Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Juli zählten der IDO (52 %) und die Kanzlei Sandhage (12 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Der Großteil der Verstöße betraf erneut Verletzungen von Informationspflichten und fehlerhafte Preisangaben. eBay-Händler waren diesen Monat wieder besonders betroffen (48 %).

Informationspflichten

An erster Stelle im Juli stand die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Seit 2016 gilt bereits die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen. Ebenso häufig wurden fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfüllt werden müssen.

Andere Verstöße betrafen fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und fehlende Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss.

Preisangaben

Auf Platz zwei lagen fehlerhafte Preisangaben. Besonders häufig wurden letzten Monat fehlende Grundpreisangaben bei Google Shopping abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Widerrufsrecht

An dritter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Noch immer wurden auch veraltete Widerrufsbelehrungen verwendet.

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Produktkennzeichnung

An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, speziell bei Nahrungsergänzungsmitteln. Hier wurden jedoch nicht nur fehlende Hinweise nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) beanstandet, sondern auch fehlende Angaben nach der Health-Claims-Verordnung. Wenn gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben erfolgen, müssen ihre Vorgaben berücksichtigt werden.

Häufig fehlten auch die Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.

Versand

Auf Platz fünf lagen im Juli fehlerhafte Versandangaben. In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Auslandsversandkosten auf Anfrage spielten jedoch auch eine große Rolle.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen fehlerhafte Garantiewerbung, Newsletterversand ohne Einwilligung, unzulässige Rechtswahlklauseln, Verstöße gegen das Verpackungsgesetz und unwirksame AGB.

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