Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Übersicht der Abmahngründe

Im März ging fast die Hälfte aller Abmahnungen, die uns erreichten, vom IDO aus (44 %). Besonders betroffen waren erneut eBay- (44 %) und DaWanda-Händler (20 %).

Wie die Monate zuvor betraf der Großteil der Verstöße erneut die Verletzung von Informationspflichten und des Widerrufsrechts.

Informationspflichten

Auch im März stand erneut die Verletzung von Informationspflichten an erster Stelle. Am häufigsten wurden fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, besonders auf Verkaufsplattformen. Auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay oder DaWanda muss diese Pflicht erfüllt werden. Dicht gefolgt wurde dieser Verstoß von fehlenden oder fehlerhaften Angaben zur OS-Plattform. Online-Händler sind seit Januar 2016 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Zudem muss der Link klickbar sein. Diese Angaben müssen ebenfalls bei einem Angebot auf Verkaufsplattformen erfolgen. Häufig fehlte auch der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Widerrufsrecht

Auf Platz zwei standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Seit Inkrafttreten des neuen Rechts sind fast vier Jahre vergangen und noch immer werden veraltete Widerrufsbelehrungen verwendet. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Produktkennzeichung

Auf Platz drei liegen diesen Monat Fehler bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Auch im März ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Hier ging es besonders um die Pflichtangaben nach der LMIV. Besonders häufig fehlten Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer und Nährwertdeklarationen. Es wurden aber auch Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung oder das Heilmittelwerbegesetz abgemahnt.

Versand

In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen erneut irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Auslandsversandkosten auf Anfrage spielten jedoch auch eine große Rolle.

Datenschutz

In diesem Bereich wurde besonders häufig das Fehlen einer Datenschutzerklärung bemängelt, aber auch wieder die unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten.

Und denken Sie daran – am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Bis dahin haben Sie noch die Möglichkeit, an einem unserer kostenlosen Webinare teilzunehmen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht über die Änderungen und Informationen dazu, wie Sie sich schützen können.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen insbesondere fehlende Grundpreisangaben, falsche Regelungen zum Vertragsschluss bei eBay und DaWanda, unzulässige AGB-Klauseln, Marken- und Urheberrechtsverletzungen und Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe.

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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