Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?
BGH: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
LG Köln: AGB-Klausel zu Teillieferung ohne klare Kriterien unzulässig
OLG Schleswig: Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Telefonnummer in Belehrung