Individualisierte Preise - also Preise je nach Kunde - spielen im deutschen Online-Handel eigentlich keine Rolle, weil fast kein Unternehmen davon Gebrauch macht. Trotzdem spricht sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dafür aus, dass dieses Thema zum Fokus verbraucherrechtlicher Untersuchungen zu machen.
Jemand hat beim Deutschen Bundestag eine Petition mit folgendem Wortlaut und Begründung eingereicht:
"Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, gegen die preisliche Diskriminierung von Besserverdienenden vorzugehen.
Begründung
Die Preismechanismen ändern sich zur Zeit massiv. Besonders online ist zu beobachten, dass Nutzern zunehmend individualisierte Preise angeboten werden. Cookies und Big Data machen es möglich: Kunden sind nicht mehr anonym.
Für die gleiche Dienstleistung, für das gleiche Produkt werden je Kunde unterschiedliche Preise verlangt. Nicht mehr Angebot und Nachfrage, sondern die vermutete Kaufkraft des Kunden bestimmen den Preis."
Mit dieser Petition hat sich heute der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt. Dieser spricht sich jetzt dafür aus, "die individualisierte Preisgestaltung im Online-Handel in den Fokus verbraucherrechtlicher Untersuchungen zu stellen.", wie der Redaktionsdienst des Parlamentes mitteilt.
Zu diesem Zweck wurde die Petition dem Bundesjustiz- und dem Bundeswirtschaftsministerium überwiesen, die Bundestagsfraktionen wurden darüber in Kenntnis gesetzt, das beschloss der Ausschuss.
Der Ausschuss weist aber in seiner Begründung darauf hin, dass individualisierte Preise heute noch keine wirkliche Rolle spielen im Online-Handel,
"durch Digitalisierung und massenhafte Sammlung und Auswertung von Daten möglicherweise "künftig eine neue Dimension erhält". Einzelne Fälle von Preisindividualisierung seien schon jetzt öffentlich. So etwa bei Buchungen bei Autovermietungen, wo sich die Preise je nach Buchungsort unterscheiden würden. Auch Hotelbuchungen seien laut Studien unterschiedlich teuer, je nachdem welches Endgerät - PC oder Smartphone - genutzt wurde."
Im Bundeswirtschaftsministium gab es zu diesem Thema bereits eine Anhörung, bei der auch ich für Trusted Shops dabei war.
Dort wurde bereits belegt, dass es dynamic pricing in der Praxis nicht in relevantem Umfang gibt. Dieses Instrument wird schon deswegen nicht genutzt, weil Händler dann nicht mehr in Suchmaschinen werben könnten.
Außerdem wurde dort auch klar gestellt, dass Deutschland gar keine Kompetenz hätte, entsprechende Regelungen zu schaffen, da diese Kompetenz ausschließlich bei der EU in Brüssel liegt.
Sollte es Neugikeiten aus den Ministerien oder dem Parlament zu dem Thema geben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Es gab auch noch eine weitere Petition, die Online-Händler betraf. Ein Petent forderte, dass AGB und Nutzungsbedingungen zukünftig auf eine bestimmte Zeichenzahl beschränkt werden müssen, z.B. auf 10.000 Zeichen.
Diese Rechnung hat der Petent aber ohne den Gesetzgeber gemacht. Schließlich werden in AGB die unzähligen Informationspflichten efüllt. Auch wusste der Petent wohl auch nicht, was so alles AGB sind. Seine Petition erreichte jedenfalls nur 68 Mitzeichner, sodass Händler wohl von einer solchen Änderung verschont bleiben werden.
Eine andere Petiton, die sich aktuell in der Prüfung befindet, fordert den Deutschen Bundestag dazu auf, die Mehrwertsteuer für Online-Einkäufe zu erhöhen, damit so der stationäre Einzelhandel geschützt wird.
Ganze 19 Mitzeichner erreichte diese Petition und damit nicht das notwendige Quorum von 50.000. Damit ist auch dieses Thema vom Tisch.
Übrigens: Auch das hätte der Bundestag gar nicht beschließen können, da eine solche unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung in der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus hätte ein solches Vorhaben wohl auch keine Mehrheit im Parlament gefunden.
Und dürfte außerdem gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. (mr)
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