Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?
LG Koblenz: Keine Pflicht zur telefonischen Bestätigung einer online erfolgten Kündigung
OLG Düsseldorf: Kündigungsbutton muss ohne Login erreichbar sein
Bundesrat will DSGVO-Abmahnungen komplett verbieten