Eine häufig unter Händlern diskutierte Frage lautet: “Was sind eigentlich Hygieneartikel und sind diese vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?” Der BGH wird sich demnächst näher mit dieser Frage beschäftigen. Wir haben für Sie das Urteil der Vorinstanz analysiert.
In dem Fall des LG Mainz, Urt. v. 10.8.2016, 3 S 191/15 ging es um die Frage, ob Matratzen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Der BGH wird hierzu am 23. August verhandeln.
Aber was meinen die Richter des LG Mainz zu der Frage? Der Fall hat aber auch grundsätzliche Bedeutung für andere “Hygieneartikel”, da es noch keine abschließende juristische Definition für diesen Begriff gibt.
Matratzenkauf im Internet
Im November 2014 bestellte der Kläger im Online-Shop der Beklagten eine Matratze zum Preis von 1.094 Euro.
In der Widerrufsbelehrung in dem Shop hieß es:
“Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.” und weiter:
“Ihr Widerrufsrecht erlischt in folgenden Fällen vorzeitig: Bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.”
Innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung erklärte der Kunde dann seinen Widerruf.
Er hatte die Schutzfolie von der Matratze entfernt. Trotz Aufforderung organisierte der beklagte Online-Händler nicht den Rücktransport, sodass der Kunde diesen selbst organisierte und dafür rund 100 Euro aufwendete.
Letztlich klagte er auf Erstattung der rund 1.200 Euro durch den Händler.
Greift hier das Widerrufsrecht?
Der Händler war der Auffassung, das Widerrufsrecht sei in dem Fall ausgeschlossen, da es sich nach seiner Auffassung um Produkte handel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zurückgegeben werden können, sofern eine vorhandene Versiegelung entfernt worden sei.
Dem folgte das Amtsgericht Mainz in erster Instanz nicht. Vielmehr verurteilte es den Händler zur Rückzahlung.
“Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die E-Mail des Klägers als Widerrufserklärung auszulegen sei und auch nur so auch von der Beklagten verstanden worden sei.
Im Übrigen halte zwar der Umsetzungsleitfaden der GD Justiz S. 66 Auflegematratzen generell für einen Fall von § 312 g Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 BGB, die Matratze lasse sich aber, wenn auch mit einigem Aufwand, wieder verkaufsfähig machen, so dass das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Matratzen ausgeschlossen sei.
Der Kläger habe auch einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Rücktransrports der Matratze.”
Gegen das Urteil des AG Mainz legte der Händler Berufung ein, sodass sich dann das LG Mainz mit der Frage beschäftigten musste.
Matratzen sind keine Hygieneartikel
Nach Ansicht der Kammer am LG Mainz gehören Matratzen nicht zu Hygieneartikelen, die bei entsprechender Entsiegelung vom Widerrufsrecht ausgenommen werden.
Der vom Beklagten angeführte Leitfaden zur Verbraucherrechterichtlinie schreibt hierzu:
“Damit Artikel gemäß Buchstabe e vom Widerrufsrecht ausgenommen werden können, müssen triftige Gesundheitsschutz- oder Hygienegründe für die Versiegelung vorliegen, die aus einer Schutzverpackung oder einer Schutzfolie bestehen kann.
Die Ausnahme vom Widerrufsrecht könnte beispielsweise für die folgenden Waren gelten, wenn vom Verbraucher nach deren Anlieferung ihre Versiegelung entfernt wurde: Kosmetikartikel wie Lippenstifte; Auflegematratzen.”
Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Aufzählung lediglich beispielhaft ist. Aus der Formulierung “könnte gelten” komme zum Ausdruck, dass dies keine verbindliche Regelung sein soll.
Beispiele für Hygieneartikel
Das Gericht beschäftigt sich dann mit der Frage, was nach seiner Meinung zur Gruppe der Hygieneartikel gehören könnte.
“Entscheidend ist nicht, ob hygienische Gründe die Rückgabe (oder gar die Rücksendung) ausschließen, sondern ob diese Gründe einer Wiederveräußerung der Ware durch den Unternehmer entgegenstehen.
Nur dann können überhaupt triftige Gesundheitsschutz- oder Hygienegründe für die Versiegelung vorliegen.
Unter diese Vorschrift fallen zunächst alle Waren, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung intensiv mit dem Körper in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Zahnbürsten, Earphones usw.”
Die Ausnahme greife dagegen nicht für Handtüche, Bekleidungsartikel oder Schuhe. Auch Kleidung, die direkt auf dem Körper getragen wird, falle nicht unter diese Ausnahme, so das Gericht weiter.
“Bei Ware, die sich, wenn auch mit einigem Aufwand wieder verkaufsfähig machen lässt, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Damit sind etwa Bettwäsche oder auch Matratzen in Zukunft nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen.”
Weiterveräußerbarkeit der Produkte
Nach Auffassung des Gerichts komme es nicht darauf an, für welche Matratze sich ein Kunde entscheiden würde, wenn er die Wahl hätte zwischen fabrikneu und schon benutzt (zum gleichen Preis). Denn es obliegt hier dem Händler für eine entsprechende Reinigung zu sorgen, sodass die Matratze hygienisch einwandfrei ist.
“Keine andere Beurteilung ist daher veranlasst, wenn man zur Beurteilung des Hygienebegriffs auf einen durchschnittlichen Verbraucher abstellt verbunden mit der Frage, ob er die entsiegelt zurückgeschickte Ware kaufen würde.
Diese Frage betrifft stets hygienische Waren, die nur der Nutzung der Privatsphäre dienen, also in einem unmittelbaren Umfeld des Verbrauchers eingesetzt werden, bei denen nicht per se ein Gefühl des Ekels aufkommen muss, wenn diese zuvor von einem Dritten getestet wurden, also insbesondere für Kleidungsstücke, wie etwa Unterwäsche, die auf dem Körper getragen wird, aber auch nach Auffassung der Kammer bei Matratzen.”
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Ausnahmen vom Widerrufsrecht'” image_path=”” image_text=”Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind sehr abstrakt im Gesetz formuliert. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits mit mehreren Fällen beschäftigt, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben, damit Sie sicher mit Retouren umgehen können.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”154f09d0-9036-4000-96e1-5db59cfd91da” css=””]
Unterwäsche und Bademode nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen
Das Gericht zählte bei seinen Beispielen außderm Unterwäsche und Bademode auf, bei denen das Widerrufsrecht ebenfalls nicht ausgeschlossen ist und begründet dies verständlich mit alltäglichen Verkaufssituationen im Ladengeschäft.
“Auch beim Kauf im Geschäft werden Kleidungsstücke, etwa Badewäsche, auf der bloßen Haut anprobiert, ohne dass diese anschließend gereinigt werden, bevor sie durch einen anderen Kunden anprobiert und gekauft werden.
Auch hier wird der Käufer zunächst, bevor er Kleidungsstücke, etwa Bade- oder Unterwäsche, nach dem Kauf trägt, diese waschen bzw. reinigen lassen.
Nichts anderes geschieht, wenn der Online-Verkäufer Kleidungsstücke, Schuhe oder auch Matratzen zurück erhält, die getragen oder benutzt sind. Er wird sie dann, wenn er sie wieder in Verkehr bringen will, mit einigem Aufwand reinigen und in einen hygienisch einwandfreien Zustand versetzen müssen.
Ob er diese Ware dann als neu, neuwertig oder gebraucht verkauft und ob diese zuvor retournierte Ware einen Wertverlust erlitten hat, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.”
Gerade mit dem letzten Satz weist das Gericht noch auf einen wichtigen Punkt hin: Händler müssen immer unterscheiden, ob das Widerrufsrecht überhaupt besteht oder ob evtl. ein Anspruch auf Wertersatz gegeben ist. Dieser besteht aber nur, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die nicht zur Prüfung der Eigenschaften, Funktionsweise oder Beschaffenheit der Ware notwendig war und wenn der Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Fazit
Das LG Mainz hat sich zwar vorwiegend mit der Frage des Widerrufsrechtes beim Matratzenkauf beschäftigt, aber auch viele weitere Beispiele in seinem Urteil genannt. Am 23. August wird sich der BGH mit dieser Frage beschäftigen. Sobald die Ergebnisse der Verhandlung beim BGH vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren. (mr)
Bildnachweis: Davizro Photography/shutterstock.com
Hallo, ich habe online mehrere Badeanüge bestellt und diese verschweißt wieder reformiert. Der Verkäufer hat in seinen AGB’s den Widerruf von Bademode ausgeschlossen und möchte die Ware nicht zurücknehmen. Was kann ich tun? Dankeschön Anja
Wenn es ein europäischer Shop ist, muss er die Ware zurücknehmen, d.h. notfalls kann die Rückerstattung eingeklagt werden. Wenn es ein Trusted Shops Händler ist, einfach bei Trusted Shops melden, ansonsten viel Glück vor Gericht.
Hallo
Ich brauche schnelle Hilfe der Händler will nicht Haar Tape Extension Zürich nehmen wegen versigelung und behauptet das ist es Higienische Artikel. Was kann ich tun ?
Hallo,
ich habe einen Hair Styler bei der Internetseite trendt bestellt und komme aber mit dem Produkt nicht klar. ich habe mich innerhalb der 14 Tage Frist gemeldet und die haben ewig hin hlind her mit mir geschrieben,dann 2 Tage vor Ende der Frist kam keine Antwort mehr. sie wollten mir immer ein Ersatz gerät schicken wenn es kaputt ist,aber es ist ja nicht kaputt, mir ist nur der Aufsatz zu groß und daher funktioniert das Produkt nicht. jetzt nach einer Woche kommen sie mir plötzlich damit das es ein Hygieneprodukt ist und ich es deshalb nicht zurück schicken kann. davon war die ganze Woche meine Rede. kann ich da noch irgendwas machen,damit ich mein Geld zurück bekomme?
