Nachdem die EU-Kommission die Weiterleitung vom alten auf den neuen Link zur OS-Plattform abgeschaltet hatte, war die Plattform am 8. März für mehrere Stunden komplett abgeschaltet. Händler konnten damit ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllen, auf die Plattform zu verlinken.
Die Geschichte der OS-Plattform wird um ein weteres Kapitel erweitert: Der Link auf die OS-Plattform, den alle Online-Händler auf ihre Website einstellen müssen, funktionierte nicht.
Aufgrund von Wartungsarbeiten war die OS-Plattform am 8. März 2018 für mehrere Stunden abgeschaltet.
Da der Händler in dieser Zeit keinen Link auf die OS-Plattform setzen konnte, verstieß er gegen seine gesetzliche Pflicht, einen funktionierenden Link auf die Plattform zu setzen. Denn im Wettbewerbsrecht kommt es nicht darauf an, ob ein Verschulden des Händlers am Verstoß vorliegt, es zählt vielmehr ausschließlich die Frage, ob ein Verstoß vorhanden ist.
Bis im Dezember 2017 lautete der Link auf die OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Dann wurde der Link auf https umgestellt und lautet daher seit dem: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das war aber keine große Neuigkeit, denn es gab eine Weiterleitung vom alten auf den neuen Link. Händler erfüllten also ihre Informationspflicht weiterhin.
Im Februar wurde diese Weiterleitung dann erstmals abgeschaltet, der alte "http"-Link führte auf diese Seite: https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_en
Das ist quasi die Startseite des Kommissariats für Justiz und Verbraucher. Auf dieser Seite finden sich keinerlei Hinweise auf die OS-Plattform.
Nach massiver Kritik von allen Seiten reagierte die Kommission und aktivierte die Weiterleitung wieder. Sie teilte außerdem mit, dass der "Bug" dauerhaft behoben worden sein.
Wir hatten damals empfohlen, dass man dieser "dauerhaften Behebung des Bugs" nicht glauben sollte und daher unbedingt den Link im Impressum und den AGB auf "https" umstellen sollte.
Unsere Empfehlung hatte sich dann Anfang März bestätigt. Wer den bisherigen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ in die Browserzeile eingab, landete je nach Browser entweder auf einer Seite mit dieser Information:
oder erneut auf der Seite der Justiz-Kommissarin.
Ein paar Stunden später war die Weiterleitung wieder aktiv.
Die Erfahrung zeigt aber, dass man sich auch darauf nicht verlassen sollte. Verlinken Sie unbedingt den https-Link in Ihrem Shop.
Also, prüfen Sie Ihr Impressum und Ihre AGB. Stellen Sie sicher, dass Sie dort den Link mit "https" am Anfang eingestellt haben. Der Link muss auch klickbar sein.
Unsere Rechtstexte, die Sie sich kostenlos erstellen können, berücksichtigen diese Änderung bereits. Überprüfen Sie aber, ob Ihre Texte aktuell sind.
Wer bereits wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, dem drohen bei solchen Abschaltungen von Weiterleitungen hohe Vertragsstrafeansprüche.
Durch die von der EU-Kommission abgeschaltete Weiterleitung liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor.
Zwar werden diese nur fällig, wenn der Unternehmer schuldhaft handelt. Ein solches schuldhaftes Handeln des Unternehmers liegt nicht in der durch die Kommission abgeschlateten Weiterleitung. Allerdings kann man gut argumentieren, dass der Unternehmer dann schuldhaft gegen die Unterlassungserklärung verstößt, wenn er nicht innerhalt einer angemessenen Zeit (1, 2 Tage) reagiert und den neuen Link in seinen Shop aufnimmt.
Denn der Unternehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung einzuhalten.
Das Kapitel der OS-Plattform beschäftigt Händler nun schon seit Januar 2017. Seit ihrer Entstehung ist diese Plattform einer der Hauptabmahngründe im Online-Handel. Es steht zu befürchten, dass sich das kurz- und mittelfristig leider auch nicht ändern wird. (mr)
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