In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Ab 1. 4. 2003 müssen Firmen einen eindeutigen Rechtsformzusatz führen. Durch das Handelsrechtsreformgesetz, das schon im Juli 1998 in Kraft trat, wurde u.a. auch für Einzelkaufleute die Verpflichtung eingeführt, einen eindeutigen Rechtsformzusatz in ihre Firma aufzunehmen (z.B. ´e. K.´) Das Handelsrechtsreformgesetz sah für Altfirmen eine Übergangsfrist bis zum 31. 3. 2003 vor. Danach haben Unternehmen im Geschäftsverkehr die Rechtsformkennung deutlich zu machen.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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