FG
Tanja
Hallo Dr. Föhlisch,
ich habe auch Extansions bestellt und die Ware war wohl versiegelt ( auf der Verpackung habe ich sowas nicht gelesen ) und die Qualität gefällt mir gar nicht. Die Verpackung musste ich leider aufmachen um mir die Qualität anzusehen, ich habe sie nicht getragen. Die Haare sehen einfach billig verarbeitet aus und daher möchte ich sie nicht behalten. Mir wurde gesagt dass das nicht geht. Habe ich das Recht die Haare zu reklamieren bei ungenügender Qualität? Seit 2 Tagen Schreibe ich schon mit denen hin und her aber sie wollen es nicht zurücknehmen da es sich um ein Hygieneartikel handelt. Aber soweit ich weiß müssen sie es doch zurücknehmen weil ich es 1. online gekauft habe und 2. mir die Qualität gar nicht gefällt bzw sie nicht wie abgebildet/ angegeben ist . ich bitte um ihre Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
angenommen ich bestelle online einen Rasierer, der kommt mit Hygienesiegel, ich widerrufe die Bestellung und schicke den Rasierer mit intaktem Hygienesiegel zurück. Der Verkäufer entfernt das Siegel und verweigert die Erstattung mit der Begründung das Siegel sei gebrochen – was nun und wie schütze ich mich vor solchen Verkäufern?
Am besten beim Einpacken und Paket absenden einen Zeugen mitnehmen. Da das hier nicht der Fall war, wird ein Gericht vermutlich eine Parteivernehmung als Beweismittel zulassen, dann kommt es auf die Glaubwürdigkeit an. Abschließenden Schutz vor Betrug (davon kann man hier sprechen) gibt es nicht, am besten nur bei Händlern mit Gütesiegel und guten (echten) Bewertungen einkaufen.
Hallo.
Ich habe einen Helm für meinen Sohn zu Weinachten bestellt. Leider ist dieser zu gross und würde von ihm noch nicht ausprobiert. Der Verkäufer nimmt diesen aber nicht zurück, da ein Helm laut seiner Aussage ein Hygieneartikel sei.
Was kann ich tun, damit ich den Helm doch zurückschicken kann und nicht bezahlen brauch.
Ein Helm ist kein Hygieneartikel, zumal nur entsiegelte Hygieneartikel ausgeschlossen werden können. Allenfalls kann Wertersatz für Reinigung verlangt werden, der Händler muss dann aber nachweisen, dass ein Wertverlust durch Nutzung entstanden ist und warum in einer bestimmten Höhe. Was können Sie tun: wenn es ein Händler mit Trusted Shops Siegel ist: bei Trusted Shops melden, die lösen das. Ansonsten bleibt nur: Anwalt einschalten und ggf. auf Rückerstattung gegen Rückgabe klagen.
Hallo!
Wie sieht es mit einer elektr. Warmluft-Haarbürste aus?
Die Verpackung ist mit einem solchen Siegel versehen – ich frage mich allerdings, wie soll ich die Bürste testen, wenn ich das Ding noch nicht einmal in die Hand nehmen kann? Und was wäre, wenn ich es nur auspacke, in die Hand nehme und feststelle, dass es total unhandlich ist und deshalb nicht behalten will, ohne es benutzt zu haben. (Man sieht die Bürste nicht von außen durch „Fenster“ auf der Packung.)
Und was ist, wenn ich die Verpackung öffne, und z. B. bereits Haare auf der Bürste vorhanden sind…. die zufällig auch noch meine oder (sehr ähnliche) Haarfarbe sind? Mittels eines DNA-Tests? 😉
Dass Menschen nicht die Haare oder gar Läuse Fremder in ihren Bürsten haben möchten, ist mir durchaus bewusst. Ich möchte das weder selbst erleben, noch jemandem antun. Andererseits frage ich mich, war der Gesetzgeber (in diesem Fall) jemals bei einem Friseur…..? Also ich zumindest habe noch nie gesehen, dass jeder Kunde einen neuen, frisch aus der Verpackung genommenen Umhang „angezogen“ bekommt oder dass die Bürsten und Kämme vor jedem Kunden desinfiziert werden….. Sprechen wir nun über Hygiene oder nicht?
Ich bin nicht bereit, die Verpackung zu öffnen, wenn ich mir nicht sicher bin, dass das Teil im Wert von 120,- (evtl. bei Nichtgefallen o. Ä.) ohne Weiteres zurückgenommen wird.
Der Fall ist gerichtlich noch nicht entschieden, es gibt Argumente für beide Sichtweisen. Nach der bisherigen Rechtsprechung und der Schlssanträge des EuGH-Anwalts im Maratzen-Fall meine ich, es ist kein Hygiene-Produkt und kann zurückgegeben werden, ggf. jedoch mit Wertersatz, je nach Einzelfall.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8.7.19 kaufte ich einen Haarstyling Stab der Fa. Rowenta für 74,99 Euro bei …
Beim ersten Gebrauch stellte ich fest, dass ich beim Einschalten des Gerätes mit einer Hand Probleme habe: mit einer Hand halte ich die Haarsträhne, mit der anderen Hand, also einhändig, muss ich das Gerät bedienen. Da ich Arthrose in den Händen habe, bin ich nicht in der Lage, den Stab wieder einzuschalten.
Ich wollte des Gerät bei der Fa. … umtauschen. Das wurde abgelehnt, da es sich um einen Hygieneartikel handele. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, da bei jedem Frisör die gleiche Haarbürste für zig Kunden benutzt wird. Daraufhin wandte ich mich an die Vertriebsfirma, … Deutschland, Frankfurt, die mir mitteilte, dass für die Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund der Gesetzeslage an dieser Stelle lediglich dem Verkäufer (Fa. …) vorbehalten ist.
Wie beurteilen Sie die Angelegenheit? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Es handelt sich nicht um einen Hygieneartikel, allenfalls kann (je nach Grad der Nutzung) Wertersatz abgezogen werden. Dafür ist jedoch in der Tat der Verkäufer (nicht die “Vertriebsfirma”) verantwortlich. Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen.
Hallo,
Ich habe mir über einen shopbetreiber einen Vibrator mit Steuerung über das smartphone per Appinstalierung gekauft und Ihn binnen 14 Tagen mit einer Widerrufsnachricht und Grund zurückgeschickt.
Nun möchte mir der shopbetreiber den Kaufpreis nicht erstatten, da die Verpackung geöffnet wurde und er sie nicht mehr so, aus Hygienegründen verkaufen könne. Und zu allem Überfluß soll ich jetzt zu dem Kaufpreis von fast 100€ nochmal Versandkosten für das wiederschicken bezahlen.
Das Gerät wurde nie benutzt und es wäre auch nie geöffnet worden, wenn mein Partner und ich auf der Verpackung außen hätten lesen können, das man sich auf der App registrieren muss.
Wir wollen aber keine Registrierung!
Auf meine Nachricht an den shopbetreiber wird nur labida geantwortet:
Auf der Verpackung steht App gesteuert, dann müsse man die Folie nicht aufreißen!
Auf mein “Nicht registrieren wollen” wurde garnicht eingegangen!
Was meinen Sie, wie sieht es da die Rechtslage?
Sobald die Ware “entsiegelt” ist, erlischt das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB. Entscheidend ist, ob bei Öffnen der Verpackung eine Art Siegel (z.B. runder Aufkleber, Cellophanhülle o.ä.) durchbrochen wurde.
Guten Tag,
ich möchte mir eine Scheuersaugmaschine kaufen. Diese Maschine kostet über 1000 €. Bei der Firma steht auch in den AGB`s, dass es bei Hygieneartikeln mit defektem Siegel kein Rückgaberecht gibt. Da ich aber erst ausprobieren muss, ob die Maschine für meine Zwecke geeignet ist und ich das Widerrufsrecht zur Not nutzen möchte, meine Frage, ob eine Putzmaschine auch unter versiegelte Hygienartikel fällt und der Verkäufer den Widerruf ausschließen darf?
Danke und Gruß Elke G.
m.E. nicht die gesamte Maschine, sondern nur die Verbrauchsmaterialien (Scheuerbürsten o.ä.)
Ich habe eine mobile klima von delonghi gekauft für 450e , nach dem wir zu Hause waren haben wir fest gestellt dass die brummt und wir haben die reklamiert die wurde abgeschickt zu Reparatur weil es Hygieneartikel ist hat der Verkäufer gesagt ist es ein Hygieneartikel???
Nein, ganz klar kein Hygieneartikel, so dass auch Widerruf (ohne Begründung) möglich ist, darüber hinaus aber auch (selbst bei Hygieneartikeln) Reparaturanspruch (Gewährleistung), wenn die Ware defekt ist.
Habe ein Spliss Haarschneider online bei Soloh gekauft, das funktioniert aber nicht.
erst hieß es zur Zeit kein Retoure Schein, dann hat sich Soloh entschuldigt will mir ein neues schicken dann kann ich beide zurück schicken. So geht es ewig hin und her, ich möchte die Adresse wo ich es hinschicken nichts. Immer wieder tut uns leid defektes Gerät schicken Ihnen eins und wenn es kommt schicken Sie beide zurück. Es kam nichts und eine Adresse aus nicht. Doch plötzlich ist der Spliss Haarschneider ein Hygieneartikel, ich finde es unmöglich dieses rumgezerre, was kann ich tun. Die Emails habe ich alle noch.
