Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im April zählten der IDO (28 %) und die Kanzlei Sandhage (21 %) zu den häufigsten Abmahnern. Besonders betroffen waren eBay-Händler (36 %). Im Fokus standen erneut Verstöße gegen Informationspflichten.
Diesen Monat stand wieder die Verletzung von Informationspflichten an erster Stelle. Am häufigsten wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Zudem muss der Link klickbar sein. Diese Angaben müssen ebenfalls bei einem Angebot auf Verkaufsplattformen erfolgen. Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt. Besonders betroffen hiervon waren erneut Händler auf Verkaufsplattformen. Auch bei einem Angebot über eBay oder DaWanda muss diese Pflicht erfüllt werden.
In anderen Fällen fehlte der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht oder Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss.
Auf Platz zwei lagen Fehler bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht. Hier ging es besonders um die Pflichtangaben nach der LMIV. Besonders häufig fehlten Angaben zu Allergenen, zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer und Nährwertdeklarationen.
An dritter Stelle standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Hier betrafen die Verstöße insbesondere die Verwendung einer veralteten Belehrung. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.
In diesem Bereich wurde besonders das Fehlen einer Datenschutzerklärung bemängelt, aber auch die unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten wurde abgemahnt.
Und denken Sie daran – am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bis dahin haben Sie noch die Möglichkeit, an einem unserer kostenlosen Webinare teilzunehmen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht über die Änderungen und Informationen dazu, wie Sie sich schützen können.
Bei dem Thema Versand ging es erneut um irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Bemängelt wurden zudem irreführende Lieferzeitangaben.
Sonstige Verstöße betrafen insbesondere fehlende Grundpreisangaben, Marken- und Urheberrechtsverletzungen und Garantiewerbung, ohne vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren.
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com