Maßanfertigungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern schon mit der Anfertigung des Produktes begonnen wurde. Diesem Urteil wurde nun jedoch von einem anderen Oberlandesgericht widersprochen. Wie sieht die Rechtslage also aus?
LG Frankfurt a.M.: Unternehmer trägt Risiko für selbst formulierte Widerrufsbelehrung
BGH: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
LG Köln: AGB-Klausel zu Teillieferung ohne klare Kriterien unzulässig