Die einzige Anlaufstelle für Online-Verkäufe von Waren soll 2021 einsatzbereit sein, sodass die Mitgliedstaaten Zeit haben, die IT-Systeme, auf denen das System basiert, zu aktualisieren.
Rechtliche Regelungen im Lieferland beachten
Der Verkauf innerhalb der EU wird durch die geplanten Neuerungen stark vereinfacht. Ein großer Bürokratie-Stein wird aus dem Weg geräumt.
Wer aber ins Ausland verkauft, muss die verbraucherschützenden Normen im Lieferland beachten.
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