Spannende Frage heute beim BGH: Muss der Käufer den Kaufpreis erneut zahlen, wenn er diesen von Paypal im Rahmen des Käuferschutzes erstattet bekommen hat? Der BGH hat entschieden: Ja!
Die Entscheidung von PayPal im Rahmen des Käuferschutzes ist nicht endgültig, entschied heute der BGH (Urt. v. 22.11.2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
Das stehe schon so in den AGB von PayPal, wenn es dort heißt, dass die Entscheidung im Käuferschutzverfahren nicht die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag berühre.
PayPal prüft nur oberflächlich
Außerdem führte der Senat aus, dass die Prüfung des Sachverhaltes im Rahmen des Käuferschutzverfahrens durch PayPal nur sehr grob vereinfacht erfolge und nicht mit der gleichen Gründlichkeit wie in einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
Verbraucher dennoch geschützt
Trotz dieser Entscheidung, so der Senat in der mündlichen Verhandlung, werde der Verbraucher noch immer geschützt. Er trägt in diesem Fall nämlich nicht das Prozessführungsrisiko.
Viel mehr erhalte er seinen Kaufpreis in einem relativ einfachen Verfahren von PayPal zurück. Ist der Händler der Meinung, dass die Entscheidung von PayPal falsch war und der Verbraucher deswegen die Zahlung des Kaufpreises noch schulde, so muss er den Weg über die ordentlichen Gerichte gehen. Das Prozessrisiko liegt also beim Händler.
Händler gestärkt, Verbraucher nicht geschwächt
Mit der Entscheidung stärkt der BGH die Position der Händler. Diese sind nun nicht mehr an Entscheidungen von PayPal abschließend gebunden.
Zwar müssen sie ihre Kunden noch verklagen, um an den Kaufpreis zu gelangen, aber der BGH hat jetzt zumindest klargestellt, dass diese Möglichkeit überhaupt besteht.
Im Gegensatz ist der Verbraucher durch die Entscheidung nicht geschwächt. Er muss halt nur im Kopf haben, dass bei Zahlungen über PayPal und anschließender Inanspruchnahme des Käuferschutzes der Händler noch einmal auf ihn zukommen könnte. (mr)
Gut so. PayPal darf nicht den letzten Richterspruch haben.
Allein schon die Forderung an den Käufer zur Vernichtung der Ware ist seltsam.
Wenn der Kunde schon sein Geld zurückbekommt, dann muss man als Händler schon entscheiden können, was mit der Ware passiert.
Ich bin sehr erleichtert! Es bleibt also dabei, dass in Deutschland (und auch in Europa) immer noch die ordentlichen Gerichte die Entscheidungen treffen und nicht ein Zahlungsdienstleister.
Also so einfach geht das .. Auch PayPal ist eine Vertragsbedingung .. Der Händler muss ja PayPal nicht Akzeptieren. Jetzt hat der Verbraucher gar keinen Käuferschutz mehr. Die Firmen die sich genau damit beschäftigen sehe ich jetzt schon aus dem Boden sprießen … Schade das war es mit Sicher einkaufen im Internet. Brauch ich auch kein PayPal mehr. und Ordentliche Gerichte ?? Die haben jetzt schon keine Zeit mehr
Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Verkäufer. Weder Zahldienstleister wie Paypal noch Marktplätze wie eBay oder Amazon können einen Kaufvertrag von sich aus aufheben.
Nur weil eBay einen getätigten Kauf abbricht oder Paypal eine Transaktion zurückzahlt bedeutet dies nicht, dass Käufer oder Verkäufer plötzlich ohne Kaufvertrag da stehen.
Da hast Du wohl was falsch verstanden… es geht u.a. nicht nur um den Käuferschutz, z.B. wenn die Ware den Kunden nicht erreicht. Es geht auch um den Schutz des Verkäufers vor Willkür ggü. Kunden, die es drauf anlegen oder Paypal die entscheiden ob der Händler seine Ware zurückerhält oder nicht. Auf dem Schaden soll der Händler sitzen bleiben ??
Ich hatte den Fall, dass eine Lieferung nach Mexico erst nach ca. 2 Monaten zugestellt wurde. Paypal hatte zwischenzeitlich dem Käufer sein Geld erstattet. Mein Nachweis einer versicherten Sendung war egal. Hat Paypal zu lange gedauert.
Und jetzt ist die Ware futsch und mein Geld bekomme ich aus Mexico auch nicht mehr. Trotz Anschreiben und Geldanforderung über Paypal.
Daher ist dieses Urteil nicht weitreichend genug. Wenn Paypal diese Entscheidungen trifft, und sie falsch sind, dann sollte der Händler auch Anspruch gegenüber Paypal haben., wenn der Käufer nicht mehr zahlt.