Hallo Herr Dr. Fröhlich
Ich habe im Internet bei einer Firma, deren Kunde ich schon seit ein paar Jahren bin, Dessous bestellt. Die Ware sollte innerhalb weniger Tage eintreffen. Nach einigen Wochen habe ich nachgehakt und keine Antwort erhalten. Nach meiner 2. Nachfrage erhielt ich die Ware kommentarlos. Ich hab die Ware anprobiert, etwas ausgesucht und den Rest umgehend zurückgesandt. Doch nach einigen Tagen bekam ich die Ware zurück mit dem Hinweis “Hygienesiegel geöffnet” deshalb keine Retoure möglich. Gleichzeitig bekam ich die Aufforderung der Firma Klarna zu zahlen. Man konnte bei meinem früheren Bestellungen immer anprobieren und nicht Passendes zurückschicken! Ich habe mich sofort an die Firma Krone der Schöpfung gewandt, jedoch noch nie eine Antwort erhalten und Klarna fordert wieder auf zu zahlen oder mich an KdS zu wenden, die aber nicht reagieren. Wie ist die Rechtslage?
M.E. sind Dessous keine Hygieneartikel iSd § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB, weil sie auch mit Schutzstreifen oder über anderer Wäsche anprobert werden können. Mir ist allerdings kein Urteil bekannt, das sich mit dieser Frage einmal beschäftigt hat. Daher wird die Firma nun wohl versuchen, die Sache einmal klären zu lassen. Allerdings müsste der Shop dann Sie auf Zahlung verklagen, das Gericht würde sich dann mit der Frage der Ausnahme vom Widerrufsrecht im Rahmen der Zahlungsklage befassen. Wichtig ist, dass Sie den Widerruf dokumentiert haben und nachweisen können. Nach meiner Ansicht haben Sie gute Chancen, nicht zahlen zu müssen.
Sehr gut zusammengefasst, hilfreiche Informationen zu diesem Thema. Für manche leider bisher sehr verwirrend das ganze. Vielen Dank an das gesamte Team.
Sehr geehrter Herr Dr. Fölisch,
vor kurzem bestellte ich in einer Online-Apotheke ein Inhalationsgerät sowie separat eine Säuglingsmaske. Ich baute alles zusammen, erhielt dann aber vom Kinderarzt ein Rezept für ein anderes Gerät, weswegen ich das Bestellte zurückschickte. Hierfür verpackte ich alles wieder zurück in den Originalkarton sowie in jegliche Tüten. Eine besondere Versiegelung um den Karton gab es nicht.
Die Apotheke möchte die beiden Bestellungen nun nicht zurücknehmen. Sie argumentieren mit dem Hygieneschutz. Wie sehen Sie das?
Besten Dank für eine Antwort!
Wenn es nicht versiegelt war, kann das Widerrufsrecht schon vom Wortlaut des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht entfallen. Zudem ist die Rechtsprechung selbst bei versiegelten Medizinprodukten sehr restriktiv. So entschied etwa das AG Köln (Urteil v. 13.1.2014, 142 C 201/13), das ein benutzter Nasenstent nach Reinigung wieder in Verkehr gebracht und deswegen retourniert werden kann (https://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps/2017/09/08/hygieneartikel-widerrufen-geht-das)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen Glassdeckel für einen Grill erworben besten Rückgabe von dem Verkäufer mit der Begründung, es sei ein Hygieneartikel, nicht zurück genommen werden kann.
Habe daran so meine Zweifel ob das korrekt ist
Beste Grüße
Timo
Das sehe ich wie Sie
Sehr geehrter Herr Dr. Föhlisch,
ich habe im Internet eine teure Sport-Sonnenbrille bestellt und festgestellt das sie zu groß ist bzw. einfach nicht passt. Daher möchte ich diese Brille zurücksenden, bin aber unsicher ob sie nun unter Hygieneschutz fällt oder nicht!? Was meinen Sie?
Besten Dank für eine Antwort!!!
Nein, auf gar keinen Fall, es besteht regulär ein Widerrufsrecht
Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe.
Ich habe mir einen Artikel in die Filiale liefern lassen, konnte ihn mir dort aber nicht ansehen und so nahm ich ihn mit nach Hause. Dort angekommen war ich recht enttäuscht von dem Produkt. Dann wollte ich ihn umtauschen und mir wurde gesagt das sei nicht möglich da es sich um einen HYGIENEARTIKEL handeln würde. Es handelt sich hierbei um ein paar Funkkopfhöhrer (KEINE In-Ear !!!) die auf den bzw. über den Ohren sitzen.
Habe ich eine Chance auf Rückgabe? wenn ja, wie kann ich es begründen?
Vielen Dank vorab!
Ich sehe hier keine einschlägige Ausnahme vom Widerrufsrecht, d.h. die Begründung ist: Widerrufsrecht.
Guten Tag,
wie verhält es sich mit Armaturen für die Küchenspüle? Ich habe eine online bestellte Armatur ausgepackt (Karton war mit Kleber versiegelt) und testweise in Betrieb genommen. Nun möchte ich die Armatur zurückgeben. Der Online Versender weist darauf hin, dass das aus hygienischen Gründen nicht geht.
Vielen Dank für Ihre Beratung.
Ich sehe keine Grundlage, um das Widerrrufsrecht auszuschließen.
Hallo,
ich habe eine Uhr auf einer Internetseite bestellt. Auf der Verpackung ist ein Aufkleber, auf dem steht, dass die Uhr ein Hygieneartikel ist und diese nach dem Öffnen nicht mehr zurückgeschickt werden kann. Dummerweise habe ich den Aufkleber erst nach dem Öffnen gesehen, da ich niemals mit so etwas gerechnet habe. In den Widerrufsbelehrungen der Internetseite steht auch, dass Sie solche Artikel nicht mehr zurücknehmen. Das habe ich aber leider erst im Nachhinein gelesen. Ist das Rechtens? Ist eine Uhr ein Hygieneartikel? Ich muss sie doch anprobieren können?
Viele Dank für die Antwort!
Nein, eine Uhr ist kein Hygieneartikel. Sie können die Uhr zurückgeben und den Händler wegen unlauteren Verhaltens bei der Verbraucherzentrale melden, die ein solches Vorgehen dann abmahnen wird.
Hallo,
ich habe ein Luftbett in einem Geschäft gekauft. Nachdem ich das Luftbett aufgeblasen und gesehen habe das es zu klein ist habe ich es wieder ordnungsgemäß eingepackt.
Da es an einem Wochenende war wollte ich es wieder am Montag zurück bringen.
Mir wurde dann gesagt das es sich um ein Hygieneartikel handelt und es nicht zurückgegeben werden kann. Da man eine benutzte Ware nicht weiterverkaufen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
In einem (stationären) Geschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Das sog. “Umtauschrecht” ist kein gesetzliches Recht, sondern eine freiwillige Kulanzleistung, für die der stationäre Händler die Bedingungen selbst definieren kann. Daher ist das “Geschäft” hier im Recht.
Ich habe über Amazon Marketplace bei einen Kompressionsshort (Sportartikel, enganliegende, halblange Hose) bestellt, die in einer Plastikverpackung geliefert wurde, die nur durch Aufschneiden zu öffnen war. Da die Hose nicht die passende Größe hatte, schickte ich zurück. Der Händler verweigerte die Kaufpreiserstattung mit dem Argument, es handele sich um einen versiegelten Hygienartikel. Darauf wandte ich mich an den Amazon-Kääuferschutz, der mir den Kaufpreis erstattete. Der Händler hat nun auf Erstattung des Kaufpreises und seiner Anwaltskosten geklagt, nachdem ich seinen Forderungen nicht gefolgt bin.
Diese Klage des Händlers wird abgewiesen werden
Hallo Herr Dr. Föhlisch,
ich habe bei Amazon einen Epilierer bestellt.
Als dieser ankam habe ich die Verpackung geöffnet und mir den Inhalt angesehen (ich habe ihn nicht in seiner Funktion ausprobiert) und danach wieder verpackt und zurück geschickt.
Von Amazon wurde nun die Hälfte des Kaufpreises erstattet, da es sich um ein Hygieneprodukt handelt.
Ist dies wirklich so korrekt oder besteht Hoffnung, dass ich doch den vollen Preis erstattet bekomme?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn der Artikel “entsiegelt” wurde, erlischt (seit 2014) unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung das Widerrufsrecht. Einen Epilierer würde ich als Hygieneartikel einstufen. Daher sind die 50% Kaufpreisrückerstattung schon freiwillig und kulant, es hätte nichts erstattet werden müssen.
Hallo Herr Dr. Föhlisch,
ich habe beim … einen Entsafter gekauft. Nach dem ersten Test ist das Gerät nicht so wie wir uns es vorgestellt haben. Das Gerät wurde einwandfrei gereinigt und in der Originalverpackung zum Markt gebracht. Der Saturn weigert sich nun das Gerät zurück zu nehmen, weil es bereits einmal in Gebrauch war und es angeblich nicht mehr verkauft werden kann. Ist das ein Hygieneartikel?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn es “offline” gekauft wurde, besteht kein Widerrufsrecht. Im Fall eines Onlinekaufs kommt es auf den Grad der Benutzung an. Hier muss der Händler wohl zurücknehmen, kann aber Wertersatz bis zu 100% des Kaufpreises geltend machen (Einzelfallprüfung).
Hallo, ich habe mir auf Eis.de Dessous, Strümpfe und Bondage Zubehör kostenlos und im Sale gekauft. ua. Ich habe nicht alles gleich aufgemacht, sondern auch jetzt erst nach 3 Wochen und musste dann beim Anzhiehen der Sachen feststellen, dass diese stinken oder auch nicht richtig passen, weil falsch genäht sind und das Bondage Set nach purer Chemie stinkt. Alles war entweder in Folie eingepackt oder in einer Papierverpackung. Ich habe es reklamiert und Antwort: Bei Kleidung spielt Hygiene für uns große Rolle. Bei Artikeln, die aus Lack, Latex, Leder etc. bestehen, verhält es sich so, dass wir diese nicht wiederaufbereiten können. Ist die Versiegelung dann vom Kunden gelöst worden, so erlischt das Widerrufsrecht. “Normale” Dessous können Sie selbstverständlich zur Erstattung zurücksenden, sofern diese nicht passen oder nicht gefallen, da wir diese entsprechend hygienischer Richtlinien reinigen können.
