In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Gleich drei Gerichte hatten sich wieder mit der Frage zu befassen, ob die nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB erforderliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich eine Vertragsannahme darstellt, d.h. der Händler zu Lieferung zwingend verpflichtet ist, auch wenn der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde oder die Ware nicht verfügbar ist. Wenngleich ein BGH-Urteil aussteht, wurde die von Trusted Shops empfohlene Formulierung mehrfach eindeutig bestätigt.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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