Hallo Peter,
der BGH hatte sich mit dieser speziellen Frage überhaupt nicht zu beschäftigen. Sie könnten ja gegen PayPal in Ihrem Fall klagen und darlegen, dass die Entscheidung von PayPal falsch war und einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
Hallo Peter,
hatte mal gleichen Fall, nur ins Nachbarland. PP hat sich einen “Dreck” drum gekümmert und nur gesagt, “wir sind aus der Sache raus, da müssen Sie nun mit Ihrem Anwalt gegen den Kunden vorgehen.”…
Sinnvoll wäre es mal, wenn die Richter einfach mal die Suchfunktion des Internets anwerfen und mal schauen, was so wirklich hinter den Kulissen abgeht. Für schwarze Schafe immer noch ein gefundenes Fressen und der Bericht von Torsten zeigt doch mal wieder sehr schön, wie PP sich die Kunden angezüchtet hat, dabei sind doch alle Käufer durch das BGB abgesichert. Wenn das BGB mal etwas Werbung machen würde, wüßte es auch jeder. 😉
@Peter
Übrigens, paydirekt ist eine Dt. Alternative von Sparkassen und Banken, die genau das selbe anbieten. Riesen Vorteil: PP verdient kein Geld, sondern es bleibt alles auf dem eigenen Konto (und das kann normalerweise nicht wie bei PP einfach mal eben einbehalten werden). OK, unsere Banken und Sparkassen kassieren dann die Gebühren – schlimm?
Ja ich weiß, vermutlich ja. 😉
PP verklagen? Wer kann sich das denn leisten? Vor allem, daß es mal bis ans oberste Gericht schafft und Anhörung bekommt? 😉
Herzliche Grüße
Nils
das “@Peter” sollte natürlich “@Torsten” heißen
Ich hatte den Fall. Käufer gibt Preisvorschlag ab, der von uns angenommen wurde.
Käufer bezahlt über PayPal. Artikel wurde verschickt. Nach Erhalt des DHL Codes widerruft Er sofort den Kauf.
Wir haben dem Käufer mitgeteilt, dass Er bei Privatverkäufern kein Widerrufsrecht hat.
Käufer nimmt das Paket an, eröffnet über Ebay einen Fall mit der Begründung, die Uhr habe Kratzer und schickt ein Foto. Wir haben dem Käufer über Ebay mitgeteilt, dass auf unseren Fotos keine Kratzer waren und Er diese absichtlich vorgenommen hat.
Ebay stellt Käufer einen Retourenschein zur Verfügung und PayPal erstattet sofort nach unserer Annahme des Pakets den Betrag zurück.
Ebay behält trotzdem die Provision von 110 EURO ein.
Wir haben Widerspruch eingelegt. Ebay hat ein Gutachten verlangt. Dieses haben wir beigebracht, wo eindeutig feststeht, dass die Uhr in einem einwandfreien Zustand WAR und IST.
Gutachten- Gesamtkosten 275,00 EURO / Ebay erstattet aus Kulanz nur 100 EURO an uns zurück.
Wir wollen gegen den Käufer, PayPal und Ebay vorgehen. Wer kennt den REA., der gegen PayPal beim BGH Klage eingereicht hat und einen Erfolg erzielt hat.
Ich habe genau solch eine Abzocke mit PayPal auch gehabt. Käufer hat bei Ebay gekauft. Käufer ist nicht in der Lage seine Versandadresse richtig zu hinterlegen. Paket konnte nicht zugestellt werden und ist zurückgekommen. Die Versandkosten waren futsch und ich nicht bereit den Versand ein zweites mal aus der eigener Tasche zu bezahlen. Der Nachweis, dass das Paket abgesendet worden ist und auch wieder zurück zu mir gesendet worden ist hatte ich. Einen Scheiss interessiert es PayPal ob man versendet hat oder nicht! Auf den Versandkosten bleibt man auch sitzen, da der Käufer seine vollen Kaufbetrag erstattet bekommt obwohl er seine eigene Adresse nicht richtig hinterlegt hat.
Sorry, ist unseriös und zeugt davon, dass die Fälle in keinster weise irgendwie geprüft werden. Seriös geht anders.
Ich habe ein Inkassobüro eingeschaltet.. 72 Fälle wurden trotz direkt nach Kauf hinterlegte Sendungsnummern bei ebay und allesamt Versandbalken grün, teilweise verzögert angekündigt aber wie angegeben geliefert. Nun erhalten die Kollegen wütende Mails von belieferten Kunden, da diese zwar Geld zurück aber auch Ware erhalten haben. Da eBay alle Fälle einfach zackig im Accord zu Kundengunst entschieden. Teils sogar Wochen nach nachweislich gelieferter Artikel. Trotzdem sollte ich 400 € Verkaufsgebühren zahlen, EBay sperrte unseren gewerblichen Account dann, während PayPal 2900€ einbehielt inklusive nicht erstatteten Versandkosten (wir bieten kostenlosen Versand, aber daß es nicht kostenlos für den Händler ist, versteht sich von selbst).. wovon soll ich dann Gebühren zahlen? Vom Privatvermögen?
Für uns steht fest, unser Unternehmen distanziert sich in Zukunft klar von ebay! Denn diese Entscheidung ging zwar über PayPal, aber ebay tut so als wären sie selbst der Händler und bevormunden ihre Mitglieder bei Kontaktaufnahme des Kunden, wenn es dann schwierig wird, wird man allein gelassen. PayPal ist auch nicht besser. Es gefällt dem Kunden, wir lassen uns allerdings künftig von PayPal nicht mehr bevormunden und holen uns unser Geöd zurück. Wenn Ware geliefert, dann wird auch gezahlt. Wir sind schon auch kulant, aber nicht dement.