Bitte beachten Sie hierzu, dass Aktionsartikel aus der Garantie ausgeschlossen sind.
Das Bodage Set ist wieder echtes Leder noch ka aber es wurde nicht benutzt nur aufgemacht. Wie bekomme ich hier mein Geld zurück.
Aus meiner Sicht gar nicht, da a) die Widerufsfrist abgelaufen ist und b) die Entsiegelung solcher Artikel tatsächlich auch zum Verlust eines noch laufenden Widerrufsrechtes führen würde und c) der Geruch bei dieser Art der Ware kein Sachmangel sein dürfte, der Gewährleistungsansprüche auslöst.
Hallo Herr Dr. Frölisch.
Ich habe vor ein paar Tagen in einem Onlineshop eine Bettdecke gekauft und diese eine Nacht ausprobiert. Leider verdreht diese sich dermaßen im Bettbezug, dass ich zwecks Widerruf, diesen Artikel zurücksenden möchte. Die Annahme der Retoure inkl. Widerrufserklärung wurde abgelehnt.
Muss eine Firma darauf reagieren, wenn ich schreibe ich möchte ich schriftliche Widerrufsbestätigung? Anders kann ich den fristgerechten Eingang ja nicht nachhalten oder?
Auch dieser verweist jetzt darauf, es sei ein Hygiene-Artikel. Ist das so?
Die Bettdecke war nicht eingeschweißt o.ä.
Vielen Dank.
Wenn die Decke nicht eingeschweißt war, scheidet eine Ausnahme vom Widerrufsrecht bereits vom Wortlaut aus, d.h. die Decke kann retourniert werden. Es ist ggf. Wertersatz zu leisten, bei Probeschlafen eine Nacht nach bisheriger “Matratzen-Rechtsprechung” jedoch nicht. Falls es für die Rücksendung einen Einlieferbeleg gibt, sollte dies für den Nachweis des Widerrufs ausreichen, falls die Frist (zwei Wochen ab Lieferung) noch nicht abgelaufen ist, kann der Widerruf sicherheitshalber noch einmal widerholt werden, z.B. per Einschreiben.
Sehr geehrter Herr Dr. Föhlisch,
ich habe in einem Sanitätshaus eine Schwangerschafts-Bandage gekauft. Diese wurde von mir privat bezahlt und nicht über die Krankenkasse abgerechnet.
Da ich die Bandage wenige Tage später nicht mehr benötigte, bin ich zehn Tage später im Geschäft gewesen und wollte diese zurück geben. Leider erfolglos mit der Begründung, dass dies ein Hygieneartikel sei und Sanitätshäuser sowas generell nicht zurücknehmen dürfen. Ist das tatsächlich so?
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe im Voraus.
Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht. Selbst wenn es online gekauft worden wäre, könnte es sich bei so einem Produkt um einen Hygieneartikel handeln, der (Versiegelung und Entsiegelung vorausgesetzt) entweder vom Widerruf ausgenommen oder bei Gebrauch zumindest Wertersatzansprüche auslösen würde.
Sehr geehrter Herr Dr. Föhlisch,
ich hatte online ein Fußmassagegerät (Elektrogerät) bestellt, das unversiegelt bei mir ankam. Nach einem Test habe ich es zurückgeschickt, da es nicht gefallen hat. Ich habe nach der Rücksendung jedoch nur 50% des Wertes erstattet bekommen mit der Begrünung, dass es sich um einen Hygieneartikel handelt, der nun nicht wiederverwendet werden kann. Da es sich jedoch um ein funktionstüchtiges, unversiegeltes Produkt handelte, glaube ich nicht an diese Aussage. Der Händler zeigt sich uneinsichtig. Welche Schritte könnte ich einleiten?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
Wenn es ein Trusted Shops Händler ist: die Garantie in Anspruch nehmen, im Zweifel zahlt TS die Differenz. Alternativ: Universalschlichtungsstelle anrufen (hat häufig solche Fälle): https://www.verbraucher-schlichter.de/ Ansonsten bleibt nur die Klage auf Rückzahlung, erfolgversprechend, aber langwierig, nervend und (erst einmal) teuer.
Ich habe telefonisch Allergocover Zwischenbezüge für mein Doppelbett – einen Matratzenbezug 180x200x16 und andere Bezüge für Bettwäsche usw. bestellt. Nachdem ich die Ware per Nachnahme von der Post abgeholt habe wollte ich dieses Wochenende die Bezüge gegen meiner Milbenallergie verwenden. Ich habe mein Post Paket geöffnet und die Rechnung kontrolliert. Alles war ok mit der Größe pro Stück auf der Rechnung. Danach habe ich die 6 Bezüge gezählt..genau jeder Große auf einzelnen Teilen nicht kontrolliert da auf der Rechnung von der Firma alles gepasst hat. Leider hat jeder Bezug eine Hygiene Siegel vor dem öffnen mit der Hinweis “Bitte prüfen Sie vor dem öffnen! Stimmt die angegebene Größe des zwischenbezüges mit den Abmessungen Ihres Bettes überein. Ein umtausch ist nur bei unbeschädigtem Hygienesiegel möglich” Ich habe aus meiner Sicht die richtige Größe bestellt und auch bezahlt, aber wenn ich den Matratzen-Bezug geöffnet habe war der kleiner als bestellt – für ein Single-Bett geeignet. Die Größe ist leider mit 80x200x16 falsch, die ich nur dann im nachhinein auf der Plastik-Packung gesehen habe. Die Firma hat sicher die falsche Ware versehentlich geschickt – statt 180x200x16 wurde 80x200x16 geliefert. Muss ich jetzt dafür schuldig fühlen und gezwungen behalten auch wenn ich den Bezug überhaupt nicht bestellt habe – nur weil ich die Hygiene Siegel gebrochen habe? Ich möchte die Ware umtauschen mit der richtigen bestellten Größe. Die Firma hat die falsche Ware ohne selber zu kontrollieren geschickt. Ich bin schon gestresst weil die Bezüge teuer sind!
Wenn falsche Ware geliefert wird, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Daher geht es nicht um einen “Umtausch”, sondern Mängelgewährleistung. Das (versehentliche) Öffnen der falschen Ware kann m.E. keine Nachteile für Sie als Kundin auslösen. Mir selbst ist dies auch einmal passiert: habe für eine Salzmühle grobes Salz bestellt, geliefert wurde feines. Das habe ich erst nach Öffnen gemerkt. Die Firma hat das grobe Salz geliefert, das feine durfte ich behalten. So würde ich es auch hier erwarten.
Sind In aer Kopfhörer vom Umtausch ausgeschlossen. Habe diese ausprobiert zurückgeschickt, der Händler will 30,00 Nutzungsgebühr haben.
Wie sieht die rechtliche Frage aus?
Das ist gerichtlich (soweit ersichtlich) noch nicht entschieden. Eine “Nutzungsgebühr” wird jedenfalls seit 2014 nicht (mehr) geschuldet, allenfalls ein Verschlechterungs-Wertersatz, wenn infolge der Nutzung ein teilweiser Austausch von Teilen oder eine Reinigung notwendig ist und dies 30 € kostet. Dafür ist der Händler beweispflichtig.
Hallo Herr Dr. Fröhlich,
ist ein eng anliegende Latex Slip in dem man beim anziehen sofort schwitzt ein Hygiene Artikel der wenn er versiegelt geliefert wird vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?
m.E.: Ja
Ich habe vor ein paar Tagen bei Eis.de bestellt. Heute kam die Ware an und erst beim öffnen habe ich gesehen, dass es überhaupt nicht das ist, was ich bestellt habe. Ich habe die Ware umgehend wieder eingepackt und zurück geschickt. Jetzt ist meine Angst das ich nicht nur meine eigentliche Bestellung zahlen muss, sondern auch dass versehentlich geöffnete (ohne es rausgenommen zu haben oder benutzt zu haben). Muss ich jetzt tatsächlich beides Zahlen oder könnte ich die Chance auf vielleicht sogar eine kleine Rückerstattung bzw wenigstens nur das falsch angekommene bezahlen muss (obwohl es ja jetzt auf dem Weg wieder in die Firma ist)?
Guten Tag, ich habe zwei Bettdecken 135×200 Meter gekauft und jetzt nach einem Monat festgestellt, das die Bettdecken nicht das angegebene Maß haben, sondern 125×185 Meter. Jetzt nimmt der Verkäufer mir diese nicht ab, da ich über die 30 Tage Rückgabe drüber bin und ich ja verkehrt gemessen habe. Und es sich um ein Hygieneartikel handelt. Dabei kann ich das nur Messen, wie die Bettdecke in meinem Lacken drin ist und es fehlt da nun 15 cm. Der Verkäufer sagt, ich muss die Bettdecke stramm ziehen, aber es geht ja darum, wie sie im Lacken liegt und da ist sie zu kurz. Was kann ich da machen, muss er die zurück nehmen und um welche Paragrafen handelt es sich hier. Lg
Wenn ein anderes Maß als vereinbart geliefert wurde, handelt es sich um einen Mangel, so dass der Kaufvertrag nacherfüllt werden muss, in erste Linie durch Lieferung des richtigen Maßes, falls das nicht geht durch Kaufpreisrückerstattung (§ 439 BGB). Ob Sie nicht nachgemessen haben oder die Ware benutzt wurde, spielt in diesem Fall keine Rolle, das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht gilt 2 Jahre und besteht neben einem 30tägigen Rückgaberecht.
Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich,
am 6.2.2020 habe ich meine Bestellung von dem online Shop einer Premium Marke aus Bayern erhalten. Dort habe ich ein Kurztop (Oberteil) für knapp 200€ bestellt. Im Online Shop wurde dieser Artikel als Underwear & Loungewear geführt, diese habe ich leider nicht wahrgenommen- da ich lediglich ein Top bestellt habe.
Auf meinem Rechner sah ich andere Farbmischung (anstatt schwarz-gold, sah ich schwarz-weiß), deshalb schickte ich den Artikel als Reklamation sofort zurück. Ich habe ihn NICHT anprobiert usw.
Das Top wurde in einer durchsichtigen Kunsttofftasche mit Reißverschluss verpackt. Sie wurde nicht versiegelt und das Etikettschildchen hing dran.
Der Shop verweigert die Retoure mit Begründung : das Top wird Ihnen in Kürze wieder zugesendet, da Unterwäsche vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Wie Ihnen im Chat gestern bereits mitgeteilt wurde, kann die Darstellung unserer Artikel abhängig von den jeweiligem Bildschirm variieren. Hierfür übernehmen wir keine Verantwortung.
Der Fall wurde überprüft und abgelehnt.
Gestern, der 4.3.2020 habe ich die erst die Rücksendung erhalten.
Die Rechnung wurde über klarna entwickelt und der Shop ist kein Trusted Shop, weil er der online Shop eines Hersteller ist (laut Kundendienst).
Kann ich hier noch was dagegen tun, außer die Rechnung von klarna zu begleichen?
Auf Ihre Antwort freue mich sehr und bedanke mich mehrmals bei Ihnen.
Schöne Grüße
Sie könnten einfach nicht zahlen und sich auf Widerruf (der wirksam ausgeübt sein muss) berufen. Der Shop müsste sie dann auf Zahlung verklagen und nachweisen, dass eine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht. Dies wir – so wie Sie es schildern – nicht gelingen, da m.E. ein Widerrufsrecht besteht. Insofern eine komfortable Lage für Sie.
Denken Sie das aktuell wegen der Corona Krise auch die Kissen unter Hygieneartikel fallen?
Ich wüsste nicht wie ich guten Gewissens ein bereits entpacktes Kissen desinfizieren und dann noch als neuwertig wieder verkaufen könnte. Wer würde dafür die Verantwortung schon übernehmen wollen? Denken Sie wir können derartige Rücksendungen ablehnen?
Diese Argumentation könnte man dann auf nahezu sämtliche Textilien übertragen, das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Frage ist auch nicht, ob der Hänlder ohne wirtschaftliche Einbußen Produkte wieder als neuwertig verkaufen kann, sondern welches unternehmerische Risiko der Gesetzgeber dem Händler auferlegt. Hier hat er sich entschieden, dass Händler bestimmte Verluste hinnehmen müssen, das kann man gut oder schlecht finden, nur das Gesetz ist vom Wortlaut eben sehr verbraucherfreundlich.
Nochmal was zum schmunzeln
Hallo
Ich habe über die Seite “Bon4.com” Peniskäfige und Ringe aus Edelstahl bestellt. Die Teile waren einzeln in Folie eingeschweißt. 6 Tage nach Erhalt der Ware teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich das Paket gern zurücksenden möchte, einige wenige Teile jedoch ausprobiert hätte. Er entgegnete kurz: “For obvios hygienic reasons BON4 Male Chastity Device connot be returned.” Der Versand erfolgte aus den Niederlanden. Meines Erachtens kann Edelstahl desinfiziert und anschließend neu verpackt und wieder verkauft werden. Wie bewerten Sie die Sache?
Dank im Voraus für Ihre Meinung!
Ich sehe das wie Sie
Hallo Herr Dr. Föhlisch,
ich habe einen Mundschutz aus Textil (wiederverwendbar) in einem Online Shop gekauft.
Dieser war in einer kleinen Kartonschachtel mit einer Art Aufkleber-Hygiene-Siegel (steht auch drauf “Hygiene Siegel”) verpackt.
Auf der Verpackung steht kein medizinisches Produkt.
Nun habe ich diesen ausgepackt und leider passt mir die Größe nicht.
Kann ich innerhalb der 14 Tage diesen Artikel zurücksenden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Die Frage ist gerichtlich nicht geklärt, ich meine aber, es spricht leider Vieles dafür, dass man solche Produkte bei Bruch eines Hygienesiegels vom Widerruf ausnehmen kann
Hallo Herr Dr. Fröhlich,
ich habe letzte Woche aus Versehen ein Armband für eine Fitnessuhr gekauft. Ich dachte, es wäre die Uhr. Nun wollte ich diese wieder zurücksenden, aber der Verkäufer schrieb mir, dass es sich um ein Hygieneartikel handelt und deswegen nicht zurückgenommen wird. Außerdem hat er mich auf das BGB hingewiesen.
Daraufhin habe ich es überprüft und gelesen, dass es nu in dem Fall nicht zurückgenommen wird, wenn das Siegel gebrochen wurde. Auf der Verpackung war nicht einmal ein Siegel.
Ich wüsste nur gern, welche Artikel als Hygieneartikel die BGB meint und ob der Händler im Recht ist?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Loan Nguyen
Ein Uhren-Armband wäre selbst bei Versiegelung m.E. kein Hygieneartikel, so dass selbstverständlich erst Recht in diesem Fall ein Widerrufsrecht besteht
Hallo
Ich habe über Ebay eine verschweißte Atemschutzmaske verkauft.
Nun behauptet der Käufer diese wäre geöffnet bei ihm angekommen.
Diese Maske wurde aus einer Großpackung im Beiseins eines Zeugen entnommen und verpackt.
Wer hat nun Recht?
So wie auf den Bilder zu sehen ist, hat meiner Meinung nach der Käufer die Folie vorsichtig geöffnet, bei Änderung der Meinung nun wieder zurück geben möchte.
Wer hat nun Recht?
Kaufer oder Verkäufer?
Ds weiß ich nicht, ich war nicht dabei. Die Beweislast, dass die Ware versiegelt geliefert wurde, trifft den Verkäufer. Es klingt so, als könnte der Beweis mittels Zeugen gelingen.
Hallo Herr Föhlisch,
ich möchte in Zukunft einen Online-Shop eröffnen, bei dem Kleidung verkauft wird. Aus den oben genannten Urteilen habe ich verstanden, dass alle Kleidungsstücke widerrufen werden können. Aber was ist mit dem Rückversand? Muss ich als Händler die kosten übernehmen? Oder ist dies als Kulanz an zu sehen?
Vielen dank schonmal, für die Antwort
Im Fall des Widerrufs trägt der Käfuer die Rücksendekosten, wenn Sie korrekt darüber belehren, es sei denn, Sie übernehmen diese Kosten freiwillig.
Hallo,
zählt eine Shisha(Wasserpfeife) als Hygieneartikel? Weil eine Versiegelung wurde bei dem Paket nicht vorgenommen. Die Einzelteile (Rauchsäule & Bowl) und das Holz ist bei beiden Stücken eingerissen. Der Verkäufer weigert sich nachzubessern oder die Ware innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist anzunehmen mit der Argumentation das die Shisha benutzt wurde.
MfG
Kevin
Ohne Versiegelung sind selbst Hygieneartikel nicht vom Widerruf ausgenommen, die Ausnahme greift immer nur, bei “Lieferung versiegelter Waren, … wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde” (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html)
Guten Tag Herr Dr. Carsten Föhlisch,
ich habe mir jeweils zwei Föhne und zwei Haarglätter von unterschiedlichen Marken online bestellt. Ich würde gerne die Handhabung vergleichen und testen, insbesondere Gewicht und Wärmeentwicklung. Handelt es sich dabei um Hygieneartikel? Befürchte, dass der Händler die ausgepackte Ware nicht zurück nimmt, besonders die Glätteisen nicht.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Das ist (soweit mir bekannt) gerichtlich noch nicht entschieden. Nach meiner (akademischen) Ansicht wären beides keine Hygieneartikel, da sie nach Reinigung durchaus wieder zu gebrauchen sind und einen Marktwert haben (vielleicht mal in Warehouse Deals schauen, ob es einen entsprechenden Markt gibt). Wie Sie befürchte ich aber auch, dass die Händler bei Glätteisen anderer Meinung sind. Dann müssten Sie (zumindest bei Nicht-Rechnungskauf) die Kaufpreis-Rückerstattung einklagen und die Frage einer Klärung zuführen. Je nach Preis wäre das unwirtschaftlich und vom Ergebnis auch schwer kalkuierbar (es gibt gute Argumente für beide Ansichten). In jedem Fall würde der Händler bei Nutzung sicher einen Wertersatzanspruch geltend machen (für Reinigung, Prüfung, Minderwert), der ebenfalls bis zu 100% des Kaufpreises ausmachen kann, je nac Einzelfall. Lange Rede kurzer Sinn: es gibt kein Schwarz oder Weiß, Sie müssten sich auf einen Rechtsstreit einstellen, der wharscheinlich unwirtschaftlich wäre.
sehr geehrter Dr. Carsten Föhlisch,
Ich habe von Real.de die Schutzmaske gekaufen( 6 x 50er Packung) aber die habe ich nicht rechtzeitig erhalten. ich habe vier Packung zu spät erhalten und dann habe ich sofort widerruf beantragt weil ich in zwischenzeit die Maske woanders gekauft habe.
die Maske Packung sind immer noch ungeöffnet. ich möchte fragen ob ich immernoch widerrufsrechte für solche Artikeln habe ?
die Maske kamm aus China aber wurden über REAL.de verkauft.
ich habe aber die Maske immer noch nicht bezahlt( 160.34 EUR ), weil bin immer noch mit Empfänger im Klärung. der Empfänger will mir nur Geld für einer Packung( 25.89 EUR ) erstatten und will aber mir kein Rücksendungsetikett schicken. er will, dass ich die Maske behalte. ich habe aber rechtzeitig widerruf beantragt und die Maske will ich nicht behalten.
