Achtung Abofalle: "Datenschutzauskunft-Zentrale" nicht unterschreiben

Das Thema DSGVO lockt auch Betrüger aus der Reserve. Seit einigen Tagen kursieren Faxe der "Datenschutzauskunft-Zentrale", die aussehen wie ein behördliches Schreiben, auf das man antworten muss. Tatsächlich ist es nichts anderes als eine Abofalle.

Ähnliche Schreiben gibt es schon seit langem für Markeninhaber. Was aussieht wie ein amtliches Dokument ist in Wirklichkeit ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. In diesem Stil sind auch die Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale gemacht.

Angeblich gesetzlicher Pflicht nachkommen

Darin heißt es wörtlich:

"um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie das beigefügte Formular auszufüllen..."

Das Formular soll dann "bei Annahme" an eine gebührenfreie Nummer gefaxt oder an eine Postanschrift nach Oranienburg gesendet werden. Eine "Rechtlicher Hinweis" mahnt zur Eile, um "die noch rechtzeitige Bearbeitung" zu gewährleisten.

Tatsächlich ist das aber nicht notwendig, um irgendwelche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern dient dem Absender des Schreibens, der einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen will.

Achtung Abofalle

Unterschreiben Sie bitte nicht, denn wenn Sie das tun, haben Sie einen kostenpflichtigen Abovertrag für rund 1.500 € mit dreijähriger Laufzeit abgeschlossen und bekommen Informationen aus einem "Leistungspaket Basisdatenschutz" zugeschickt.

Dass der Inhalt dieses "Basispaketes" wertvoll ist, darf angesichts der Vertriebsmethode mehr als bezweifelt werden. Ob Sie einen solchen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten können, werden die Gerichte erst noch zu entscheiden haben. Im unternehmerischen Verkehr wird regelmäßig eine höhere Sorgfalt und Aufmerksamkeit vorausgesetzt als im Verbraucherbereich, so dass Sie möglicherweise trotz betrügerischer Aufmachung auf den Kosten sitzenbleiben.

In jedem Fall dürften Sie bei Nichtzahlung der jährlichen Gebühr von 498 € mit nerviger Post von Inkassounternehmen zu rechnen haben. Und die DSGVO haben Sie durch Abschluss eines solchen Vertrages noch lange nicht eingehalten.

04.10.18