Widerruf bei Maßanfertigung - neues Urteil

Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?

23.10.17
Alischa Holleschowsky

Alischa Holleschowsky