Abmahnradar Januar 2020

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Januar zählten der IDO (26 %) und die Kanzlei Sandhage (22 %) zu den häufigsten Abmahnern. Betroffen waren diesen Monat wieder besonders eBay-Händler (61 %).

Informationspflichten

Im Januar war wieder einmal die Verletzung von Informationspflichten der häufigste Abmahngrund. Besonders wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Seit vier Jahren gilt bereits die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen. Oft fehlten auch Angaben zur Vertragstextspeicherung, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfolgen müssen, und fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Widerrufsrecht

Auf Platz zwei lagen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Häufig wurden veraltete oder an verschiedenen Stellen sich widersprechende Widerrufsbelehrungen verwendet. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist, oder sogar die komplette Widerrufsbelehrung.

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Preisangaben

An dritter
Stelle standen fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig
fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte
in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich
Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Produktkennzeichnung

An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht. Hier fehlten oft Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer oder zur Bio-Kontrollnummer nach der Bio-Verordnung. Abgemahnt wurden auch falsche oder fehlende Textilkennzeichnungen und Verstöße bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert.

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

An fünfter Stelle lagen im Januar Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Sonstige
Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen insbesondere fehlerhafte Garantiewerbung, Markenrechtsverletzungen, Newsletterversand ohne Einwilligung und unwirksame AGB.

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SnvvSnvvSnvv/shutterstock.com

03.02.20