Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Mit 56 % mahnte der IDO im August am häufigsten ab. Besonders betroffen waren wieder eBay-Händler (50 %). Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten.

Informationspflichten

Auf Platz eins lag letzten Monat die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Wir können nur immer wieder darauf hinweisen – es besteht für Online-Händler die Pflicht, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Dieser Link muss klickbar sein. Auf Verkaufsplattformen muss diese Angabe ebenfalls erfolgen.

Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und dem Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts abgemahnt. Auch bei einem Angebot über eBay oder Amazon müssen diese Pflichten erfüllt werden.

Preisangaben

An zweiter Stelle lagen letzten Monat fehlerhafte Preisangaben. Größtenteils wurden wieder fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Widerrufsrecht

Auf Platz drei standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Oft wurden auch noch veraltete Widerrufsbelehrungen verwendet, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt.

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AGB

An vierter Stelle standen letzten Monat unwirksame AGB-Klauseln. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

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Fehlerhafte Versandangaben

Auf Platz fünf lagen im Mai fehlerhafte Versandangaben. In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Auslandsversandkosten auf Anfrage spielten jedoch auch eine große Rolle.

Sonstige Verstöße

Andere Verstöße betrafen häufig die Kennzeichnung spezieller Produkte. Bemängelt wurden fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug, Verstöße bei gesundheitsbezogenen Angaben und fehlerhafte Textilkennzeichnungen.

Abgemahnt wurden u.a. auch das Inverkehrbringen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ohne Registrierung, Werbung mit Testergebnissen, fehlerhafte Garantiewerbung, und das Fehlen einer Datenschutzerklärung.

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