Was soll ich in dieser Situation machen ?
Danke
Mit Freundlichen Grüßen
A.Iqtidar
Wenn die Masken ungeöffnet/versiegelt sind, sind sie nicht vom Widerruf ausgenommen, sondern müssen zurück genommen werden. Dies ist bei vielen Maskenverkäufern aktuell ein Fehler: eine Ausnahme vom Widerrufsrecht greift nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nur für “Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde”, d.h. wenn es kein Siegel gibt oder ein vorhandenes Siegel nicht entfernt wurde, müssen die Masken zurück genommen werden. In Ihrem Fall stellt sich angesichts der Bestellmenge allerdings die Frage, ob die Ware für private oder gewerbliche Zwecke (zB Weierverkauf) erworben wurde. Falls Sie nicht als Verbraucher, sondern Unternehmer gehandelt haben, gibt es generell kein gesetzliches Widerrerrufsrecht. Wenn hier aber schon Rückerstattung angeboten wurde: wo genau ist das Problem?
Hallo,
ich habe mir online ein Oberarm-Blutdruckmessgerät gekauft. Da die Meßwerte gravierend zu meinen alten Geräten abweichen, möchte ich den Kauf widerrufen.
Der Händler hat über dem Verschluß der Verpackung einen Aufkleber angebracht, dass es sich um einen Hygieneartikel handelt und ein Umtausch nur in ungeöffneter Verpackung möglich ist.
Kann ich das Gerät trotz geöffneter Verpackung und testweiser Benutzung zurücksenden?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundl. Grüßen
D. Commercon
Ich bin der Ansicht, dass es sich NICHT um einen Hygieneartikel handelt, da das Gerät auch nach Funktionsprüfung ohne Weiteres wieder verkauft wrerden kann. Ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass die Rechtsprechung (die dazu noch nicht entschieden hat) dies so einstufen wird. Nur wenn der Händler einen solchen Aufkleber anbringt wird er eine andere Ansicht haben und das Produkt nicht freiwillig zurück nehmen. D.h. Sie haben m.E. Recht, müssten sich aber auf einen (je nach Kaufpreis unwirtschaftlichen) Rechtsstreit einstellen. Ich würde es zunächst versuchen, und wenn der Händler “Widerstand” leistet, ein Schlichtungsverfahren anstreben (https://www.verbraucher-schlichter.de/)
Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich,
ich habe über Ebay bei einem Händler ein Silber Collier / Halskette mit Edelsteinen gekauft. Das Collier war mit einer dünnen Plastikfolie eingeschweißt, die zur Begutachtung des Produktes vorsichtig geöffnet wurde. Die Kette wurde nicht getragen, sämtliche Etiketten die zusätzlich an der Kette waren, wurden nicht entfernt.
Der Händler verweigert die Rücknahme mit dem Verweis auf seine AGB und Widerrufsbelehrung, dass das Widerrufsrecht nicht bei Waren besteht, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.
Meines Erachtens ist eine Kette kein Hygieneartikel, in jedem Geschäft kann ich diese ja auch anprobieren.
Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Mosler
Sie haben Recht, es ist völlig abwegig, ein solches Produkt als Hygieneartikel einzustufen, natürlich besteht ein Widerrufsrecht.
Guten Tag,
ich würde gern in Erfahrung bringen, ob man Strumpfhosen/Feinstrümpfe o.ä. zu Hygieneartikeln zählt oder aber, ob man diese durch das Anbringen eines entsprechenden Hygienesiegels von Rückgabe ausschließen könnte, falls der Siegel gebrochen wird. Zwar werden in der Praxis auch Badeanzüge und Unterwäsche mit Hygienesiegel anprobiert und im Online Handel beim Intakten Siegel zurückgenommen. Im Fall der Strumpfhosen ist jedoch das Risiko der Beschädigung und Vereinigung durch Anprobe zu groß. In der Praxis habe ich auch kaum von Anprobe der Strümpfe gehört. Man könne zwar argumentieren, dass man Strumpfhosen auch reinigen kann. Das Waschen verändert jedoch in der Regel die Beschaffenheit der Ware. Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, eine derartige Verpackung bzw. Versiegelung zu entwickeln, die erlaubt die Beschaffenheit der Ware (Farbe, Muster, nach Möglichkeit ggf. Haptik der Stoffes) zu prüfen, ohne dass die Anprobe oder Entfernen des Siegels notwendig ist. Besten Dank und Grüße!
Das ist, soweit ersichtlich, gerichtlich nicht entschieden, aber ich finde Ihre Argumentatio gut vertretbar. Um es genau zu wissen, müsste man es einmal gerichtlich klären, zB in einem Musterprozess durch die Wettbewerbszentrale, die führt solche “abgesprochenen” Pozesse für Mitglieder.
Sehr geehrter Herr Föhlisch
Ich habe einen Haartrimmer am Internet gekauft. Verpackung War mit Hygieneartikel Siegel Aufkleber verklebt.
Erst nach auspacken habe ich herausgefunden das ich den falschen Trimmer bestellt habe.
Artikel habe ich nicht benutzt also keine Gebrauchsspuren vorhanden.
Ist Haartrimmer auch als Hygieneartikel zu sehen ? Man kann den Aufsatz prinzipiell einfach desinfizieren / tauschen (ist als Ersatzteil zu kaufen), und sind ohne Verwendung keine Haare drinnen.
Ist durch Siegel Beschädigung die Rücknahme ausgeschlossen ?
Danke für Antwort
SG Milan.
Dazu kenne ich keine konkrete Gerichtsentscheidung, m.E. sprechen aber viele Argumente für einen versiegelten Hygienartikel, der vom Widerruf ausgenommen ist.
Ich habe eine Munddusche bestellt und nach einmaligem Gebrauch festgestellt, dass der Sprühstoß viel zu stark ist. Muss der Händler die Ware zurücknehmen?
Meines Erachtens: Ja, unter Anrechnung von Wertersatz für Reinigung/Desinfektion und Austausch des verwendeten Aufsatzes.
Sehr geehrter Herr Föhlisch,
Ich habe mir eine Mobile Klimaanlage vor 2 Tagen gekauft. Die Klimaanlage hat eine WLAN Funktion die aber nicht funktioniert ( man kann sich nicht registrieren und wenn man sich die Kommentare bei der App Bewertung durchliest ergeht das bestimmt 90% der Nutzer so wie mir) und das Gerät ist lauter als erwartet. Meine Frage dazu ist kann ich das Gerät in die (M-M) Filiale zurückgeben und das Geld dafür zurück verlangen ?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen!
Im Rahmen des Widerrufsrechts kann das Gerät unabhängig von Mängeln und ohne Begründung zurück gegebene werden. Ob es in einer Filiale geht, müsste in der Widerrufsbelehrung stehen, das wäre vom Händler freiwillig. Wenn auf Mängel abgestellt werden soll, wäre es eine Gewährleistungs-Rückgabe. Hier gibt es nicht sofort das Geld zurück, sondern der Verkäufer darf nacherfüllen, d.h. reparieren oder neu liefern. In Ihrem Fall klingt es so, als ob Widerruf das richtige Mittel wäre.
Wie sieht die Antwort bei Parfum aus? Insbesondere gilt meine Frage für Düfte, die man nicht an jeder Ecke (Drogerie) riechen kann. Es gibt z.B Düfte aus dem nahen Osten, die man hier nicht überall bekommt, aber z.B. auf YouTube sehr gelobt werden. Kann man diese Kaufen und bei nicht Gefallen zurückschicken? Natürlich nicht wenn die Flasche leer ist, sondern nach 2-3 Sprühern und “normalem Test”.
Das OLG Köln hat einmal vor 2014 (alte Rechtslage) entschieden, dass Gesichtscremes getestet und widerrufen werden können. Nach meiner Meinung kann man dies nach der Vorschrift seit 2014 zumindest für Parfüms nicht aufrecht erhalten. Nach Entsiegelung kann Verunreinigung/Verdünnung nicht ausgeschlossen werden (Hygiene/Gesundheit). Zudem bilden Verpackung und Parfüm eine sog. markenmäßige Einheit, bei Beschädigung kann hoher Wertersatz fällig werden. Daher m.E. kein Widerrufsrecht bei Testen von Parfüm, ist aber gerichtlich nicht entschieden, andere Sichtweisen sind gut vertretbar.
Herr Dr. Carsten Fröhlich,
vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung.
Wenn bei Gesichtscremes das OLG Köln entschieden hatte, dass dieses getestet und widerrufen werden können, wobei dort ein Kontakt mit der Haut stattfindet, dann denke ich sollte es bei Parfums doch aus Hygiene-Gründen erst recht möglich sein.
Ein Parfum wird in der Regel auf Kleidung bzw. auf die Haut gesprüht. Der restliche Flascheninhalt hat keinerlei Kontakt mit dem Körper. Das Flakon kann vor Rückversand desinifiziert werden bzw. bei Empfang.
Wie stellen sie sich eine Verunreinigung bzw. Verdünnung vor? Da müsste ja jemand bewusst eingreifen. Das hat für mich zunächst auch noch nichts mit Hygiene zu tun, sondern damit dass man etwas böswilliges vor hat. Dies kann aber auch für jedes andere Produkt gelten, das man kauft und zurückschickt…Wenn man heutzutage Kleidung bestellen und zurückschicken kann, dann sehe ich bei Parfum bei weitem ein kleineres Risiko hinsichtlich Hygiene. Übersehe ich etwas?
Parfumverkäufer haben in der Regel auch einen Shop, wo sie zurückgeschickte Artikel auch als Tester zur Verfügung stellen könnten oder gar Abfüllungen von 10ml, 20ml usw… verkaufen können (was ja einige anbieten), d.h. der entstehende “Wertverlust” gehört zum “Business-Risiko” dieser Branche.
