Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?
BGH: IDO darf nicht mehr aus Unterlassungstiteln vollstrecken
BGH zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
LG Offenburg: Preisermäßigung muss sich auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen