Copyright-Vermerks oder anderer Formalitäten. Der Hersteller hat daher einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (§ 97 UrhG). Die Kosten zur Abwehr der Rechtsverletzung müssen in der Regel vom Online-Shop getragen werden (im aktuellen Fall: Anwaltskosten in Höhe von ca. 200 EUR).
Holen Sie daher unbedingt die schriftliche Zustimmung des Herstellers ein, bevor Sie dessen Produktabbildungen in Ihren Online-Shop integrieren.
Abmahnradar Oktober 2024
Abmahnradar September 2024
Abmahnradar August 2024