Eventuell übersehe ich den Kern Ihrer Aussage, weshalb sie der Meinung sind, dass es nach der neuen Rechtslage problematisch sein könnte. Danke schonmal im Voraus!
Hallo!
Ich habe Handtücher in einem Internetshop gekauft und habe einige davon benutzt (s.h. nach dem Duschen mich damit abgetrocknet und eben festgestellt das ich mit der Saugfähigkeit nicht zufrieden bin ) die restlichen nicht. Die schon benutzten Handtücher möchte der Shopbetreiber nicht zurücknehmen (dieser meint – benutzte Handtücher sind vom Rücktritt ausgenommen) und für die unbenutzten behält er eine Gebühr ein – für eine bei Hantüchern notwendige Spezialreinigung.
Darf das der Shopbetreiber ?
Hannes Pirker
Wenn die Handtücher nicht versiegelt waren, können sie schon vom Wortlaut nicht vom Widerruf ausgenommen sein. Selbst wenn meine ich aber, dass sie angesichts der EuGH Matratzen-Rspr nicht als Hygieneartikel gelten. Daher müssen benutzte und unbenutzte zurückgenommen werden, für die benutzten kann jedoch Wertersatz für die Verschlechterung (“gebraucht”) einbehalten werden. In einem Ladengeschäft hätte man sich auch nicht nach dem Duschen abtrocknen können, daher geht dies über die Funktionsprüfung hinaus. Wie hoch der Wertersatz ist, hängt von der Höhe der Reinigungskosten ab, es kann bis zu 100% des Kaufpreises gehen.
Sehr geehrter Herr Dr. Föhlisch,
wenn der Verkäufer Trinkflaschen verkauft und ich die Verpackung aufgemacht habe, ist es egal ob ich die Flasche benutzt habe? Kann der Artikel nicht mehr zurückgegeben werden?
Danke für die vielen Antworten!
Eine “Verpackung” reicht schon einmal nicht, es muss eine Versiegelung sein, die als solche erkennbar ist. M.E. reicht hier ein Blister/Verschweißung bzw. ein Aufkleber “Hygienesiegel”, aber z.B. kein Pappkarton. Ob die Flasche an sich dann tatsächlich ein Hygieneartikel iSd Gesetzes ist, ist gerichtlich nicht geklärt. Ich meine: nein, da eine Flasche sich unproblematisch wieder reinigen und weiterverkaufen lässt. Daher sollten Sie die Ablehnung der Rücknahme nicht akzeptieren, die Chancen für Sie stehen sehr gut.
Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung!
Sehr geehrter Herr Dr. Fröhlich,
ich habe Bettwäsche gekauft und ausgepackt… Jedoch noch nicht gewaschen oder Ähnliches. Kann ich die jetzt noch zurück geben?
Vielen Dank
ja
Hallo, ich habe für meine Tochter eine Nagelmaschine gekauft,(Maschine zum aufkleben von Kunstnägeln.) Die Maschine wurde einmal ausprobiert entspricht aber nicht den Erwartungen. Nun wollen wir sie zurücksenden, aber der Verkäufer will sie nicht zurück nehmen. Grund Hygiene Artikel. Die einzelnen Teile waren zwar einzeln verpackt aber kein eindeutiges Hygiene Siegel.
Ist ein Nagelmaschine Set ein Hygiene Artikel?
m.E.: Nein
Hallo Herr Föhlisch,
ich habe vor ca. einer Woche einen Wischmopp mit zwei Aufsätzen online bestellt. Habe ihn ausprobiert, also zwei mal damit Boden gewischt, und ich fand ihn zu schwer, bekomme davon Rückenschmerzen. Kann ich den Mopp jetzt so noch zurückgeben? Er war zwar versiegelt, da stand aber nichts vom Hygieneprodukt.
Vielen Dank im Voraus!
Das ist gerichtlich nicht entschieden, selbst wenn es nicht vom Widerruf ausgenommen ist, dürfte der Wertersatz nach Nutzung jedoch sehr hoch sein (bis zu 100%), weil ein gebrauchter Wischmopp quasi nicht mehr verkäuflich ist, selbst wenn er gereinigt wird.
Hallo Hr. Dr. Fröhlich,
ich habe in einem Online Shop Ohrringe bestellt. Die Ohrringe sind von keiner guten Qualität ich möchte sie zurück senden und habe von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Anprobiert habe ich die Ohrringe nicht.
Der Shop hat mir nun folgendes geantwortet: „ Im Regelfall sind Ohrringe aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen (siehe AGB).“.
Sie bieten mir aus Kulanz einen Gutschein im Wert der Ware an. Ich möchte aber mein Geld zurück.
Die Ohrringe waren nicht versiegelt – sie waren in einer normalen Schmuckverpackung.
Muss der Händler die Ohrringe zurück nehmen?
Vielen Dank.
Ganz klare Antwort: Ja, der Händler muss die Ohrringe zurücknehmen und den vollen Preis erstatten, da es keinen Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechtes und auch nicht für Wertersatz gibt. Es scheitert schon an der Entsiegeung, zur Frage der Hygiene kommt man gar nicht mehr.
Super, vielen Dank!
Wir haben genau denselben Fall – Ohrringe online gekauft und da sie anders ausgefallen als vorgestellt, wollten wir sie zurückgeben. Der Verkäufer hat die Rückname aus hygienischen gründen verweigert.
Zugegebenermaßen, hat der Verkäufer in der Produktbeschreibung darauf hingewiesen, dass Ohrringe nicht zurückgenommen werden. Ändert dies etwas am grundsätzlichen Widerrufsrecht?
VG
Guten Tag. Ich habe einen Verdampfer für eine E-Zigarette im Internet gekauft. Ich habe das Paket geöffnet und getestet. Es stellte sich heraus, dass der undicht war und ich ihn nicht normal benutzen konnte. Ich schrieb an den Verkäufer und er antwortete mir, dass der Verdampfer ein Hygieneprodukt ist und nicht zurückgegeben werden kann. Stimmt es, dass ich keine Rückerstattung leisten kann?
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Widerruf oder Gewährleistung wollen. Für den Widerruf kommt es auf die Undichtigkeit nicht an, dafür könnte für den Test u.U. Wertersatz verlangt werden (Reinigungskosten). Ein Hygieneprodukt mit komplettem Ausschluss des Widerrufs sehe ich nicht, hier hätte es auch “versiegelt” sein müssen. ODER: Sie verlangen wegen der Undichtheit Gewährleistung. Dann muss aber tatsächlich ein Mangel vorliegen, und der Verkäufer darf zweimal nacherfüllen, also reparieren oder neu liefern. Geld zurück gäbe es erst, wenn die Nacherfüllung scheitert.
Ich habe Ihnen gesagt, dass er undicht ist und mir wurde gesagt, wenn der nicht ausläuft, machen sie von ihrem gesetzlichen Recht auf Wertabzug gebracht werden
Guten Tag,
ich habe Diabetiker Pantoffeln gekauft und diese waren mit einem Hygiene Siegel versehen, das ich wiederum übersehen habe, da diese Pantoffel ja angepasst werden mussten.
Da diese nicht passten, habe ich diese an die Firma zurück geschickt. Nun habe ich diese wieder zurück bekommen mit der Bemerkung es sein starke Gebrauchsspuren vorhanden, das Hygiene Siegel wäre gebrochen und die Ware ließe sich nicht wieder verkaufen.
Bei einem Anruf wurde ich aufgeklärt, das es sich um Bettschuhe handelt und die unter das
Hygienekonzept fallen. Das Geld für die Bezahlung werde als Schadensersatz einbehalten.
Was kann ich nun tun?
Vielen Dank
So wie es sich anhört (Siegel, Anpassung) könnte es tatsächlich sein, dass die Ware vom Widerruf ausgenommen ist.
Lieber Herr Föhlisch,
Ich habe elektrische Zahnbürste Oral B im online Shop gekauft. Auf dem karton war von der zu öffnenden Seite ein runder dursichtiger Aufgleber angebracht, den ich durchgeschnitten habe, um das Karton zu öffnen. Ich habe den Artikel innerhalb 14 zurückgeschickt und die Rückgabe wurde vom Händler abgelehnt, mit der Begründung “Hygieneartikel, Siegel gebrochen”. Aus dem Karton / Aufkleber ginge aus meiner Sicht NICHT klar hervor, dass es sich hierbei um einen Hygienesiegel handelt, schließlich sind heutzutage fast alle Produkte in Pappkarton so mit dursichtigen runden Aufklebern verschlossen. Handelt es sich hier um einen Siegel, den ich gebrochen habe? Danke für die Aufklärung!
Das ist gerichtlich nicht geklärt, aber nach meiner Einschätzung würden die Gerichte es eher verbraucherfreundlich beurteilen und verlangen, dass es klar als “Hygienesiegel” erkennbar sein muss. Darüber hinaus ist aber auch die Frage, ob wirklich die ganze Zahnbürste ein Hygieneprodukt ist oder nur die Bürstenaufsätze. Auch darüber kann man streiten.
ich habe eine lesebrille gekauft, diese allerdings beim hersteller erst nach drei wochen reklamiert. die justierfunktion ist meines erachtens nicht funktionabel. der hersteller sagt nun, dass ich hätte umgehend, zumindest aber innerhalb der 14 tage reklamieren oder widerufen hätte müssen und nunmehr keine kaufpreiserstattung möglich ist. habe ich keinen garantie oder gewährleistungsanspruch beim online kauf. kaufpreis 24.99 euro
eine rückmeldung wäre super
Hallo Herr Föhlisch,
ich habe eine Unterwäsche ( Boxershort ) Online gekauft, allerdings hat die mir nach dem anprobieren mir nicht gefallen, da man darin sehr schwitzt.
