Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?
OLG Brandenburg: Einmalig geforderte überhöhte Vertragsstrafe indiziert keinen Rechtsmissbrauch
EuGH: Preisermäßigung muss sich auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen
OLG Nürnberg: Kündigungsbutton muss ohne Login erreichbar sein