OLG Karlsruhe: Unberechtigte Infringement-Meldung bei Amazon – Unterlassung und Widerruf per einstweiliger Verfügung

Amazon haftet aufgrund der Rechtsprechung bei der Verletzung von Markenrechten, Designrechten, Patenrechten oder Urheberrechten, wenn Amazon nach Kenntnis nicht sofort tätig wird und die Angebote sperrt. Aus diesem Grund hat Amazon den sogenannten Infringement-Prozess eingeführt. Rechteinhaber können bei Amazon über das Formular „Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung“ entsprechende Rechtsverletzungen melden. Folge ist in der Regel, dass die betroffene ASIN bei Amazon gesperrt wird.

Jedoch ist nicht jede Infringement-Meldung berechtigt: So kann es sein, dass ein Angebot gar nicht gegen eine eingetragene Marke verstößt oder der Textbestandteil einer Wort-/Bildmarke gar nicht am Schutzumfang der Marke teilnimmt. Bei der Behauptung der Verletzung eines eingetragenen Designs kann es sein, dass aus dem Design mangels Neuheit oder Eigenart gar keine Rechte hergeleitet werden können. Auch Urheberrechtsverletzungen sind zum Teil nicht immer so eindeutig, wie behauptet. Da Amazon bei einer Infringement-Meldung in der Regel unverzüglich die ASIN löscht, werden diese Meldungen zum Teil auch eingesetzt, um Wettbewerber zu behindern.

Bei einer Meldung über eine Verletzung von Schutzrechten erhält der „Eigentümer“ der ASIN in der Regel von Amazon eine E-Mail mit dem Betreff „Notice: Policy Warning“. In dieser E-Mail wird der Händler darüber informiert, welche ASIN mit welcher Begründung gesperrt wurde. Häufig wird die Registernummer des betroffenen Schutzrechtes angegeben sowie Name und E-Mail-Adresse des Rechteinhabers, der die Meldung an Amazon übersandt hat.

Eine Diskussion mit Amazon über die Berechtigung der Meldung eine Freigabe der ASIN macht häufig keinen Sinn. Amazon gibt daher in der Regel die ASIN nur dann wieder frei, wenn der Rechteinhaber die Meldung zurückzieht. Amazon selbst informiert darüber, dass der Widerruf einer Infringement-Meldung nur akzeptiert wird, wenn er direkt vom Rechteinhaber eingereicht wird.

Unberechtigte Infringement-Meldung als Wettbewerbsverstoß

Eine unberechtigte Infringement-Meldung kann daher z. B. als Behinderungswettbewerb ein Wettbewerbsverstoß sein. Der betroffene Händler kann Unterlassungsansprüche geltend machen. Mit Unterlassungsansprüchen ist es jedoch nicht getan, da Amazon die ASIN erst dann wieder freischaltet, wenn der Rechteinhaber seine Meldung gegenüber Amazon widerruft.

Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen im Wege einer einstweiligen Verfügung möglich

Wenn aufgrund einer Abmahnung wegen einer unberechtigten Infringement-Meldung keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können Unterlassungs-, aber auch Beseitigungsansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Dies hat vor Kurzem das OLG Karlsruhe (Urt. v. 25.8.2021 – 6 U 188/21) entschieden. Internetrecht-Rostock.de hatte den Händler vertreten, dessen ASINs aufgrund von unberechtigten Infringement-Meldungen gesperrt worden waren.

Innerhalb kurzer Zeit waren mehrere Hundert Infringement-Meldungen bei verschiedenen europäischen Amazon-Plattformen eingereicht worden. Die Angebote des betroffenen Händlers wurden daraufhin gesperrt.

Nach Ansicht des OLG Karlsruhe bestehen bei einer unberechtigten Infringement Meldung sowohl Unterlassungs- als auch Beseitigungsansprüche, die im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden können.  Unberechtigte Infringement-Meldungen sind nach Ansicht des OLG Karlsruhe auch als Behinderungswettbewerb zu werten. Dadurch werden die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten eines über das Internet vertreibenden Händlers erheblich eingeschränkt, wenn er seine Angebote nicht bei Amazon platzieren kann.

Wenn es etwas komplizierter wird, d. h., wenn die Rechtslage unklar ist, bietet sich zudem eine Infringement-Meldung nicht an. In diesem Fall sollte der betroffene Rechteinhaber seine vermeintlichen Rechte besser im Wege einer außergerichtlichen Unterlassungsaufforderung durchsetzen, so das OLG.

Neben Unterlassungsansprüchen, die in die Zukunft wirken, können Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden, um den andauernden, rechtswidrigen Verletzungszustand zu beseitigen. So kann im Rahmen einer einstweiligen Verfügung dem Unterlassungsschuldner auch aufgegeben werden, Infringement-Meldungen gegenüber Amazon zu widerrufen.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bzw. eine einstweilige Verfügung, sind daher ein geeignetes Mittel, um gegen unberechtigte Infringement-Meldungen vorzugehen.

Über Johannes Richard

Rechtsanwalt Johannes Richard ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Richard & Kempcke. Er betreibt die Seite http://www.internetrecht-rostock.de und berät seit vielen Jahren Shopbetreiber und Abgemahnte.

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06.09.21
Johannes Richard

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