Muss der Verkäufer die Ware obwohl ich es anprobiert habe zurücknehmen???
beste grüße und bleiben Sie gesund
Ich habe ein im Preis herabgesetztes Kopfkissen gekauft. Es war in einer mir Reissverschluss versehenen, auf einer Seite durchsichtigen Verpackung Angebote worden. Im Geschäft war kein Test möglich, ob ich nicht doch ein festeres Kissen als „Medium“ brauche. Beim Herausnehmen des Kissen stellte ich fest, dass dieses in keiner verschweissten Folie verpackt war. In der ersten Nacht stellte ich fest, dass das Kissen doch zu weich und vor allem zu niedrig war. Ich habe meinen Versuch schon nach wenigen Minuten beendet. Vorsorglich hatte ich unter das Kissen sowie darauf ein Handtuch gelegt. Das fotografiert, bevor ich mich draufgelegt habe.
Meine Frage: Gilt hier das Widerrufsrecht?
Lieber Carsten,
wir sind ein junges Startup aus Aachen und haben mit einem Reha-Handschuh ein Medizinprodukt entwickelt. Ist dieses automatisch ein Hygieneartikel, da eine Reinigung wie bei der angesprochenen Unterwäsche durch die Elektronik nicht möglich ist?
Vielen Dank im Voraus für deine Mühen!
Gernot
Das müsste man im Detail prüfen, geht leider nicht in einem Blog-Kommentar. Grundsätzlich lassen sich ja auch elektronische Produkte reinigen… Aber Bauchgefühl wäre: ja, Hygieneartikel. Vorbehaltlich einer Detailprüfung.
Guten Tag,
Ich habe am 17.06.2021 ein mobiles Klimagerät gekauft welches ich am 26.06.2021 zurückgeben wollte.
Der Mitarbeiter aus einer Bauhaus Gruppe sagte mir das er es nicht zurücknehmen kann da keine Mängel an dem Gerät sind und es ein hygieneprodukt sei wo eine Rückgabe wegen „nicht gefallen“ nicht möglich sei.
Allerdings wird auf der Internetseite geworben das man 30 Tage Artikel zurückgeben kann.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für ihre Mühe
Oliver
Bei einem stationären Kauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, ein freiwilliges Rückgaberecht kann der Veräküfer frei gestalten und zB solche Produkte ausnehmen. Man müsste genau prüfen, wie gekauft wurde, für welchen Kanal das 30tägige Recht gilt und zu welchen Bedingungen.
Ich habe Klebe BHs bestellt. Als diese nach 15 Tagen ankamen, probierte ich es aus und die Klebefunktion hielt keine 10 Sekunden. Dies kann man vorher mit bloßem Auge nicht prüfen, also muss man es ausprobieren. Ich wollte es zurückschicken, aber ich bekam die Antwort, dass das aus gesundheitstechnischen Gründen nicht geht. Auch wenn ich es nicht ausprobiert hätte, bekäme ich das Geld nicht retour.
Diese Seite wirbt aber mit einer 30 Tage Geld zurück Garantie. Warum darf ich das Paket nicht zurückgeben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Manuela
Guten Tag ,
ich habe ein Inhalator bestellt , komplet ausgepackt und unbenutz zurück geschickt. Laut den Verkäufer musste ich die Lieferung an die Filiale selbst zahlen .
Nun will der Verkäufer den Inhalator nicht annehmen , und sagt es ist ein Hygieneartikel. Er fragt mich ob er den Artikel zurück kostenpflichtig schicken soll oder direckt entsorgen…
ich weis nicht was ich dazu sagen soll und ob ich überhaupt die Kosten trotzem bezahlen muss ( inhalator kostet 45,00€).
Liebe Grüße
Guten Tag,
Ich habe bei Tedi statt Nasen-Mundschutz-Masken für Erwachsene vwrsehentlich die für Kinder gekauft.vam nächsten Tag wollte ich sie zurückgeben, was wir mit der Begründung, es seien Hygieneartikel, verweigert wurde. Die Masken sind verschweißt, ungeöffnet und in einwandfreiem Zustand, was mir die Verkäuferin bestätigt hat. Dennoch wollte sie den Masken nicht zurücknehmen und mir das Geld erstatten. Ist das rechtens?
Vielen Dank für Ihre Antwort mit lieben Grüßen.
ich habe ein bett gekauft, falsches wurde aber geliefert und der Fahrer baute es auf. auch der Lattenrost und die Matraze passen nicht. Kann ich diese Artikel umtauschen?
Hallo,
ich habe insgesamt 3 Federkissen gekauft. Diese 3 Kissen wurden auch eine Nacht zur Probe gelegen.
2 Kissen wurden von mir wieder retouniert, da sie entweder extrem nach “Huhn” rochen oder zu hoch waren. Ein Kissen wurde von uns behalten und auch bereits bezahlt.
Nun möchte der Händler die 2 Kissen nicht zurücknehmen, da sie angeblich erhebliche Gebrauchsspuren aufweisen. Dies stimmt aber so nicht. Die Kissen wurden mit Kissenbezug getetest und sind lediglich ein bißchen verknittert.
Kann der Händler die Rücknahme der beiden Kissen verweigern?
Er sendet die Ware jetzt angeblich wieder an mich zurück und ich soll die 2 Kissen auch bezahlen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon vorab recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Anonym1
Der EuGH und im Nachgang der BGH hat klargestellt, dass das Widerrufsrecht auch für probegeschlafene Matratzen besteht https://shopbetreiber-blog.de/2019/07/19/bgh-widerrufsrecht-besteht-auch-fuer-matratzen/ Dies dürfte ohne Weiteres auch für Kissen gelten. Im Einzelfall muss man zwar prüfen, wie stark die Nutzung ist, bei starkem Schwitzen etwa kann durchaus Wertersatz bis zu 100% des Kaufpreises fällig sein. Allerdings ist hier der Händler in der Beweislast, dass ein Wertersatzanspruch entstanden ist. Ob und wie hier ein entsprechender Beweis erbracht werden kann, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.
Hallo Herr Fröhlich
Ich habe ein Derilla Kopfkissen bestellt und habe aber sofort beim einschlafen generkt, leider kommt es für mich nicht in Frage. Es war also keine 2 Std unter meinem Kopf. Außerdem habe Ich einen Kopfkissen Bezug benutzt. Auf der Seite wird groß mit 30 Tage Geld zurück geworben. Nach Kontaktaufnahme heißt es jetzt aber da ich das Paket geöffnet habe, würden sie es nicht zurück nehmen. Ich verstehe das schon klar Hygieneartikel usw aber wie soll ich den sonst wissen ob das Kissen für mich in Frage kommt. Grade weil es so ein spezielles Kissen ist. Da das Paket aus China gekommen ist muß ich wohl mein Geld abschreiben oder kann ich da etwas unternehmen?
Danke für ihr Hilfe!
genau das selbe ist mir passiert, warum gibt man 14 bzw. 30 Tage Geldzurückgarantie. soll ich mir den Kissen 30 Tage unverpackt anschauen? das ist für mich irreführung.
Laut Impressum liegt das unternehmen in Litauen und somit in Europa. Also gilt Europäisches Recht.
Und somit müssen die die Kissen ob offen oder nicht zurücknehmen oder sehe ich das falsch?
Guten Tag
Bei Galaxus ein Fleischwolf bestellt, der mir nicht passte, weil es keine Stand Saugnäpfe hatte. Zur Rücksendung angemeldet, bekam ich die Antwort, dass aus hygienischen Gründen der Artikel nicht zurück gegeben werden kann! Ich insistierte, weil bei der Rechnung klar stand “Rückgabefrist bis 15.12. Die Rechtsabteilung habe das geprüft und die halten fest, das beim Artikel steht “Rückgabe nur in ungeöffnetem Zustand”. Ich bin der Meinung, dass der Versand den Artikel, der nicht gebraucht nur angeschaut wurde zurücknehmen muss! Können Sie mir evtl. einen Rat geben?
Guten Tag,
habe eine Alpakadecke gekauft und darin 2 Nächte geschlafen. Bin aber nicht zufrieden mit der Qualität (die Decke raschelt bei jeder Bewegung). Wollte die Decke innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben aber die Firma nimmt diese nicht zurück, weil ich darin geschlafen habe.
Was soll ich jetzt machen?
Guten Tag,
ich habe im Dezember 2022 Haarfarbe zum raus waschen online erworben. Wollte am 20.1. per Mail vom Kauf zurücktreten. Ging nicht mehr da genau an diesem Tag das Paket versandt wurde. Paket kam ohne Eindeutige Identifizierung an. Ich habe es geöffnet, da der Absender eben nicht als Lusto Berlin gekennzeichnet ( graue Tüte) war, Farbprodukte sind noch in der versiegelten original Verpackung und dürfen als Hygieneartikel laut Lusto Berlin nicht zurück gegeben werden. Ist das so richtig? Im § 312g Abs. 2 Nr. 3 steht versiegelte Ware kann zurückgegeben werden. Was stimmt denn da nun? Vielen Dank im Voraus
Hallo,
ich betreibe einen Online-Shop und verkaufe Reinigungsmaterial, u.a. Reinigungsmittel und Microfasertücher. Ganz selten kommt es vor, dass die Kunden*innen glauben, sie könnten die Tücher testen um dann festzustellen, dass sie nicht putzen (die merkwürdige Begründung sei mal dahin gestellt). Nun meinen sie aber, sie könnten mir die Tücher zurücksenden und ihr Geld zurück verlangen.
Ich gebe aber auf meiner Seite an, dass ich aus hygienischen Gründen keine gebrauchten Tücher zurücknehme und das Widerrufsrecht somit ausgeschlossen ist.
Habe ich Recht? Vielen Dank im Voraus, Ute Müller